Herr Dr. Engel, Sie haben die von Ihnen auf dem Neujahrsempfang Ende Januar dieses Jahres angekündigten „Gesundheitspolitischen Perspektiven“ zur Bundestagswahl auf dem Frühjahrsfest am 16. Mai in Berlin an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe direkt überreicht. Gibt es von ihm schon eine Reaktion dazu und wie werden die Positionen jetzt bis zur Wahl verbreitet werden?
Dr. Peter Engel: Ich denke, es wäre vermessen, jetzt schon auf Reaktionen aus der Politik zu hoffen. Jetzt warten wir erstmal den konkreten Wahlkampf und dann das Wahlergebnis ab. Erfreulich positiv ist jedoch die Reaktion sowohl aus den Kammern wie auch aus der gesundheitspolitischen Community. Ich denke, es ist uns mit klarer Diktion gelungen, einfache und deutliche Botschaften in den Berufsstand und die Gesundheitspolitik zu senden.
Früher hieß so etwas „Wahlprüfsteine“, das aktuelle Papier vermittelt aber mehr den Eindruck eines gesundheitspolitischen Grundsatzprogramms der Zahnärztekammern. Wie ist es entstanden?
Engel: Wir wollten einerseits weg von den klassischen Wahlprüfsteinen und andererseits auf zu viel rechtfertigende Selbstdarstellung verzichten. Ziel ist, die Aufmerksamkeit und das Interesse vor allem des politischen Lesers und Empfängers zu wecken. Daher haben wir uns auf zehn Kernbereiche verständigt und die bewusst kurz gehaltenen Forderungen mit Eyecatchern in Form von erläuternden Grafiken hinterlegt. Ich denke und hoffe, dass es uns dadurch auch gelingt, den Leser interessiert zu halten.
Das Papier enthält zehn Kernforderungen oder Thesen. Welche dieser Forderungen sind aus Ihrer Sicht besonders vordringlich? Und warum?
Engel: Wir haben uns mit unseren Überschriften und Forderungen schon bewusst kurzgehalten, daher tue ich mich schwer, hier noch Highlights hervorzuheben. Da wir nach der Bundestagswahl aber sicherlich vor systemischen Weichenstellungen – gleich unter welcher Regierungskonstellation – stehen werden, denke ich schon, dass das Thema duale Krankenversicherung und damit auch die privaten Gebührenordnungen sowie Fragen des Fachkräftenachwuchses und der Fachkräftesicherung ganz oben auf der Agenda stehen. Sollte die Approbationsordnung für Zahnärzte nicht doch noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden, werden wir auch diese ganz oben auf die Agenda setzen.
- Die „Gesundheitspolitischen Perspektiven“ stehen im Internet unter www.bzaek.de als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.
Welche Forderungen werden von der Politik oder auch von der Zahnärzteschaft gegebenenfalls noch zu wenig erkannt oder auch in ihrer Bedeutung unterschätzt?
Engel: Die Diskussionen und Probleme rund um das sogenannte Selbstverwaltungsstärkungsgesetz haben sicherlich gezeigt, dass Selbstverwaltung auch bei freien Heilberufen heute sicherlich kein argumentativer Selbstläufer ist. Wir müssen uns daher intern und extern vergewissern, wie wir auch in Zukunft die Balance aus Pflichten und korrespondierenden Rechten aus Sicht der Kammern neu ausrichten. Ebenso müssen wir gemeinsam darauf achten, dass wir bestehende Kompetenzen der Kammern auf Länderebene und neue Kompetenzen über das SGB V nicht in Konkurrenz setzen. Am Ende müssen klare Zuständigkeiten und möglichst wenig Bürokratie stehen, um das Leben in den Praxen nicht nur nicht zu verkomplizieren, sondern möglichst zu vereinfachen, Stichwort Bürokratieabbau.
Wünschenswert wäre ja angesichts der Probleme und Herausforderungen im Gesundheitswesen national wie auch auf europäischer Ebene eine gemeinsame Positionierung der Heilberufe, zumindest der Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten. Wie steht es damit, wie gut sind die Kontakte und der Austausch mit der Bundesärztekammer?
Engel: Diese Positionierung gibt es bereits. Bereits Anfang 2017 wurde eine gemeinsame Resolution von BZÄK, BÄK, KBV, KZBV und ABDA mit dem Titel „Für eine gute Patientenversorgung“ verabschiedet. Darin ziehen die beteiligten Organisationen klare Linien zum Erhalt unseres jetzigen hervorragenden Gesundheitssystems. Beispielsweise das Recht der Patienten auf freie Wahl ihrer (Zahn-)Ärzte und Apotheker. Die Freien Berufe im Gesundheitswesen wiederum müssen weisungsungebunden sein, um unabhängig die fachlich beste Entscheidung für die Patienten zu treffen. Und nicht zuletzt sichert die Dualität von GKV und PKV die Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitssystems.
Diese Resolution wurde dann Anfang des Jahres in Gesprächen mit den Parteispitzen gemeinsam vorgestellt und überreicht. Parallel dazu hat auch die BZÄK alle möglichen Gelegenheiten genutzt, in bilateralen Gesprächen mit der Politik für ihre Positionen und die gemeinsame Resolution zu werben.
Die angemessene Honorierung der zahnärztlichen Leistungen und der Erhalt des dualen Gesundheitssystems sind Kernthemen der Standespolitik und finden sich auch im aktuellen Papier weit vorne. Der Deutsche Ärztetag hat jetzt das Vorgehen für das weitere Novellierungsverfahren der Gebührenordnung für Ärzte abgesegnet. Kritiker sehen in den jetzt vorliegenden Ausarbeitungen zur GOÄ-neu eine Steilvorlage für eine Einheitsgebührenordnung. Sprechen Sie noch mit den Verhandlungsführern der Ärzteschaft?
Engel: Die Gespräche mit der Bundesärztekammer sind – trotz der ganz erheblichen Vorbehalte gegen die GOÄ-Pläne – nie zum Erliegen gekommen und werden fortgeführt. Wenn eine stärkere Einbindung auch wünschenswert wäre, können wir doch konstatieren, dass die Bundesärztekammer auf einige der Kritikpunkte reagiert und im GOÄ-Entwurf nachgebessert hat. Aber es gibt weiter viel zu bereden und zu tun. Die deutliche Abgrenzung der GOÄ zur GKV zur Vermeidung einer Einheitsgebührenordnung ist dabei nur eine, allerdings wesentliche Baustelle.
Ein Punkt der zehn Kernforderungen sind die Rahmenbedingungen für die jungen Zahnärzte – und wieder steht die neue Approbationsordnung ganz oben an. Eigentlich sollte diese ja bis zur Wahl beschlossen sein. Wie ist der aktuelle Stand?
Engel: Die ursprünglich anvisierte Verabschiedung in der Bundesratssitzung am 7. Juli 2017 kann aus vornehmlich formalen Gründen nicht erreicht werden. Wir hoffen aber immer noch, dass die neue Approbationsordnung im Bundesrat nunmehr am 22. September 2017 verabschiedet wird.
Das Parteiengefüge in Deutschland hat sich in den vergangenen vier Jahren seit der letzten Bundestagswahl verschoben, gerade bei den beiden großen Volksparteien vermischen sich Positionen. Die Neigung zu einem Staatsdirigismus scheint größer zu werden. Haben es die Freien Berufe und damit auch die Zahnärzte nicht immer schwerer, ihre freie Existenz zu rechtfertigen und zu verteidigen? Trägt der Berufsnachwuchs unter diesen Bedingungen die Freiberuflichkeit noch ausreichend mit?
Engel: Sie haben recht, der Staat scheint immer mehr in Bereiche einzugreifen, die er einmal bewusst abgegeben hatte. Dadurch wird auch der Handlungs- und Gestaltungsspielraum der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zunehmend eingeschränkt. Deshalb dringt die BZÄK gemeinsam mit dem Bundesverband der Freien Berufe schon lange darauf, das von staatlicher Seite einst gewollte Gesamtsystem von Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung nicht zu schwächen, indem Kompetenzen auf die staatliche Ebene zurückverlagert werden. Denn gerade im Gesundheitsbereich lässt sich das bestmögliche Ergebnis nicht durch staatliche Steuerung erreichen, sondern nur mithilfe der fachlichen Kompetenz der Berufsträger beziehungsweise ihrer jeweiligen Fachorganisationen.
Und wenn es uns gelingt, ebenjene Freiheit zu erhalten, die durch den Begriff Freiberuflichkeit versprochen wird, ist mir um den Berufsnachwuchs nicht bange. Denn Selbstbestimmung und unabhängiges Arbeiten ist auch für die junge Generation höchst attraktiv.