Trotz umfangreicher Stellungnahmen mit Nachkommentierung der Bundeszahnärztekammer 2017 bleibt die GOZ 3290 neben der GOZ 3300 fortwährend unberücksichtigt und wird somit nicht erstattet.
Häufig trifft man bei einer Mehrkostenvereinbarung zu Kompositfüllungen auf zusätzliche Leistungen, obwohl innerhalb des Sachleistungssystems grundsätzlich das Verbot von privaten Zuzahlungen gilt.
Unsere Abrechnungsexpertin Eveline Glowka erklärt, wie Sie innovative Leistungen als Analogberechnung abrechnen und stellt einen Mustertext zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Da bestimmte Maßnahmen nicht oder nicht mehr im BEMA enthalten sind, können sie als zusätzliche selbstständige Leistungen privat vereinbart und abgerechnet werden, trotz Zuzahlungsverbot.
Da bestimmte Maßnahmen nicht im BEMA enthalten sind, können sie als zusätzliche selbstständige Leistungen privat vereinbart und abgerechnet werden. Welche das sind, verrät unser Abrechnungstipp.
Verweise auf besondere Schwierigkeit oder erhöhten Zeitaufwand beim digitalen Röntgen verfangen bei den Beihilfestellen länger nicht mehr. Eveline Glowka beschreibt, wie Sie richtig begründen.
Berücksichtigung der unterschiedlichen nicht-chirurgischen und chirurgischen Verfahren
Die Periimplantitis ist ein in der zahnärztlichen Praxis immer häufiger auftretendes Problem. Die Therapiekonzepte zur Behandlung der periimplantären Gewebe wurden in Analogie zur Parodontitisbehandlung entwickelt. Ein Abrechnungstipp von Eveline Glowka.