Berliner Zahnärzte fordern GOZ-Punktwerterhöhung
Die Bewertung aller zahnärztlichen Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt werden oder durch die private Krankenversicherung erstattet werden, muss von der Bundesregierung endlich der aktuellen Preisentwicklung angeglichen werden, fordert die Zahnärztekammer Berlin (ZÄK Berlin). Die Berechnungsgrundlage für den Punktwert der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) liegt seit 1988 unverändert bei 5,6241 Cent. In jedem anderen Beruf ist es üblich und selbstverständlich, die Leistungsvergütung an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung anzupassen. Die Appelle der Zahnärzteschaft wurden jedoch in den letzten Jahrzenten von der Politik nur belächelt. „Die GOZ muss an die Preisentwicklung angepasst werden und damit einen automatischen Anstieg um den jährlichen Preissteigerungsindex erhalten“, so Dr. Karsten Heegewaldt, Präsident der ZÄK Berlin. „In unseren Praxen arbeiten hochqualifizierte Menschen, die sich engagiert um ihre Patienten kümmern. Sie haben mehr verdient als eine Vergütung auf der Basis von 1988.“
Aktualisierte S2k-Leitlinie „Operative Entfernung von Weisheitszähnen“ veröffentlicht
Die nach den Regularien der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) erstellte S2k-Leitlinie zu dem häufigen Eingriff der Weisheitszahnentfernung ist aktualisiert worden. Federführend durch die DGMKG und die DGZMK wurde in Zusammenarbeit mit sieben weiteren beteiligten Fachgesellschaften und Institutionen eine evidenz- und konsensbasierte Grundlage für die häufige und wichtige Therapieentscheidung zwischen dem Belassen und dem Entfernen von Weisheitszähnen erarbeitet. Die Leitlinie und den Methodenreport finden hier.
Nordrhein-Westfalen trinkt zu wenig
Rund 34 Prozent der Erwachsenen nimmt weniger als den empfohlenen Mindestbedarf von 1,5 Litern Flüssigkeit zu sich. Das zeigt die aktuelle Forsa-Studie "Trink Was(ser), Deutschland!" im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK). Dabei gibt es regionale Unterschiede beim Trinkverhalten. Schlusslicht im Ranking der Wenigtrinker ist Nordrhein-Westfalen (NRW) mit 39 Prozent. In Bayern und Baden-Württemberg verfehlen nur 27 und 26 Prozent der Menschen die empfohlene Trinkmenge. Über die Hälfte der Berufstätigen (52 Prozent) vergisst im stressigen Arbeitsalltag genug zu trinken. Die Gründe dafür sind vielfältig: Keine Zeit, keinen Durst oder der damit verbundene häufigere Gang zur Toilette. Aber schon ein geringer Wassermangel im Körper kann zu gesundheitlichen Einschränkungen, Erschöpfung und mangelnder Konzentrationsfähigkeit führen. Arbeitgeber sollten ausreichendes und regelmäßiges Trinken zum Thema zu machen.
Korrekturen gefordert
Im Berliner Apothekerhaus hat der Gesamtvorstand der ABDA getagt. Im Zentrum der Beratungen stand die Bewertung des Kabinettsentwurfs für ein Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken sowie der begleitenden Verordnung. Einmütiger Tenor der eingehenden Diskussion war, dass der Gesetzgebungsprozess weiterhin konstruktiv begleitet werden soll. Die von der Bundesregierung geplante sozialrechtlich Absicherung einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel in der GKV wurde begrüßt. Zugleich soll aber weiterhin versucht werden, die Gleichpreisigkeit möglichst auch bei Verordnungen für PKV-Versicherte und Selbstzahler wieder zu verankern und weitere Korrekturen am Entwurf vorzunehmen. Die ABDA wird eine entsprechende Stellungnahme für die erste Beratung des Pakets im Bundesrat im September abgeben. Als entscheidend sah das Gremium an, dass die anstehende Abstimmung der Bundesregierung mit der EU Kommission erfolgreich verläuft, das Gesetz damit zügig in den Bundestag eingebracht und noch in 2019 verabschiedet werden kann.
Zahl der Woche 26,2
Prozent der TI-Installationen in Baden-Württemberg waren problematisch.
Quelle: KZV BW, „TI-Konnektor – Online-Umfrage zu bisherigen Erfahrungen“