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Das GroKo-Gesundheitsprogramm

Was verbirgt sich hinter dem GroKo-Vertragstext?

Was verbirgt sich hinter dem GroKo-Vertragstext?

„Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“: Was wie die Marketing-Kampagne für die neue Staffel einer in die Jahre gekommenen Serie klingt, ist tatsächlich der Titel des Koalitionsvertrags des möglichen neuen Regierungsbündnisses. Aufbruch und Neustart sollen vermittelt werden, wo sich die öffentliche Begeisterung für eine Neuinszenierung in Grenzen zu halten scheint. Doch was verbirgt sich hinter dem GroKo-Vertragstext? Ein Straßenfeger oder die x-te Wiederholung eines politischen Beziehungsstreifens? Wir haben genauer hingeschaut, was in den Vertragsentwurf zu „Gesundheit und Pflege“ hineingeschrieben wurde. Und es gibt etliche Punkte, die auf eine Verbesserung des Gesundheitssystems zielen.

Thema Gesundheit im Koalitionsvertragsentwurf von CDU/CSU und SPD

Pflege: Geplant ist ein Sofortprogramm für 8.000 zusätzliche Fachkräfte im Pflegebereich. Außerdem soll ihre Bezahlung verbessert werden, um den Beruf attraktiver zu gestalten. Für jüngere Menschen wird eine Ausbildungsinitiative gestartet, die den bestehenden Fachkräftemangel beseitigen helfen soll. Im Pflegebereich selbst soll ein verbesserter Personalschlüssel die würdige Betreuung pflegebedürftiger Menschen ermöglichen. Kinder pflegebedürftiger Eltern sollen finanziell entlastet werden: Auf ihr Einkommen wird erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro zurückgegriffen. Auch auf dem Land soll die Pflege stärker gefördert werden. Dazu sollen beispielsweise Wegezeiten besser honoriert werden, wenn eine sichere Versorgung nur durch längere Fahrten gewährleistet werden kann.

GKV-Finanzierung: Hier hat sich offensichtlich die SPD durchgesetzt. Ab 1. Januar 2019 wird die paritätische Finanzierung der Beiträge zur GKV wiederhergestellt, Beschäftigte und Arbeitgeber zahlen dann wieder zu gleichen Teilen ein. Der bisherige Zusatzbeitrag wird paritätisch finanziert.

Flächendeckende Gesundheitsversorgung: Dem Ärztemangel will der Staat durch Investitionen entgegenwirken. Zum einen durch eine Steigerung der Medizinstudienplätze. Da wird die kommende Regierung entsprechend Geld in das System fließen lassen müssen. Derzeit kommen etwa fünf Bewerber auf einen der rund 10.000 Medizinstudienplätze. Studienplätze im Fach Medizin sind sehr teuer. Das Statistische Bundesamt veranschlagt 32.000 Euro pro Studienplatz und Jahr. Man muss kein Mathematiker sein, um zu errechnen, dass allein eine Steigerung um 1.000 Studienplätze mehr als 30 Millionen Euro kosten wird.

Zum anderen plant die künftige Koalition eine Steigerung der Landarztquote. Dazu sollen Ärzte im ländlichen und unterversorgten Raum mit regionalen Zuschlägen rechnen können. Zusätzlich werden die Zulassungszahlen für Neuniederlassungen flexibilisiert – hier sind die Länder gefragt. Auch andere Gesundheitsberufe sollen beispielsweise durch die Abschaffung des Schulgelds attraktiver gestaltet werden.

E-Health: Hier bleibt der Koalitionsvertragsentwurf weitgehend im Rahmen des bereits bestehenden E-Health-Gesetzes. So soll die Telemedizin gefördert werden. Aber wie? Steht oder fällt das Fernbehandlungsverbot? Das wird „geprüft“. Auch die Einführung der elektronischen Patientenakte ist nicht neu. Der Bereich bleibt also spannend und vieles wird sicher mit einer zustande gekommenen Regierung und dem angekündigten E-Health-Gesetz II konkretisiert. Ein nationales Gesundheitsportal soll „Dr. Google“ ersetzen und schnelle wie fachlich abgesicherte Informationen zu medizinischen Fragen anbieten.

Verbesserte Versorgung durch die GKV: Das wird viele Patienten freuen. Geplant ist eine Erhöhung der Festzuschüsse für Zahnersatz von derzeit 50 Prozent auf dann 60 Prozent. Das Sprechstundenangebot der Ärzte für GKV-Versicherte wird künftig ausgeweitet. Standen in der Sondierungsphase noch 30 Wochenstunden in der öffentlichen Diskussion, ist nun eine Steigerung von 20 auf 25 Stunden beschlossen. Terminservicestellen sollen die Vermittlung von Arzt- und Facharztterminen für GKV-Versicherte vereinfachen und beschleunigen.

Angleichung der Honorare: Vage bleibt die Ausgestaltung der umstrittenen Reform der ambulanten Honorarordnung der GKV wie die der Gebührenordnung der PKV. Hier haben sich CDU/CSU und SPD auf die Einsetzung einer Kommission geeinigt, die bis Ende 2019 unter Abwägung medizinischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Gesichtspunkte Vorschläge entwickeln soll. Ob und wie die Vorschläge umgesetzt werden, wird dann politisch entschieden. Der Ausgang ist also völlig offen. Inwieweit daraus ein erster Schritt in Richtung der von der SPD geforderten Bürgerversicherung wird, bleibt abzuwarten.

Apotheken: Das Verbot des Versandhandels verschreibungspflichtiger Arzneimittel bleibt wohl bestehen. Bis zuletzt war auch dieser Punkt zwischen CDU/CSU und SPD umstritten. Im finalen Entwurf konnten sich CDU/CSU durchsetzen. Sie erhoffen sich dadurch vor allem eine Stärkung der Apotheken im ländlichen Raum, die die Konkurrenz aus dem Internet verdrängen könnte. Die SPD sah gerade durch den Versandhandel die Versorgungsicherheit auf dem Lande gestärkt.

Einen Kommentar unseres Chefredakteurs und Weiteres zum Thema erscheinen in der Printausgabe 7/18 der DZW am 14. Februar 2018.