Man muss objektiv feststellen, dass sich „Verblendbeanstandungen“ seitens der Kostenerstatter in den vergangenen drei Jahren fast halbiert haben. Aber von einigen Versicherungen und Beihilfestellen erfolgt immer noch stereotyp die Ablehnung einer Erstattung von zahntechnischen Kosten für Verblendungen im Molarenbereich.