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Bund-Länder-Beschluss: Zahnärzte sollen impfen dürfen

Junger Mann impft junge Frau

Die Gesundheitsministerkonferenz hatte den Bund aufgefordert, Corona-Impfungen von Zahnärzten und Apothekern zu ermöglichen. Bund-Länder haben das nun beschlossen. 

UPDATE
KZBV und BZÄK zur weiteren Prozesskette zur Beschleunigung der Impfkampagne: Corona-Schutzimpfungen sollen demnächst auch von Zahnärztinnen und Zahnärzten ausgeführt werden dürfen. Noch ist es jedoch zu früh, um als Patient in den Praxen nachzufragen und entsprechende Termine zu vereinbaren, erklärten die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).

Derzeit noch keine Impfung in Zahnarztpraxis

Denn technische und juristische Vorbereitungen und die Impfstofflogistik sind noch nicht final geklärt, werden aber derzeit von den zuständigen Stellen unter Hochdruck erarbeitet. So muss etwa der Gesetzgeber erst eine entsprechende Gesetzesänderung vornehmen. Auf diese vorgelagerte Prozesskette müssen Zahnärzteschaft und Patienten jetzt zunächst warten.
Zudem braucht es spezielles technisches Equipment, Software-Tools, damit zum Beispiel Beratungsunterlagen bereitgestellt werden können, QR-Codes für Impfzertifikate erstellt werden können oder die Meldung über eine Impfung an das Robert Koch-Institut (RKI) abgesetzt werden kann. Dann muss insbesondere Impfstoff in ausreichender Menge geliefert werden. Dies alles wird noch einige Zeit beanspruchen.
„Auch, wenn die Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ländern am Donnerstagabend beschlossen hat, dass Zahnärzte nun potenziell Corona-Schutzimpfungen geben dürfen, heißt das noch nicht, dass es ab morgen schon losgeht. Impfungen beim Zahnarzt in der Praxis sind nicht ab sofort möglich. Wir bitten daher alle Patientinnen und Patienten, von Anrufen in der Zahnarztpraxis abzusehen. Die Information zum Start kommt rechtzeitig“, so Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der BZÄK.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Wir stehen gemeinsam mit unseren Teams Gewehr bei Fuß, um in externen mobilen Einheiten, Arztpraxen und Impfzentren unsere ärztlichen Kolleginnen und Kollegen zu unterstützen und zu entlasten. Sobald entsprechende rechtliche und sonstige Rahmenbedingungen geklärt sind, können wir dann unsere Impfleistungen perspektivisch auch direkt in Zahnarztpraxen erbringen.“

UPDATE

Bund und Länder haben bei ihrem Krisentreffen beschlossen, dass künftig auch Zahnärzte, Apotheker und Pflegefachkräfte impfen dürfen. Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der BZÄK, signalisiert Zustimmung, sieht aber auch noch Klärungsbedarf: 

Statement von Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der BZÄK

„Auch wenn die Bund-Länder-Runde am Donnerstag beschlossen hat, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte potentiell Corona-Schutzimpfungen geben dürfen, sind Impfungen in den Zahnarztpraxen jetzt noch nicht möglich. Hier muss der Gesetzgeber erst entsprechende Gesetzesänderungen vornehmen – wie genau diese ausgestaltet sind, müssen wir abwarten.

Schafft der Gesetzgeber diese Möglichkeit, ist die Durchführung von Impfungen gegen COVID19 natürlich freiwillig. Die Zahnärzteschaft steht aber bereit, die ärztlichen Kolleginnen und Kollegen bei Impfungen zu unterstützen, aber es müssen auch die Voraussetzungen geschaffen werden – von der Impfstoffbereitstellung über die Haftung und Vergütung bis hin zur Zugangsmöglichkeit zum Meldeportal des RKI.

Bedarf bei den Patientinnen und Patienten an Impfungen in Zahnarztpraxen ist jedenfalls deutlich erkennbar. Die Zahnärztinnen und Zahnärzte berichten über unzählige Anfragen nach Bekanntwerden der Beschlüsse der Bund-Länder-Runde.

Wir haben an alle Patientinnen und Patienten appelliert, im Moment noch von Impfanfragen in der Zahnarztpraxis abzusehen, um den Praxisablauf nicht zu erschweren. Sobald die Praxen die Möglichkeiten haben zu Impfen, werden wir informieren.

Zunächst werden die Zahnärztinnen und Zahnärzte die ärztlichen Kollegen in externen mobilen Einheiten, Arztpraxen und Impfzentren unterstützen können.“

UPDATE

Mit Blick auf Rekordinfektionen mit dem Coronavirus, die Belastung in den Krankenhäusern und Patientenverlegungen sei jetzt ein „Akt der nationalen Solidarität“ nötig, so Bundeskanzlerin Angela Merkel. „Es hat sich immer gezeigt, dass bundesweite Maßnahmen hilfreich sind“, sagte Merkel. Um die vierte Welle zu brechen, haben Bund und Länder gemeinsam Maßnahmen beschlossen, um Infektionen zu senken und die Lage in den Krankenhäusern zu entspannen. Kontakte müssten reduziert werden, bei den Impfungen sei mehr Tempo nötig, teilt die Bundesregierung mit.

Bis zu 30 Millionen Impfungen bis Jahresende

Bis Weihnachten soll allen, die sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder Auffrischimpfung benötigen, die Impfung ermöglicht werden. Bis zu 30 Millionen Impfungen sollen vorgenommen werden.

Vizekanzler Olaf Scholz betonte: „Wir sind, wie alle wissen, in einer sehr, sehr schwierigen Situation. Die hat etwas damit zu tun, dass wir zwar sehr, sehr viele geimpfte Bürgerinnen und Bürger haben, aber nicht genügend viele, um sicherstellen zu können, dass sich nicht erneut eine Infektionswelle durch das Land begibt.“ Aus diesem Grund appellierte Scholz eindringlich an alle, die sich noch nicht haben impfen lassen, es jetzt zu tun: „Es ist wirklich wichtig, und wir wissen jetzt endgültig, dass es eine Konsequenz hat, dass ein großer Teil der Bürgerinnen und Bürger sich bisher nicht durchgerungen hat, sich impfen zu lassen. Wenn sich das jetzt ändern kann, dann wäre das sehr, sehr wichtig.“

Künftig sollen auch Zahnärzte, Apotheker und Pflegefachkräfte impfen dürfen. Der Bund werde den Kreis der dazu berechtigten Personen ausweiten.

UPDATE

Die Gesundheitsministerkonferenz hat den Bundesgesetzgeber dazu aufgerufen, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apotheker in die laufende Impfkampagne gegen das Corona-Virus mit einzubeziehen.

Gemeinsame Position von BZÄK und KZBV: Zahnärzteschaft bereit zum Impfen

Dazu erklärten Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK):

„Angesichts der viel zu hohen Infektionszahlen mit Rekordwerten steht die Zahnärzteschaft bereit, bei der dringend notwendigen Beschleunigung der Impfkampagne die ärztlichen Kolleginnen und Kollegen zu unterstützen. Wir müssen in dieser besonderen Ausnahmesituation alle verfügbaren Kräfte des Gesundheitssystems bündeln, um die vierte Corona-Welle zu brechen.

Mit ihrer Expertise und Fachkompetenz hat die Zahnärzteschaft frühzeitig in der Pandemie ihre grundsätzliche Unterstützung bei Test- und Impfmaßnahmen angeboten. Gerade im Hinblick auf schnelle und flächendeckende Impfungen ist es jetzt wichtig, die notwendigen, insbesondere auch personellen Ressourcen bereitzustellen, um die aktuell besonders großen Herausforderungen im Kampf gegen das Virus schnell und effektiv zu bewältigen.

Zahnärzte und ihre Teams sind deshalb selbstverständlich bereit, bei der notwendigen Beschleunigung der Impfungen ärztliche Kollegen zunächst in externen mobilen Einheiten, Arztpraxen und Impfzentren zu unterstützen. Falls die pandemische Lage dies erfordern sollte, können darüber hinaus perspektivisch auch Impfungen in Zahnarztpraxen in Betracht gezogen werden. Hierfür fehlen derzeit jedoch noch entsprechende Voraussetzungen wie etwa Software-Tools.

Mit Blick auf die medizinische Expertise sind Zahnärztinnen und Zahnärzte gut vorbereitet. Sie wenden in den Praxen häufig Medikamente an oder verordnen diese, so dass sie es gewohnt sind, sich auf deren spezielle Anforderungen und Nebenwirkungen vorzubereiten und einzustellen. Der technische Prozess des Injizierens (Spritzen) gehört zur täglichen zahnärztlichen Arbeit.

Ein systemisches Tätigwerden der Zahnärzteschaft zur Unterstützung der Impfkampagne ist dabei ausdrücklich nicht in Konkurrenz zur Ärzteschaft zu verstehen. Da Impfen eine rein ärztliche und keine zahnärztliche Leistung ist, müssen für Impfungen durch die Zahnärzteschaft schnellst möglich die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden. Gesetzgeber und Versicherungsträger sind aufgerufen, die notwendige Rechtssicherheit zu schaffen und Haftungsfragen abzuklären, die sich bei Impfungen durch Zahnärzte stellen.

Die Zahnärzteschaft begrüßt, wenn der Bundesgesetzgeber die Anregung durch die Gesundheitsminister der Länder zu einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage zeitnah aufgreift und ein niedrigschwelliges, bürokratiearmes Impfangebot schafft. Zugleich sollte nicht das große Engagement der Kolleginnen und Kollegen durch unverhältnismäßig hohe Auflagen und Hürden ausgebremst werden.“

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat nun in einer Videoschalte den Bund einstimmig aufgefordert, die Rechtsgrundlage für COVID-19-Schutzimpfungen und Auffrischimpfungen in Apotheken und Zahnarztpraxen zu schaffen.

Gesundheitsminister fordern Bund auf, Corona-Impfungen in Apotheken und Zahnarztpraxen zu ermöglichen

Dies soll im Rahmen einer zeitlich befristeten Ausnahmegenehmigung geschehen. Der GMK-Vorsitzende und bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek sagte am Montag in München: „Wir müssen die Impfkampagne mit Pragmatik, Flexibilität und Engagement massiv vorantreiben. Der Weg aus der Pandemie bleibt: impfen, impfen, impfen! Wir waren uns einig, dass die Apothekerinnen und Apotheker sowie die Zahnärztinnen und Zahnärzte einen großen Anteil leisten können, um möglichst schnell und niedrigschwellig viele Menschen zu impfen. In Apotheken haben Modellprojekte für Grippeschutzimpfungen gute Erfolge erzielt.“

Holetschek erläuterte: „Voraussetzung ist, dass ausreichend Coronavirus-Impfstoff zur Verfügung steht. Es darf nicht zu einem Verteilungskampf zwischen Impfzentren, Arztpraxen und Apotheken kommen. Wir müssen vielmehr in dieser Lage alle an einem Strang ziehen!“

Intensivkapazitäten schaffen

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder haben überdies beschlossen, zeitnah den Rechtsrahmen für das Aussetzen nicht dringend medizinisch notwendiger Eingriffe und Behandlungen im größtmöglichen Umfang in Krankenhäusern, die an der COVID-Versorgung mitwirken, zu schaffen und dadurch zusätzliche Intensivkapazitäten zu gewinnen.

Holetschek erläuterte: „Die Situation in den Ländern ist aktuell noch unterschiedlich dramatisch, aber allen ist klar: Selbst da, wo noch einige Kapazitäten auf den Intensivstationen vorhanden ist, kann es angesichts der weiter steigenden Infektionszahlen jederzeit zu Engpässen kommen. Daher ist das deutschlandweite Aussetzen von Eingriffen geboten, die nicht dringend medizinisch notwendig sind. Und wir haben den Bund noch einmal aufgefordert, Ausgleichszahlungen und Freihaltepauschalen auf den Weg zu bringen. Dass die Länder den Gesetzgeber wiederholt darum bitten müssen, die Krankenhäuser finanziell zu unterstützen - das ist nicht akzeptabel. Hier muss endlich etwas passieren!“

Kinderimpfstoff zugelassen

Der GMK-Vorsitzende ergänzte: „Dass die EMA einen Corona-Impfstoff für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren zugelassen hat, bringt uns einen wichtigen Schritt in der Pandemiebekämpfung weiter und bedeutet auch für diese Altersgruppe wirksamen Schutz! Dass allerdings der Impfstoff erst kurz vor Weihnachten zur Verfügung stehen soll, ist kaum zu vermitteln. Die EU-Kommission wird aufgefordert, die Auslieferung des neuen Kinderimpfstoffs möglichst rasch in die Wege zu leiten und noch vor dem angekündigten 20. Dezember vorzuziehen. Zudem bitten wir die STIKO, sehr zeitnah eine Empfehlung für Kinderimpfungen auszusprechen. Viele Menschen vertrauen der Kommission und sie hat große Verantwortung. Ich bin zuversichtlich, dass sie durch eine rasche Empfehlung das Vertrauen der Menschen in den Kinderimpfstoff weiter stärken kann.“

Holetschek betonte: „Sobald der Impfstoff verfügbar ist, wollen wir natürlich umgehend loslegen! Die Länder richten nun Angebote für Kinderimpfungen wie etwa besondere Impfstraßen für Familien in den Impfstellen und Impfzentren ein. Wir dürfen keine Zeit verlieren! Bis zur Auslieferung des Kinderimpfstoffs erfolgt die Impfung dieser Altersgruppe auf eigene Verantwortung und Entscheidung sowie nach individueller Beratung durch den niedergelassenen Arzt als Off-Label-Use. Der Bund kann die Haftung nicht übernehmen.“