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Kurzmeldungen 10. bis 16. Juni

Hochkarätige Weiterbildung und berufspolitische Information

Es ist wieder soweit: Im malerischen Seebad Heringsdorf auf Usedom treffen sich in der nächsten Woche, vom 17. bis 21. Juni, rund 600 Zahnärzte aus ganz Deutschland. Der Fachkongress des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ) hat sich als bedeutendes jährliches Event etabliert, das berufspolitische Informationen und Weiterbildung mit einem hohen Erholungswert verbindet. Kongressleiter Dr. Peter Bührens eröffnet die Veranstaltung am Montag, 17. Juni, um 9 Uhr – als Gastredner sind auch Thomas Heilmann, Kurdirektor der Kaiserbäder, sowie Roman Kubetschek, Vizepräsident der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern eingeladen.
Zum Kongress selbst kommen hochkarätige Referenten aus Deutschland und der Schweiz. Die Seminare reichen von neuesten Techniken in der Zahnmedizin über Infos rund um Marketing für Praxen bis hin zu Informationen zu neuesten Entwicklungen auf gesundheitspolitischer Ebene.
Zur öffentlichen Podiumsdiskussion „Herausforderung Europa – Freie Berufsausübung im europäischen Vergleich“ lädt der FVDZ am Donnerstag, 20. Juni, um 11.15 Uhr ein. An der Runde teilnehmen werden Gesundheits- und Sozialpolitiker des Deutschen Bundestages und aus Mecklenburg-Vorpommern sowie der FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader. Dabei geht es unter anderem um Themen wie die Ausbreitung europaweiter Dentalketten und zahnmedizinischer Versorgungszentren sowie die Arbeitsmöglichkeiten von Zahnärzten aus Nicht-EU-Ländern und dafür notwendige Richtlinien innerhalb Deutschlands und der EU. Auch die zunehmenden Deregulierungsversuche der EU-Kommission im Gesundheitswesen kommen zur Sprache. Was verändert sich im Zuge der Europawahl und wo liegen Mankos und Risiken?
Umrahmt wird der Fortbildungskongress von einem Dentalforum mit fast 50 Ausstellern.

Das ausführliche Programm ist als Download verfügbar.

Apotheken-Werbegaben bei Rezepteinlösung verboten

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es wettbewerbsrechtlich unzulässig ist, wenn Apotheken ihren Kunden beim Erwerb von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln geringwertige Werbegaben wie einen Brötchen-Gutschein oder einen Ein-Euro-Gutschein gewähren. Die Beklagte betreibt in Darmstadt eine Apotheke. Sie händigte einem Kunden im September 2014 anlässlich des Erwerbs eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels einen Brötchen-Gutschein über „2 Wasserweck oder 1 Ofenkrusti“ aus. Der Gutschein konnte bei einer in der Nähe der Apotheke gelegenen Bäckerei eingelöst werden. Die Klägerin, die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, hat die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch genommen, den Verkauf rezeptpflichtiger, preisgebundener Arzneimittel mit der kostenfreien Abgabe eines Brötchen-Gutscheins zu verknüpfen. Nach dem BGH-Urteil ist die Zugabe sowohl eines Brötchen-Gutscheins als auch eines Ein-Euro-Gutscheins beim Erwerb eines verschreibungspflichtigen Medikaments wettbewerbswidrig, weil beide Werbegaben gegen die geltenden Preisbindungsvorschriften verstoßen.

Trojaner in gefälschter TK-Mail

Die KV Bremen warnt vor einem aktuellen IT-Angriff. Zurzeit werde eine E-Mail an Arztpraxen verschickt, die einen Trojaner enthält. Die Techniker Krankenkasse hat die KV Bremen darüber informiert, dass im gesamten Bundesgebiet eine E-Mail von s.voigt@tkk-versicherung.com an Arzt- und Zahnarztpraxen gesandt worden sei. Inhalt ist eine angebliche Übermittlung von angeforderten Patientendaten. Der Anhang jedoch beinhaltet einen Trojaner, mit welchem das Computersystem der Praxen lahmgelegt werden soll. Der Anhang sollte auf keinen Fall geöffnet werden. Die E-Mail stammt definitiv nicht von der TK.

Frauenanteil in Spitzengremien

Auf die Frage Dr. Kirsten Kappert-Gonther, MdB Bündnis90/Die Grünen, in der Fragerundes des Parlaments, zum Frauenanteil in den Spitzengremien im Gesundheitswesen, antwortete Sabine Weiss, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: „Der Koalitionsvertrag für die 19 . Legislaturperiode sieht vor, dass eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen des öffentlichen Dienstes bis 2025 erreicht werden soll. Das Bundesministerium für Gesundheit hat in einem ersten Schritt – das betone ich – im Rahmen der Neuordnung der Strukturen des GKV-Spitzenverbandes in den Referentenentwurf eines Gesetzes für eine faire Kassenwahl in der gesetzlichen Krankenversicherung Regelungen aufgenommen, mit denen eine angemessene Repräsentanz von Frauen bei der Besetzung der Entscheidungsgremien des GKV-Spitzenverbandes sichergestellt werden soll. Danach alleine haben Sie aber nicht gefragt. Darüber hinaus plant die Bundesregierung eine Änderung des Bundesgleichstellungsgesetzes. Da sich der Geltungsbereich des Bundesgleichstellungsgesetzes auch auf die Körperschaften des öffentlichen Rechts des Bundes erstreckt, würden davon auch die Selbstverwaltungskörperschaften im Gesundheitswesen auf Bundesebene erfasst, also Kassenärztliche Bundesvereinigungen, GKV-Spitzenverband, bundesunmittelbare Krankenkassen.“

Schutz vor Masern und Stärkung der Impfprävention

Mit dem vorliegenden Referentenentwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention ist das Ziel einer deutlichen Steigerung der Durchimpfungsraten verbunden, um auf diesem Wege die Ausrottung der Masern in Deutschland erreichen zu können. Die KBV unterstützt dieses Ziel. Auch wenn es aus ihrer Sicht zunächst sachgerechter wäre, Information und Aufklärung hinsichtlich der Notwendigkeit der Masernimpfung weiter zu intensivieren, erscheint es der KBV angesichts der immer wiederkehrenden Masernausbrüche in Deutschland in den letzten Jahren nachvollziehbar, dass mit dem vorliegenden Referentenentwurf eine Impflicht gegen Masern eingeführt werden soll. Die Einführung eines digitalen Impfausweises wird von der KBV begrüßt. Um eine sachgerechte Umsetzung zu ermöglichen, bedarf es allerdings noch einiger weniger Klarstellungen.

Zahl der Woche       6,25

Prozent beträgt der Frauenanteil in den Vorständen der KZven und der KZBV.

Quelle: dzw