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Der extraorale Piks

Dr. Peter Zeitz

Dr. Peter Zeitz

Corona treibt ja die seltsamsten Blüten. Im Rahmen des so wuchernden Blütenmeers kam es angesichts exponentiell steigender Infektionszahlen vor einigen Tagen zu einer lauten „Forderung“ – die meistverbreitete Kommunikationsform in verrückten Zeiten – vonseiten eines oder mehrerer gesundheitspolitischer Prominenten, dass alles (sic!), was spritzen kann, spritzen soll: Ärzte, Apotheker, Tierärzte und Zahnärzte. Man achte auf die Reihenfolge.

War es mit einem schnarrenden Kölner Dialekt oder mit dem Nordwestmünsterländer Sprachduktus, wir können uns ob der Masse an Corona-Forderungen kaum mehr erinnern. Woran wir uns aber genau erinnern können, ist, dass Zahnärzte und Zahnärztinnen in Coronazeiten als nicht systemrelevant eingestuft worden waren. Was per se eine Frechheit ist bei einer Viruserkrankung, die den menschlichen Körper über den Mund-, Nasen-, Rachenraum attackiert.

Die Zahnärzteschaft – plötzlich doch systemrelevant? Woher kommt der Sinneswandel, oder ist die Not so groß? Nun, es ist in den Erfahrungsschatz der coronageplagten Bevölkerung gerückt, dass Prominente und Politiker sich in der Sonne wähnen, sobald sie ein Mikrophon und/oder eine Fernsehkamera bespielen können. Dabei droht das Dickicht deutscher Regelungen, Vorschriften und geltender Rechtsprechung.

Verbot des Bundesverwaltungsgerichts

So auch beim extraoralen Piks. Unvergessen ist spätestens mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2014, dass Zahnärzten und Zahnärztinnen, nicht aber Heilpraktikern, der extraorale Piks (seinerzeit für Faltenunterspritzung) untersagt wurde, weil der erforderliche Bezug zum Bereich der Zähne, des Mundes und der Kiefer nicht existiere. Wer, fragen wir uns heute, hat seinerzeit dieses Verfahren gegen die Zahnärzteschaft betrieben?

Auch daran können wir uns kaum noch erinnern. Die Zahnärzteschaft hat sich an politisches Mobbing gewöhnt. Dumme Urteile können aber in schweren Zeiten mit schlauen Gesetzen korrigiert werden. Das würde Sinn ergeben. Also was jetzt? „Alle Mann an die Kanonen, zur Spritze, zur Freiheit!“ oder doch nur „Helm ab zum Gebet“?

Dr. Peter Zeitz, Düsseldorf