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Drei Farben, eine Gesundheitspolitik?

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Prävention ist die große Klammer der kommenden Gesundheitspolitik, das gibt der vorliegende Koalitionsvertrag der Ampel vor.

178 Seiten Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „Mehr Fortschritt wagen“– davon sind gut 7 Seiten mit „Pflege und Gesundheit“ überschrieben. Da steht einiges drin über Prävention, Pflege, Ausbildung, ÖGD, Digitalisierung, Gesundheitsversorgung, Arzneimittel, Krankenhäuser, Drogenpolitik, Gesundheitsfinanzierung. Manches wirft Fragen auf. Manches wird beredt verschwiegen. Manches ist erstaunlich konkret. Greifen wir einige Punkte heraus.

Weite Gestaltungsräume

So soll die Budgetierung der ärztlichen Honorare im hausärztlichen Bereich fallen. Hier ist Ärger vorprogrammiert. Der Koalitionsvertrag war kaum veröffentlich, da reklamierte Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV, das Fallen der Obergrenzen als „den zentrale Lösungsansatz, um die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung auf Dauer zu gewährleisten.“ Also warum keine Entbudgetierung für die Zahnärzteschaft? Weitere Spitzenverbände werden folgen. 

Mit einem „Bürokratieabbaupaket“ wollen die Koalitionäre das SGB V entrümpeln. Solange dies kein Ankündigungspaket bleibt, wird dies in der (Zahn-)Ärzteschaft viele Freunde finden.

Wenig Freude werden die Äußerungen zur Telematikinfrastruktur auslösen: „Wir beschleunigen die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und des E-Rezeptes und binden beschleunigt sämtliche Akteure an die Telematikinfrastruktur an.“ Wenn es an einem sicherlich nicht mangelt, dann ist es Tempo in der TI. Fürchtet die Danaer, auch wenn sie Geschenke bringen, mag mach einer denken, der sich mit den Spahnschen „Geschenken“ in der Praxis herumschlagen darf.

Immerhin kommt auch die Zahnmedizin zweimal im Ampelvertrag vor: „Wir entwickeln das Präventionsgesetz weiter und stärken die Primär- und Sekundärprävention.“ Hierein fallen dann auch Maßnahmen zur „Alterszahngesundheit“ (sic!). Konkreter wird es dann nicht und so bezeichnete Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der BZÄK, den Koalitionsvertrag als Buch mit leeren Seiten und sieht hier optimistisch Gestaltungsspielraum der Standespolitik. 

Als hätte sie es geahnt, hat Dr. Ute Maier, Vorsitzende der KZV BW und der AG Frauenförderung der KZBV, noch kürzlich eine Frauenquote für die Selbstverwaltung gefordert, lesen wir im Ampelvertrag: „Wir stärken die paritätische Beteiligung von Frauen in den Führungsgremien der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen sowie ihrer Spitzenverbände auf Bundesebene sowie der gesetzlichen Krankenkassen.“ Die Luft könnte dünner werden für einige sesselklebende Männer. Das wird sicherlich kein vorrangiges Projekt der neuen Bundesregierung werden, aber aussitzen lässt sich die Frauenbeteiligung sicher nicht mehr lange.

Der Begriff „Freiberuflichkeit“ fehlt gänzlich im Koalitionsvertrag. Dafür werden hier Worte gefunden, wie Heilberufe ohne Approbation gestärkt werden sollen und kommunal getragene MVZ entstehende Versorgungslücken schließen sollen. Nach Stärkung der Selbstverwaltung klingt das nicht.

Und was auch gänzlich fehlt, ist das Bekenntnis zum dualen System. Im Sondierungspapier hatte es noch geheißen: „Die gesetzliche und die private Kranken- und Pflegeversicherung bleiben erhalten.“ In den Koalitionsvertrag hat es dieser Satz nicht geschafft. 

Die vagen Formulierungen zur Gesundheitspolitik im Koalitionsvertrag lassen der neuen Bundesgesundheitsministerin oder dem -minister einigen Handlungsspielraum. Und bekanntlich wollte die FDP in Corona-Zeiten das BMG lieber nicht übernehmen. Am Ende erbarmte sich die SPD für das derzeit schwierige Ressort. Und die war bekanntlich in ihrem Wahlprogramm noch für eine „Bürgerversicherung“ und gegen eine Vergewerblichung: „Gesundheit ist keine Ware“. 

Es bleibt spannend, wer alles in den kommenden vier Jahren, die derzeit noch „offenen Seiten“ mit Inhalten füllen wird.