Mit dem Bildungsurlaub kann man sich unter Freistellung von der Arbeit weiterbilden. Er ist aber kein Urlaub im eigentlichen Sinne – er dient weniger der Erholung und mehr der beruflichen, kulturellen oder politischen Weiterbildung. Der rechtliche Anspruch auf Bildungsurlaub ist in den jeweiligen Landesgesetzen festgeschrieben. 14 Bundesländer haben entsprechende gesetzliche Regelungen zum Bildungsurlaub getroffen.
In Bayern und Sachsen gibt es keine Bildungsurlaubsgesetze, daher auch keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.
Grundsätzlich sollte das Bildungsurlaubsangebot ein Mindestnutzen für den Arbeitgeber bieten. Ist der gewünschte Kurs in Ihrem Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt, sollte diese Anforderung erfüllt sein.
Während des Bildungsurlaubs hat der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung zu gewähren, das Bildungsangebot zahlt der Arbeitnehmer jedoch in der Regel selbst.
Möchten Sie bei Ihrem Arbeitgeber einen Bildungsurlaub beantragen, müssen Sie einiges beachten: Zunächst müssen Sie in einem Bundesland leben, in dem es ein Bildungsurlaubsgesetz gibt. Gehören Sie zum berechtigten Teilnehmerkreis, können Sie sich ein Seminar aussuchen. Dieses muss allerdings in Ihrem Bundesland anerkannt sein. Informationen bekommen Sie in entsprechenden Datenbanken Ihres Landes.
Mit Ihrem Antrag auf Bildungsurlaub müssen Sie Ihrem Arbeitgeber den Ablaufplan des Seminars, den Anerkennungsbescheid und die Anmeldebestätigung vorlegen. Binnen welcher Frist Ihr Chef über Ihren Antrag entscheiden muss, legen die jeweiligen Landesgesetzes fest. Dort finden Sie auch Bestimmungen, mit welcher Begründung Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag ablehnen darf. Insgesamt lohnt sich ein Blick ins Gesetz. Viele Detailfragen können in den Bundesländern unterschiedlich geregelt sein.
Hier stellt die D.A.S. Einzelheiten bereit, was in Ihrem Bundesland gilt.