Der Kommentar von Chefredakteur Marc Oliver Pick
Investorennetzwerke haben in einzelnen Städten und Regionen bereits monopolähnliche Strukturen aufgebaut, will sagen: Wer als Patient in einer bestimmten Stadt eine zweite Arztmeinung einholen möchte, landet mit seinem Anliegen im Prinzip beim selben Arzt – denn die zwecks Zweitmeinung aufgesuchte Praxis hat denselben Eigentümer. Gibt’s nicht? Doch, leider schon, und zwar immer häufiger – zumindest, wenn es um Augenärzte geht. Das sollte zum Innehalten, Nachdenken und Handeln zwingen.
Blick hinter die Kulissen investorengeführter Facharztpraxen
Redakteure des Magazins „Panorama“ haben monatelang recherchiert, um einen Blick hinter die Kulissen investorengeführter Facharztpraxen werfen zu können. Ergebnis ist eine Reportage, die Anfang April auf NDR ausgestrahlt wurde (der Beitrag ist in der Mediathek abrufbar) und deren Rechercheergebnisse mindestens nachdenklich machen.
Zwar steht in der Reportage zunächst die Berufsgruppe der Augenärzte im Fokus, bevor auch Beispiele aus der Welt der Zahnmedizin thematisiert werden, aber Entwicklungen, wie sie bei den Augenärzten (und beispielsweise den Radiologen) schon heute zu beobachten sind, können als Blaupause für eine ähnliche Entwicklung in der ambulanten zahnärztlichen Versorgung durchaus herangezogen werden.
Abweichendes Abrechnungsverhalten
Fakt ist, und das wird auch in der Reportage herausgearbeitet, dass das Abrechnungsverhalten in investorengeführten Praxen von dem der klassischen Einzelpraxis und der BAG deutlich nach oben abweicht. Dies hatte bereits das IGES-Gutachten „Investorenbetriebene MVZ in der vertragszahnärztlichen Versorgung – Entwicklung und Auswirkungen“ vom Oktober 2020 belegt. Laut IGES-Gutachten wird das Versorgungsgeschehen in IMVZ „von Kapitalinteressen überlagert und orientiert sich nicht mehr prioritär an zahnmedizinischen Kriterien“. Die Folge sei, dass „in IMVZ tätige (angestellte) Zahnärzte in ihren fachlichen Entscheidungen weniger unabhängig“ seien und primär durch „betriebswirtschaftlich motivierte Zielvorgaben in ihrer Arbeit beeinflusst“ würden.
Das Gutachten benennt explizit, welche Bereiche zur Renditesteigerung beitragen. „Die Analysen zum Leistungsgeschehen beziehungsweise Abrechnungsverhalten von IMVZ im Vergleich insbesondere zu Einzelpraxen in den beiden bedeutsamsten Leistungsbereichen konservierend-chirurgischen Leistungen (KCH) und Zahnersatz (ZE) zeigen nahezu durchgängig, dass IMVZ höhere Umsätze generieren, die im Bereich der KCH-Leistungen vor allem aus Mengenausweitungen in fast allen Kategorien und im ZE-Bereich aus einer Umsatzausweitung bei den Neuversorgungen resultieren.“
Ohnmacht oder Nicht-Wollen der Gesundheitspolitik
Im Großen und Ganzen zeigt die Panorama-Reportage nichts auf, was nicht schon längst bekannt ist, wenn auch die Dramatik am Beispiel Augenarzt-Praxen beziehungsweise -Praxisketten einen Geschmack darauf vermittelt, was auf die ambulante zahnärztliche Versorgung zukommt, wenn der Vergewerblichung nicht Einhalt geboten wird. Darin liegt der eigentliche Verdienst der Sendung: Sie zeigt die Ohnmacht oder besser das Nicht-Wollen der Gesundheitspolitik auf, hier mit vernünftigen gesetzlichen Regelungen steuernd einzugeifen. „Dem Bundesgesundheitsministerium sei nicht bekannt, ob und inwieweit eine markbeherrschende Marktkonzentration vorliegt.“ Mit anderen Worten, so das Fazit von Panorama, „wenn man nichts weiß, muss man auch nichts tun.“
Man fragt sich also, ob die Entwicklung politisch so gewollt ist oder gar bewusst ignoriert wird. Der Versuch, den Marktzugang für IMVZ mit Hilfe des TSVG zu regulieren, ist im besten Falle halbherzig, wenn nicht sogar kontraproduktiv umgesetzt worden.