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Am Rande des Lächelns

Mit einem Lächeln-Versprechen werben viele gewerbliche Aligner-Anbieter – doch wie sieht es hier mit der Patientensicherheit aus?

Mit einem Lächeln-Versprechen werben viele gewerbliche Aligner-Anbieter – doch wie sieht es hier mit der Patientensicherheit aus?

Laut klingt anders. Was hat vor allem die KZBV geklappert, gezetert, lobbyiert als finanzinvestorengetragene ZMVZ in die zahnärztliche Praxislandschaft traten – und zetern bis heute. Und im Gleichklang, wenn auch weniger schrill, die BZÄK. Heuschrecken bis Untergang des Abendlandes, mindestens. Und nun? Start-ups erobern den Aligner-Markt, einen boomenden, milliardenschweren Wachstumsmarkt. Restlos professionell treten sie business-to-customer auf – mit einem Lächeln-Versprechen.

Anhörung zur Patientensicherheit

Die dentale Ästhetik als Welle rollt in den heutigen Selbstoptimierungsgezeiten. Hinter den Aligner-Start-ups stehen internationale Risikokapitalgeber oder international agierende Big-Player im Dentalmarkt. Die standespolitische Lautstärke der Proteste? Verhalten, im Rauschen des Tages kaum hörbar – googlebare Beschlüsse ohne politische Resonanz.

Nun fand im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags auf Antrag der FDP-Bundestagsfraktion, „Patientensicherheit bei Aligner-Behandlungen durchsetzen“, eine Expertenanhörung statt. Der Antrag „fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den zuständigen Selbstverwaltungsgremien und Ländern Maßnahmen zu ergreifen, damit Aligner-Behandlungen nicht mehr von gewerblichen Unternehmen ohne eine vollumfängliche zahnheilkundliche Begleitung durch approbierte Kieferorthopäden oder Zahnärzte angeboten werden können“. Die geladenen Experten kamen in Scharen.

Das demokratische Spiel läuft im Ausschuss nach festen Regeln ab. Es werden von den Fraktionen Experten geladen, die dann das mit guten Argumenten unterfüttern, was dem jeweiligen politischen Ziel entspricht. Bei kontroversen Debatten ist es also ein interessensgetriebener, gut geführter Diskurs um schärfere Argumente. In dieser Anhörung hörte sich der Diskurs allerdings an wie ein harmonischer Chor – einhellig in seiner Meinung, es herrsche Handlungsbedarf.

Und so arbeiteten die geladenen Experten – Expertinnen waren nicht geladen – auf Fragen der Bundestagsmitglieder im Gesundausschuss einigen rechtlichen Klärungsbedarf heraus:

Eine ausführliche Diagnostik, mahnte der Bundesvorsitzende des BDK, Dr. Hans-Jürgen Köning, an und verdeutlichte die Bedeutung an einem konkreten Fall, bei der der Patientin die Zähne aus den Knochen bewegt wurden. Der Bonner Juraprofessor Dr. Gregor Thüsing stellte klar, dass es jede Aligner-Behandlung eine zahnärztliche Behandlung sei – ohne Erheblichkeitsschwelle. Der reine Aligner-Verkauf sei gesetzlich nicht gewollt. Dr. Michael Kleinebrinker vom GKV-Spitzenverband sah die Patientensicherheit bei Aligner-Behandlungen vorrangig als berufsrechtliche Frage, weniger als leistungsrechtliche, da Aligner kein Bestandteil des GKV-Leistungsspektrum sind. Hieran anknüpfend kam Stephan Gierthmühlen, Geschäftsführer und Syndikus des BDK, auf eine zentrale rechtliche Fragestellung. Da die Verträge zwischen den Aligner-Unternehmen und den Patienten getroffen werden, stellt sich die Frage der Aufsicht und Qualitätssicherung. Der Arm der (Landes-)Zahnärztekammern reicht nur bis zu den beteiligten Zahnärzten. Auch andere Ordnungsbehörden und Gewerbeaufsichtsämter grenzen hier an ihre Zuständigkeiten. Die einen vermissen den Ordnungswidrigkeitstatbestand, die anderen sehen sich=t nicht zuständig, weil die Zahnheilkunde kein Gewerbe ist. Eine Regelungslücke im Berufsrecht sah hier auch der Hauptgeschäftsführer und Syndikus der BZÄK, Florian Lemor. Es fehlten im privatzahnärztlichen Bereich Regeln, wie sie es im GKV-Bereich gibt. Völlig unklar sei auch, betonte der Kieferorthopäde Dr. Alexander Spassov, wie abgerechnet wird, ob nach GOZ oder nicht. Hier sei eine Regelung der Selbstverwaltung nötig.

Defizite klar benannt. Jetzt gilt es, Mindeststandards zu definieren. Nicht im stillen Kämmerlein, sondern laut auf der politischen Bühne.