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Kosten. Nutzen?

Bei den Kassenärzten stehen die neuen TI-Kostenerstattungsbeträge fest. Die KBV hatte das Bundesschiedsamt angerufen, nachdem der GKV-Spitzenverband Neuverhandlungen abgelehnt hatte. Für die Kassenzahnärzte sind noch keine neuen Beträge bekannt, doch üblicherweise liegen sie sehr nahe an den ärztlichen Erstattungsbeträgen, handelt es sich ja schließlich weitgehend um die identischen Hardwarekomponenten.

Telematikinfrastruktur: Neue Kostenerstattungsbeträge, alte Probleme

So steigt nach Angaben der KBV etwa die Erstausstattungspauschale bei bis zur drei Ärzten in der Praxis für den Konnektor inklusive Kartenterminal von 1.549 Euro auf 1.661,50 Euro. Neu ist Förderung für ein zusätzliches Kartenterminal für Komfortsignatur – hier reicht eine einmalige tägliche Eingabe von Signatur- und Freigabe-PIN – mit 677,50 Euro pro Gerät. Die KIM/eArztbrief-Einrichtungspauschale steigt von 100 auf 200 Euro, die ePA-Integrationspauschale für das PVS-Update von 150 gar auf 350 Euro. Das klingt erst einmal alles gut für die Leistungserbringer von der KBV verhandelt.
Die TI 2.0 soll 2025 starten. Mit ihr landen die aus der Zeit gefallenen Hardwarekomponenten wie der Konnektor im Elektroschrott. Nachhaltigkeit geht anders. Statt der Konnektoren soll es offene Zugangsschnittstellen im Internet geben. Elektronische Identitäten der Patienten werden das Stammdatenmanagement via eingesteckter eGK ablösen.

Ein Bild das einen pink-roten LAN-Steckanschluss unter lauter grauen zeigt

Stand der Technik, Funktionalität, Akzeptanz? Bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen ist nicht alles im grünen Bereich.

Bereits zum 1. Juli 2022 soll das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) die Papierform in den Leistungsbereichen Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen, Kieferorthopädie, Parodontalerkrankungen und Zahnersatz ablösen. Noch scheinen allerdings nicht alle Kassen darauf eingerichtet zu sein, was eine Verschiebung bedeuten könnte.

Auch der Starttermin für das E-Rezept ist immer noch unklar. Die Gesellschafter der Gematik – zu denen auch die BZÄK und die KZBV gehören – konnten sich auf keinen bundesweit einheitlichen Starttermin einigen.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt

Dafür bekräftigten die Gematik-Gesellschafter die Notwendigkeit, bis Ende 2024 128.147 Konnektoren mit fehlendem Sicherheitszertifikat austauschen zu müssen, da „kein Hersteller die entsprechenden Software-Updates implementiert, getestet und der Gematik zur Zulassung vorgelegt“ habe. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Warum sollte ein Unternehmen Kosten, Personal und Zeit in die Entwicklung eines Software-Updates stecken, von dem es noch nicht einmal sichergehen kann, dass es zertifiziert wird, wo das Geld doch automatisch üppig fließt, wenn die Hardware ausgetauscht werden muss. Die Gematik-Gesellschaftern können da gut großzügig sein, zahlen werden die über 200 Millionen Euro ja letztendlich die gesetzlich Versicherten.

Auch wenn in der TI fast alles nicht oder nicht reibungslos funktioniert, immer mehr digitale Anwendungen werden kommen. Jetzt sind es KIM, eAU, E-Rezept, ePA, eMP und EBZ. Viele weitere werden folgen. Eines Tages wird sicher auch die TI 2.0 kommen, vermutlich wenn andere Systeme schon auf dem Stand 4.0 sind. Damit werden die Anforderungen an die Praxisverwaltungssysteme immer weiter steigen. Und das werden sich die PVS-Anbieter auch bezahlen lassen, müssen sie doch auch immer weiter investieren. Dann darf es sich nicht rächen, bei der TI-Kostenerstattung durch die GKV auf Pauschalen gesetzt zu haben. Mag das bei Hardwarekosten noch eine planbare Größe gewesen sein, ist die Kostenentwicklung für die Software dynamisch und abhängig von den Anforderungen durch den Gesetzgeber.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat nun ein Strategiegesetz für die Digitalisierung des Gesundheitswesens angekündigt. Da bleibt nach bisheriger Erfahrung gesunde Skepsis angebracht. Getreu dem Motto: Fürchtet die Danaer, auch wenn sie Geschenke bringen.