Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat sich mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) auf die Anpassung der Erstausstattungsspauschalen für die Anbindung der Zahnarztpraxen an die Telematikinfrastruktur (TI) geeinigt. Demnach wird die Bruttopauschale für das dritte Quartal 2018 auf 1.719 Euro erhöht. Ab dem vierten Quartal 2018 wird eine neue Pauschale von 1.547 Euro festgelegt.
„Durch die neuen Erstattungspauschalen besteht jetzt endlich wieder Planungssicherheit für die Praxen bei der Anbindung an die TI. Wir hoffen allerdings sehr, dass nun auch endlich seitens der Industrie eine Marktvielfalt geschaffen wird, damit alle Praxen das passende Angebot wählen und entsprechende Verträge eingehen können, um an das Kommunikationsnetzwerk angeschlossen zu werden“, sagte Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist lediglich ein Anbieter für die Konnektoren, die für die Anbindung der Praxen an die TI erforderlich sind, am Markt verfügbar. Diese Situation und die aus der Preislage resultierende Unterfinanzierung ab dem dritten Quartal hatte eine Nachverhandlung der Erstattungspauschalen erforderlich gemacht. Die KZBV geht davon aus, dass innerhalb der kommenden Monate Konnektoren weiterer Hersteller von der gematik zugelassen werden. KZBV und GKV-SV werden sich vor dem Hintergrund der dann vorliegenden Marktsituation noch einmal über die geltende Vereinbarung verständigen und die Pauschalen gegebenenfalls ab dem Folgequartal anpassen. Die Möglichkeit der Anpassung der Pauschalen an die tatsächliche Marktsituation ist fester Bestandteil der Grundsatzfinanzierungsvereinbarung zwischen KZBV und GKV-SV.