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KZBV fordert paritätischen Rettungsschirm

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV

Die KZBV begrüßt, dass mit dieser Verordnung die von massiven Fallzahlrückgängen betroffene Vertragszahnärzteschaft in die Maßnahmen zur Sicherung der Gesundheits-Daseinsvorsorge miteinbezogen wird, um die negativen Auswirkungen der Pandemie für die vertragszahnärztliche Versorgung abzufedern.

Die Verordnung leistet einen wichtigen Beitrag, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Zahnarztpraxen zu sichern, Insolvenzen zu verhindern und über die SARS-CoV-2-Epidemie hinaus Versorgungsstrukturen zu erhalten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Praxen in 2020 trotz der vorgesehenen Maßnahmen ganz erhebliche Umsatzeinbrüche verzeichnen werden.

Vor diesem Hintergrund sollte neben der Festschreibung der Gesamtvergütung eine paritätische 50:50-Verteilung der durch die Coronakrise zu schulternden Lasten geregelt werden. Das im Verordnungsentwurf vorgesehene 70:30 Verhältnis zugunsten der Krankenkassen würde die Praxen in den Folgejahren massiv belasten und dadurch über die aktuelle Krise hinaus die wohnortnahe flächendeckende Versorgung gefährden. Die Krankenkassen haben eine Mitverantwortung für den Erhalt der zahnärztlichen Versorgungsstrukturen und gemeinsam mit den KZVen die Verpflichtung, die Vergütung so zu gestalten, dass insgesamt die im öffentlichen Interesse liegende Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung erreicht und ein funktionierendes Versorgungssystem gewährleistet wird.
Die Stellungnahme der KZBV im Wortlaut