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Zahnarztpraxen können schon heute das E-Rezept testen

Frau mit Laptop und weißem Kittel vor unscharfem Hintergrund
Zahnarztpraxen können die verlängerte Testphase nutzen, um sich mit dem E-Rezept vertraut zu machen, bevor es im Laufe des Jahres verpflichtend eingeführt wird.

Das E-Rezept kommt später als geplant, aber es kommt. Die verlängerte Testphase können Zahnarztpraxen nutzen, um sich mit der Anwendung vertraut zu machen, bevor das E-Rezept im Laufe des Jahres verpflichtend eingeführt wird.

Testphase nutzen

Mit der Teilnahme an der Testphase können Zahnärztinnen und Zahnärzte schon heute elektronische Verordnungen für apothekenpflichtige Arzneimittel erstellen und signieren. Sie werden dabei von den Systemherstellern unterstützt und können so den Umstieg auf das E-Rezept begleitet vornehmen. Damit die Zahnarztpraxis als Pilot-Einrichtung in Frage kommt, muss der Hersteller des Praxisverwaltungssystems (PVS) die E-Rezept-Funktionalität bereitstellen können und ein aktivierter eZahnarztausweis vorliegen. Für die optionale Nutzung der Komfortsignatur sind Updates des Konnektors (auf PTV4+) und des PVS erforderlich.
Wenn die Praxis einverstanden ist, werden ihre Daten an die Gematik weitergeleitet, welche die Apothekensystemhersteller anspricht und sich somit organisatorisch darum kümmert, dass die Patienten ihr E-Rezept auch in der Nähe der Praxis in einer Apotheke einlösen können. Alternativ können die Praxen in der E-Rezept-App der Gematik selbst feststellen, welche Apotheken in ihrer Nähe bereits vorbereitet sind. Sollten entsprechende Apotheken vor Ort noch fehlen, kann im Einzelfall mit dem Patienten besprochen werden, ob ein E-Rezept in der Nähe der Praxis eingelöst werden kann. Die Anmeldung zur Testphase kann die Verfügbarkeit von annahmebereiten Apotheken aber beschleunigen.
Zahnarztpraxen, die an der Testphase teilnehmen, sind nicht verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von E-Rezepten zu erstellen. Sie können im Rahmen der Testphase bei jedem Patienten neu und frei entscheiden, ob sie ein E-Rezept oder ein Muster 16 erstellen möchten.
Die KZBV möchte gemeinsam mit den Zahnarztpraxen das E-Rezept voranbringen und steht interessierten Zahnarztpraxen bei Fragen unter telematik@kzbv.de gerne zur Verfügung.