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ZFA: Keine Lösung im Tarifkonflikt in Sicht

Bei den Tarifverhandlungen für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) gibt es weiterhin keinen Fortschritt. Erstmals in der Berufsgeschichte überhaupt hatte der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (VmF) am 5. März ZFA deutschlandweit zu einem Warnstreik aufgerufen. Damit sollte der Druck auf die Arbeitgeber erhöht werden, denn das vereinbarte neue Angebot der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen für Zahnmedizinische Fachangestellte (AAZ) für die neue Verhandlungsrunde am 10. März lag noch nicht vor. Die Arbeitgeberseite präsentierte dann am Streiktag ein neues Angebot, was aus Sicht des VmF unbefriedigend ist. Der Verband sagte daraufhin das für Montag, 10. März, in kleiner Runde geplante Gespräch mit der AAZ ab.

Arbeitnehmerseite hält Angebot für unzureichend

Hannelore König, VmF-Präsidentin, erklärt dazu: „Die AAZ bietet ein Einstiegsgehalt für ZFA nach ihrer dreijährigen Ausbildung von lediglich 2.500 Euro brutto im Monat. Das ist eine Erhöhung um 0,78 Euro auf 14,79 Euro brutto pro Stunde. Dieses Angebot haben wir bereits im Januar abgelehnt. Mit der neuen Offerte soll der Tarifvertrag sogar erst zum 1. April in Kraft treten und für ein Jahr gelten - ohne einen Ausgleich für die ersten drei Monate. Das bedeutet eine Reduzierung im Vergleich zu den vorherigen Aussagen der AAZ.“

Die Arbeitgeberseite hatte kurz vor Weihnachten das bereits erzielte Verhandlungsergebnis in der Einspruchsfrist zurückgezogen und liegt nun deutlich hinter dem, was von ihr am 11. Dezember 2024 angeboten und zunächst akzeptiert wurde. Das neue Angebot enthält zusätzlich vom 1. April bis 30. September 2026 eine Erhöhung von 2,5 Prozent.

Zu geringer Abstand zum geplanten Mindestlohn

„Damit würden ZFA beim Einstieg in den Beruf zum 1. April 2026 lediglich 15,16 Euro brutto pro Stunde erhalten. Vor dem Hintergrund, dass die zukünftige Bundesregierung einen gesetzlichen Mindestlohn von 15 Euro pro Stunde für ungelernte Tätigkeiten für 2026 ankündigt, ist dieses Angebot völlig indiskutabel“, erklärt Hannelore König weiter.

Mit Blick auf den Fachkräftemangel bei ZFA und die Werbemaßnahmen der Zahnärzteschaft für neue Auszubildende merkt Hannelore König an: „Es ist unverständlich und vollkommen widersinnig, wenn die Arbeitgeberseite sich verstärkt um Auszubildende bemüht und ihnen dann nach dem Abschluss der anspruchsvollen Ausbildung kaum mehr als den Mindestlohn zahlen will. Hier wie bei der Entlohnung der erfahrenen und fortgebildeten ZFA erwarten wir, dass die Zahnärzteschaft Verantwortung gegenüber den Beschäftigten zeigt.“

Arbeitgeberseite sieht wenig Handlungsspielraum

Die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen für Zahnmedizinische Fachangestellte (AAZ) teilt am 11. März mit: „Wir haben Verständnis für die Forderungen nach besseren Arbeitsbedingungen und Vergütung, insbesondere im Kontext des Fachkräftemangels, der uns alle betrifft. Gleichzeitig stellen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Praxen vor große Herausforderungen: Der GOZ-Punktwert ist seit 36 Jahren unverändert und die Vergütungsanpassungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung waren mit gesetzlicher Deckelung auf maximal 4,41 Prozent nur mäßig. In diesem Spannungsfeld haben wir für ein Jahr eine Erhöhung der Bruttogehälter von durchschnittlich 4,65 Prozent angeboten, wobei die Vergütungen in den ersten Berufsjahren stärker, nämlich um 5,57 Prozent erhöht würden. Für ein weiteres halbes Jahr hat die AAZ als Bestandteil des letzten Angebots nochmals 2,5 Prozent (was auf ein Jahr gerechnet einer Steigerung von 5 Prozent entspräche) für alle Berufsjahre angeboten.
Wir bedauern, dass der Verband medizinischer Fachberufe (VmF) unser Angebot nicht angenommen hat und hoffen weiterhin auf eine baldige Einigung. Bis dahin befinden sich die bisherigen Vergütungstarifverträge für ZFA und Auszubildende zur/zum ZFA in der Nachwirkung.“

Weder im Osten noch im Norden ausreichend

Hannelore König, Präsidentin des VmF, macht die prekäre Situation der Beschäftigten in den Zahnarztpraxen deutlich: „Vollzeitbeschäftigte ZFAs erhielten laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit Ende des Jahres 2023 im Mittel ein Bruttogehalt von 2.521 Euro. Je nach Region liegen die Gehälter dabei zwischen 2.274 Euro in Thüringen und 2.703 Euro in Hamburg. 

Mit Blick auf die Lebenshaltungskosten ist das weder im Osten noch im Norden ausreichend, um mit dieser Vollzeitbeschäftigung den Lebensunterhalt zu finanzieren. Seit Oktober 2023 ­beträgt der Bruttostundenlohn in der ersten ­Tätigkeitsgruppe der ersten drei Berufsjahre 14,01 Euro.“ Deshalb wollte man mit dem Warnstreik ein deutliches Zeichen setzen.

Der VmF gibt bekannt, weitere Streikmaßnahmen für die Durchsetzung seiner Forderungen zu planen und wird diese in Kürze verkünden.

Titelbild: dzw (Hannelore König auf einer Veranstaltung im Jahr 2023)