Trotz der Erfolge in der Prävention wird Zahnersatz mittelfristig fester Bestandteil des zahnärztlichen Behandlungsspektrums bleiben, auch wenn er erst immer später im Leben der Patienten eine Rolle spielt.
Was für ein Jahr? Das fragt man sich tatsächlich, wenn man auf 2021 zurückblickt: Wir befinden uns im Jahr 2 der Pandemie, die aufgrund der neuerlichen Mutation nach wie vor die Welt in Atem hält.
Da der Blick in die Zukunft schwerfällt: Vielleicht lohnt ein Blick auf Österreich, um herauszufinden, welche Maßnahmen taugen könnten, um die derzeitige vierte Welle zu brechen.
Die Unterkieferprotrusionsschiene kann bei obstruktiver Schlafapnoe laut Richtlinien zukünftig als vertragszahnärztliche Leistung abgerechnet werden. Ein Blick auf die Bema-Positionen ab Januar 2022.
Es ist einfach frustrierend, dass die aktuelle Entwicklung zwar schon im Sommer für Herbst und Winter prognostiziert wurde, aber kaum zielführende Konsequenzen erfolgt sind.
Noch ist die Ausübung der Zahnheilkunde kein Gewerbe, wie es das Zahnheilkundegesetz bestimmt. Jetzt müssen alle an einem Strang ziehen, damit das auch so bleibt.
Nicht jede Herausforderung wird sich im ersten Anlauf meistern lassen, und auch nicht immer abschließend – dafür ändern sich politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu schnell.
Bei den Zahnärzten dürfte kaum Motivation bestehen, 3G in der Praxis durchsetzen zu wollen, diese Frage stellt sich den anerkannten „Hygieneweltmeistern“ nicht.