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GKV-FinStG: Ein Einsehen?

In der „Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates“ zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes erklingen erfreulich einsichtige Töne zumindest hinsichtlich der Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen.

Neue Töne

Hier heißt es nun: „Die Bundesregierung prüft den Vorschlag, die Leistungen zur Parodontitis-Therapie bei den vorgesehenen Budgetierungsregelungen zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund des dargestellten medizinischen Mehrwerts dieser Behandlungen und ihrer Entwicklung in den kommenden Jahren sollen im Rahmen von bereits avisierten Gesprächen zwischen den Beteiligten Möglichkeiten und Vorschläge für eine angepasste Regelung erörtert werden.“

Ein Bild, das einen Innenraum mit einem langen Tisch in der Flucht zeigt, an dem Manner und Frauen sitzen und an Tablets und Smartphones arbeiten.

Die Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates zeigt in Punkten Einsehen.

Wer hätte noch mit so viel Klarsicht gerechnet. Die gerade nach jahrelangem Gerangel eingeführte PAR-Richtlinie direkt wieder per Budget zu deckeln, würde die GKV-Finanzen durch absehbare Folgeerkrankungen mittelfristig stärker destabilisieren, als es auch dem Bundesgesundheitsministerium lieb sein kann. Der Standespolik kann man jetzt nur einen langen Atem für das Wohl der Patientinnen und Patienten wünschen. Und den Bundespolitikern einen klaren Verstand.