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„Full-Mouth-Disinfection“ – insbesondere bei älteren Patienten
„Full-Mouth-Disinfection“ (FMD) bei älteren Patienten

„Full-Mouth-Disinfection“ (FMD) bei älteren Patienten

In puncto Abrechnung: Dr. Peter Esser setzt sich mit der „Full-Mouth-Disinfection“ (FMD) auseinander und nimmt dabei vor allem ältere Patienten ins Visier.

Die Wortwahl „Präventionsbehandlung“ bei älteren Patienten erscheint unpräzise, ist dennoch bewusst erfolgt: Natürlich soll Prävention das Auftreten einer Erkrankung verhindern; bei Erfolg bedarf es dann keiner Behandlung.

Allerdings setzt der Begriff Prävention (Prophylaxe) keineswegs voraus, dass keine Vorschädigung vorliegt oder vorgelegen hatte. „Präventionsbehandlung“ ist also keine Vorbeugung gegen Erkrankungen mit potenziellem Eintreten in ferner Zukunft (Karies, Parodontitis), sondern Eingreifen bei konkreten Vorzeichen einer beginnenden Erkrankung (Dekalzifizierung „White Spot“/Gingivitis oder Ähnliches).

Reine Prophylaxe als Vorsichtsmaßnahme und Präventionsbehandlung als erforderliche Frühbehandlung bei vorliegenden Erstsymptomen ist gegebenenfalls der Unterschied zwischen nicht-versicherter Vorbeugung und versicherter konkreter „Verhinderungsbehandlung“.

„Full-Mouth-Disinfection“ ist Präventionsbehandlung

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Es handelt sich bei der „Full-Mouth-Disinfection“ (FMD) um ein Konzept zur möglichst weitgehenden Senkung oral-pathologischer Keime (Keimzahlsenkung) zur Herstellung möglichst optimaler Heilungsvoraussetzungen im parodontal-therapeutischen Konzept der „ein-/zweizeitigen“ Full-Mouth-Therapie (FMTh, zum Beispiel bei agressiver Parodontitis, tiefen Taschen etc.).

FMD hat zum Inhalt systematische Plaquekontrolle mit CHX, Desinfektion des gesamten Mundraums, Ultraschall und handinstrumentelles Skaling/Root Planing, Gingiva-Kompression, unter Umständen sogar lokalen Antibiotikaeinsatz. Es kann sich bei FMD aber auch um ein präventiv behandelndes Reduzierungs- oder Ausräumungskonzept multiresistenter Keime (MRS) handeln, das bei untermauertem Verdacht auf Vorliegen – besonders bei Angehörigen von Risikogruppen wie stationär Behandelten oder Pflegeheimbewohnern etc. – vor Eingriffen (zum Beispiel PA-Operationen) indiziert sein kann.

Die Kernleistung „Full-Mouth-Disinfection“ ist eine selbstständige Leistung zuzüglich einer Abfolge fakultativ indizierter Leistungsschritte (Einzelleistungen), also eine einheitliche „Analogleistung“ (zum Beispiel 5180a) mit gegebenenfalls flankierenden Nebenleistungen (siehe dazu auch die „Analogtabelle“ im zahnmedizinischen Online-Abrechnungslexikon ALEX).

Umfassende Taschen- und Schleimhäutesäuberung sowie Säuberung des Zungenrückens sind Standard-/Kernleistungen einer FMD; weitere Leistungen kommen bei einer FMD fakultativ hinzu als selbstständige Begleit- oder Nebenleistungen, zum Beispiel „Professionelle Zahnreinigung – PZR“ (1040 GOZ) oder „Professionelle Prothesenreinigung“ (zum Beispiel 5260a)

Was ist Full-Mouth-Disinfection?

„Full-Mouth-Disinfection“ (FMD) ist mehr als intraorale Desinfektion:

  • FMD ist systematische intraorale Weichteile-Desinfektion/Bakterienausräumung,
  • arbeitet mit Spül-, Sprüh-, Wisch- und Schabetechniken,
  • ist eine aktive zahnärztliche (berufliche) Behandlungstätigkeit (Paragraf 1 Abs. 1 GOZ),
  • ist eine selbstständige, fakultativ indizierte, also immer „anlassbezogene“ Leistung,
  • ist keine Vergütung für ein „Umspülen des Patienten“ (das ist keine berufliche Leistung des Zahnarztes),
  • ist spezielle präinterventionelle/-chirurgische Spülleistung (dagegen ist die lokale Vorbereitung eines OP-Gebiets abgegolten),
  • erschöpft sich also nicht in Betupfen des OP-Gebiets und/oder Umspülen/Gurgeln des Patienten,
  • muss unterschieden werden von der „Full-Mouth-Therapie“ – FMTh (ein- oder zweizeitige systematische Parodontalbehandlung), mit begleitender Desinfektion, also gegebenenfalls mit integrierter FMD,
  • ist die Bezeichnung für das originale Verfahrensprotokoll nach Quirynen/Saxer (bei Vollbezahnung ca. 20 bis 45 Minuten im Schnitt).

Spezielle Kommentierung des GOZ-Expertengremiums

Die Full-Mouth-Therapie – FMTh ist ein Behandlungskonzept, stellt aber selber noch keine Behandlung dar, sondern wird mit konkreten Leistungsinhalten der Parodontaltherapie in abgestimmter Reihenfolge erbracht beziehungsweise erfüllt. „Full-Mouth-Disinfection“ (FMD) als originales Verfahrensprotokoll ist von Quirynen (Leeuwen) und Saxer (Zürich) veröffentlicht worden; zahlreiche Varianten mit lediglich der Bezeichnung „FMD“ entsprechen inhaltlich nicht dem Originalprotokoll, sind also zum Teil fehlbezeichnet.

Eine „Kurz-FMD“ – im Kern als „intraorale Umspülleistung“ oder lediglich „Betupfen des OP-Gebiets“ – kann nicht mit derselben Leistungsbezeichnung wie das umfangreiche und Zeit beanspruchende Originalprotokoll (ca. 20 bis 45 Minuten) bedacht werden; das wäre unter anderem für Laien nicht verständlich im Sinne des Paragrafen 10 Abs. 4 GOZ.

Nachgewiesene Wirksamkeit

Die Wirksamkeit des FMD-Verfahrens wurde in zahlreichen wissenschaftlichen Studien nachgewiesen. So konnte von M. Quirynen et al. nachgewiesen werden, dass die Taschentiefe – abhängig vom Ausgangsbefund – innerhalb von wenigen Monaten um 3 bis 5 Millimeter zurückging. Ähnliche Untersuchungen wurden unter anderem von den Professoren Renggli (Nijmegen) und Saxer (Zürich) publiziert.

Wissenschaftliche Gesellschaften propagieren die FMD; auch die Kommission für Fachfragen (KfF) der Zahnärztekammer Nordrhein befürwortete das Verfahren ausdrücklich. Die „Full-Mouth-Disinfection“ ist eine Leistung, die tatsächlich in der Gebührenordnung für Zahnärzte nicht enthalten ist und folglich analog, also gemäß Paragraf 6 Abs. 1 der GOZ, zu berechnen ist.

Dies bestätigt die Bundeszahnärztekammer, die in ihrem GOZ-Kommentar mitteilt: „Zusätzliche Reinigung der Zunge und der Wangenschleimhaut im Sinne einer Full-Mouth-Disinfection kann nach GOZ Paragraf 6 Abs. 1 berechnet werden.“ Ausdrücklich wurde deshalb die genannte Maßnahme auch im „Katalog selbstständiger zahnärztlicher, gemäß Paragraf 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen“ erwähnt.

Das GOZ-Referat der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern stellt im Rahmen der GOZ 1040 fest: „Die Reinigung anderer oraler Strukturen (zum Beispiel Zungenrücken, Wangenschleimhaut etc. im Rahmen der Full-Mouth- Disinfection) kann analog Paragraf 6 Abs. 1 berechnet werden.“ Bestätigt wurden die Vergütungsansprüche des Zahnarztes für die Full-Mouth-Disinfection zum Beispiel vom OLG Köln mit Beschluss vom 16. August 2010 (Az.: 5 U 25/10). Zur Begründung hatte der bestellte Sachverständige besonders ausgeführt, dass zu einer FMD umfangreiche und vielfältige Einzelmaßnahmen zum Zweck der Reinigung und Desinfektion der Zähne, des Zahnfleischs, der Zunge und des gesamten sonstigen Mund- und Rachenraums gehören.

Fazit: „Full-Mouth-Disinfection“ umfasst als Standard-/Kernleistung systematische Desinfektion aller intraoralen Schleimhäute durch den Zahnarzt mittels Spül-, Wisch-, Bürst- und Schabetechniken. Hinzukommend zur „FMD“ gibt es fakultative selbstständige Nebenleistungen, wie „Professionelle Prothesenreinigung“ etc. Aber zum Beispiel die „Professionelle Zahnreinigung“ – PZR (1040) oder eine andere supragingivale Zahnreinigung (4050-4060 GOZ) stellen eine fast obligate, dennoch selbstständige Begleitleistung einer „Full-Mouth-Disinfection“ (FMD) dar, jedoch meistenteils in einer vorangehenden Sitzung.

Literatur

  • Quirynen M, Teugehels W, van Steenberghe D. Impact of antiseptics on one-stage, full-mouth disinfection, J Clin Periodontol. 2006; 33:49-52.
  • Saxer CM, Quirynen M, Saxer UP. Therapiekonzept „Full-Mouth-Disinfection“. Parodontologie. 18:331-347, 2007.