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PAR-Richtlinie: Zahnärzteschaft aktiv gegen Parodontitis

Die neue Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) wird von den Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzten überaus positiv aufgenommen und in den Versorgungsalltag integriert. Das belegen belastbare Abrechnungsdaten, die die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) anlässlich des Europäischen Tages der Parodontologie erstmals vorgelegt hat.

15 bis 17 Prozent oberhalb der Vorjahreswerte

Seit Einführung der neuen Behandlungsstrecke im Juli 2021 sind die Neuplanungs-Zahlen für Parodontitisbehandlungen – nach einer kurzen Übergangsphase und Umstellungsprozessen bei der Praxis-EDV – ab Oktober 2021 deutlich angestiegen und liegen im ersten Quartal 2022 mit etwa 110.000 Fällen pro Monat um 15 bis 17 Prozent oberhalb der Vorjahreswerte und auch oberhalb des Monatsdurchschnitts 2019. Mit der neuen PAR-Richtlinie sind Zahnärztinnen und Zahnärzte in der Lage, ihre Patientinnen und Patienten im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse zu behandeln und einer strukturierten Nachbehandlung zuzuführen.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Die Tatsache, dass der Berufsstand die neue Behandlungsrichtlinie so überaus positiv annimmt, unterstreicht, wie wichtig es war, ihr nach langen Jahren des Stillstands endlich eine aktuelle wissenschaftliche Basierung zu geben und gleichzeitig zu einer angemessenen Vergütung für die Therapie der großen Volkskrankheit Parodontitis zu finden. Deshalb schaue ich zuversichtlich in die Zukunft und bin überzeugt, dass es uns ähnlich wie bei der Bekämpfung der Karies auch hier gelingen wird, die besorgniserregende Parodontitislast in Deutschland nachhaltig zu senken. Gemeinsam mit der Bundeszahnärztekammer und der Wissenschaft unternehmen wir gleichzeitig große Anstrengungen, um das fehlende Wissen um Ursachen und Prävention der Parodontitis in der Bevölkerung zu verbessern und so die Gesundheitskompetenz auf diesem Gebiet zu festigen.“
Prof. Dr. Bettina Dannewitz, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie: „Mit der neuen Behandlungsrichtlinie sind Maßnahmen in die systematische Parodontitistherapie von gesetzlich versicherten Patienten aufgenommen worden, die wesentlich für den Erfolg dieser Behandlung sind. Zudem haben sich die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Parodontitistherapie in der Praxis umfassend verbessert. Nach vielen Jahren des Stillstandes in diesem Bereich der Zahnmedizin, gibt es endlich einen positiven Trend. Parodontitistherapie bedeutet Patientinnen und Patienten langfristig und umfassend zu betreuen. Es gilt weiter, dieses Konzept in den Praxen fachlich und personell zu verankern.“

Ein Bild, das einen geöffneten Mund und eine Hand mit Gummihandschuh und einem zahnmedizinischem Instrument

PAR-Richtlinie: Deutlich mehr Fälle im Versorgungsalltag integriert

Informationsangebot zur neuen PAR-Richtlinie

Mit Einführung der neuen PAR-Leistungen geht weiterhin erheblicher Informationsbedarf seitens Patienten und Praxen einher, dem die KZBV mit einem multimedialen Informationsangebot begegnet. Im Zentrum stehen drei Erklärvideos. Angeboten werden für Praxen zudem ein Katalog mit wichtigen Fragen und Antworten, Grafiken, Formulare, Ausfüllhinweise, Musterbeispiele sowie die aktualisierte Patienteninformation „Parodontitis – Erkrankungen des Zahnhalteapparates vermeiden, erkennen, behandeln“.

Die neue PAR-Behandlungsstrecke

GKV-Versicherte erhalten seit Juli 2021 im Zusammenhang mit der Parodontitisbehandlung als eigenen Therapieschritt zunächst ein parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch. Dadurch soll das Verständnis über die Auswirkungen der Erkrankung geschaffen und die Mitwirkung der Versicherten gestärkt werden. Anschließend folgt eine patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung. Beide Maßnahmen dienen dazu, die Mundhygienefähigkeit und Gesundheitskompetenz zu erhöhen. Einen wichtigen Stellenwert hat die unterstützende Parodontitistherapie (UPT) – nicht zuletzt im Hinblick auf die nachhaltige Sicherung des Behandlungserfolgs. Sie ist ein wesentlicher Therapieschritt, um die Ergebnisse der antiinfektiösen und gegebenenfalls chirurgischen Therapie zu sichern, die Motivation der Patienten und die Aufrechterhaltung der Mundhygiene zu fördern, zu erhalten und nicht befallenes Gewebe gesund zu halten. Neu- und Reinfektionen in behandelten Bereichen können erkannt und bestehende Erkrankungen eingedämmt werden. Die UPT besteht aus einer Mundhygienekontrolle, wenn erforderlich einer erneuten Mundhygieneunterweisung, der vollständigen Reinigung aller Zähne von Biofilmen und Belägen, je nach Grad der Erkrankung (Grading) der erneuten Messungen von Sondierungstiefen der Zahnfleischtaschen und Sondierungsbluten sowie gegebenenfalls erneuter subgingivaler Instrumentierung (unterhalb des Zahnfleischsaumes) an betroffenen Zähnen und – ab dem 2. Jahr – einer jährlichen Untersuchung des Parodontalzustandes. Die Maßnahmen sollen für einen Zeitraum von zwei Jahren regelmäßig erbracht werden. Die Häufigkeit richtet sich nach dem festgestellten Grad der Erkrankung im Rahmen der Ersterhebung zu Beginn der Therapie und liegt zwischen ein- und dreimal pro Jahr. Es besteht die Möglichkeit einer Verlängerung der UPT. Voraussetzung ist die Genehmigung der Kasse.
Versicherte haben mit der UPT innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der aktiven Behandlungsphase einen verbindlichen Anspruch auf eine strukturierte Nachsorge, die bedarfsgerecht an das individuelle Patientenrisiko angepasst wird. Ihr geht dabei erstmals eine zielgerichtete Evaluation der Ergebnisse der aktiven Behandlungsphase voraus. Zudem wurde der Parodontale Screening Index, der erste Hinweise auf eine Erkrankung gibt, an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst.