Seit 1988 gelten unverändert 11 Pfennige als der Gegenwert für einen Punkt privatzahnärztlich erbrachter Leistung. Ein Festpreis, seit mehr als drei Jahrzehnten quasi zementiert, ist schon nicht mehr nur traurig, sondern eine glatte Unverschämtheit.
Der Versuch, den Marktzugang für IMVZ mit Hilfe des TSVG zu regulieren, ist im besten Fall halbherzig, wenn nicht sogar kontraproduktiv umgesetzt worden.
Die Antwort auf die Frage, was denn als größter Treiber in der Zahnmedizin empfunden wird, lautet fast immer: die Digitalisierung. Aber ist das wirklich so?
Die zahnmedizinische Betreuung von Patienten in Pflege ist eine der Herausforderungen unserer Zeit. Es wird Zeit, ihr mit adäquaten Konzepten entgegenzutreten.
In Zeiten wie diesen sollte sich die deutsche Bürokratie ruhig am Prinzip „weniger ist mehr“ orientieren. Das Prinzip „mehr ist mehr“ ist schon für Hilfe reserviert.