
Nach drei Tagen braucht man ein Attest vom Arzt.
Mit dem Herbst und Winter kommen auch wieder viele Krankmeldungen wegen starker Erkältungen und Grippe etc. auf die Praxen zu. „Wer morgens krank aufwacht, sollte sich gleich beim Arbeitgeber abmelden. Richtig krankmelden ist wichtig, denn wer dabei Fehler macht, riskiert Konsequenzen auf der Arbeit“, so Stiftung Warentest. Diese hat kürzlich die wichtigsten Fragen rund um das Thema beantwortet, die wir auszugsweise nachstehend veröffentlichen.
Eine Grippe hat mich erwischt. Wie melde ich mich richtig krank? Geben Sie bei der Arbeit so früh wie möglich Bescheid, am besten noch vor Arbeitszeitbeginn und Arztbesuch. Kontaktieren Sie die richtige Stelle, in der Regel Ihren Chef oder die Personalabteilung. Das geht am einfachsten telefonisch. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Krankmeldung ankommt. Verlassen Sie sich besser nicht darauf, dass Ihr Büronachbar die Krankmeldung weitergibt. Tut dieser das nicht, sind Sie nicht ordnungsgemäß krank gemeldet. Eine Abmahnung droht.
Was muss meine Krankmeldung beinhalten? In Ihrer Krankmeldung müssen Sie mitteilen, dass Sie sich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage fühlen, bei der Arbeit zu erscheinen und Ihre Aufgaben erfüllen zu können. Woran Sie erkrankt sind, geht Ihren Chef grundsätzlich nichts an. Auch auf dem Exemplar der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Chef steht keine Diagnose. Geben Sie die ungefähre Dauer Ihrer Abwesenheit an, damit Ihr Chef Ihren Ausfall besser ersetzen kann.
Kann ich meinem Arbeitgeber meine Krankmeldung auch per E-Mail schicken? Es ist nicht vorgeschrieben, auf welche Art und Weise Sie sich am ersten Krankheitstag krank melden müssen. Hauptsache die Krankmeldung erfolgt unverzüglich und erreicht den Arbeitgeber auch wirklich. Grundsätzlich können Sie auch eine E-Mail, SMS oder eine Nachricht über einen Messanger-Dienst wie Whatsapp schreiben. Dann sollten Sie allerdings eine Antwort fordern, um sicherzugehen, dass die Nachricht mit Ihrer Krankmeldung wirklich angekommen ist. Der sicherste Weg ist der Griff zum Telefon.
Wie lange darf ich ohne Attest zu Hause bleiben? Das regelt Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag. Ist darin nichts festgelegt, gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Danach dürfen Sie ohne ärztliches Attest drei Kalendertage zu Hause bleiben. Sind Sie länger krank, benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt. Aber Achtung: Ihr Chef kann auch vorzeitig eine ärztliche Bestätigung fordern – sogar ohne Begründung (Bundesarbeitsgericht, Az. 5 AZR 886/11).
Reicht es, das Attest abzugeben, wenn ich wieder gesund bin? Nein, das reicht oft nicht. Vom Attest erhalten Sie drei Ausfertigungen: jeweils eine für Sie, für Ihren Arbeitgeber und für Ihre Krankenkasse. Der Durchschlag für den Arbeitgeber muss an dem Arbeitstag, der auf den dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit folgt, beim Chef vorliegen.
Manchmal ist es gar nicht so einfach, den dafür richtigen Tag zu bestimmen: Arbeiten Sie etwa montags bis freitags und erkranken an einem Dienstag, dann ist Donnerstag der dritte Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Am Freitag muss das ärztliche Attest dem Arbeitgeber zugehen.
Werden Sie am Donnerstag krank, gilt der Samstag als dritter Krankheitstag. Spätestens am darauffolgenden Montag, dem nächsten für Sie üblichen Arbeitstag, müssen Sie zum Arzt und das Attest auch umgehend beim Chef einreichen.
Mailen Sie ein Foto oder einen Scan der Bescheinigung, um sicherzugehen, dass der Schein ankommt. Es reicht nicht, die Bescheinigung am Montag zur Post zu geben.
Muss ich bei der Arbeit sagen, woran ich erkrankt bin? Nein, solche Informationen sind privat. Auch der Arzt vermerkt die Diagnose nicht auf dem für den Arbeitgeber bestimmten Durchschlag der Krankmeldung. Sie steht nur auf den Ausfertigungen für die Krankenkasse und für Sie.
Wer zahlt im Krankheitsfall mein Gehalt weiter und wie lange? Sechs Wochen zahlt Ihr Arbeitgeber Gehalt weiter. Das ist die sogenannte „Lohnfortzahlung im Krankheitsfall“. Sind Sie länger krank, bekommen Sie anschließend Krankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse in Höhe von maximal 90 Prozent des täglichen Nettoentgelts inklusive Sonderzahlungen, aber im Jahr 2019 höchstens 3.176,25 Euro brutto im Monat. Dieser Betrag orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze, die jedes Jahr steigt.
Deshalb sollten Sie bei der Kasse das ärztliche Attest immer umgehend, möglichst innerhalb einer Woche, einreichen. Manchmal erledigt das auch der Arzt für Sie. So kann die Kasse nachvollziehen, seit wann Sie krank sind und die Zahlung in die Wege leiten.
Tipp: Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung können sich Erwerbstätige vor den finanziellen Folgen schützen, wenn sie nach Krankheit oder Unfall nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können).
Darf ich trotz Krankschreibung arbeiten, wenn ich mich gut fühle? Ja, denn eine Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot. Der Arzt nennt auf der Bescheinigung lediglich die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Wenn Sie sich früher wieder fit fühlen, dürfen Sie arbeiten gehen. Dann sollten Sie Ihrem Chef aber lieber die ärztliche Diagnose mitteilen, damit er Risiken abschätzen kann. Er hat Ihnen und auch Ihren Kollegen gegenüber eine Sorgfaltspflicht: Wer krank zur Arbeit geht, riskiert, Kollegen anzustecken und sich selbst nicht genügend auszukurieren.
Ist für Ihren Arbeitgeber klar erkennbar, dass Sie nicht in der Lage sind, Ihre Leistung zu erbringen, sollte er Sie nach Hause schicken. Sonst haftet er bei einem Schaden unter Umständen mit. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist dagegen grundsätzlich nicht gefährdet, wenn Sie krankgeschrieben arbeiten.
Eine „Gesundschreibung“ gibt es nicht. Es schadet jedoch nicht, wenn Sie einen Arzt beurteilen lassen, ob Sie wirklich wieder arbeitsfähig sind.
Muss ich während meiner Krankheit zu Hause bleiben? Das kommt darauf an, woran Sie erkrankt sind. Sie müssen Tätigkeiten vermeiden, die Ihre Genesung behindern, dürfen aber alles tun, was dazu beiträgt. Wer sich etwa die Hand gebrochen hat, kann vielleicht seinen Job nicht ausführen, aber dennoch spazieren, einkaufen und ins Kino gehen.
Selbst ein Urlaub ist bei Krankheit möglich, wenn er die Genesung nicht beeinträchtigt. Ihren Arbeitgeber sollten Sie vorher informieren, um Missverständnissen vorzubeugen. Beziehen Sie bereits Krankengeld, muss die Krankenkasse den Urlaub zuvor genehmigen.
Ich bin weiterhin krank, kann ich die Krankschreibung verlängern? Ja, die Folgebescheinigung muss spätestens an dem Werktag ausgestellt werden, der auf den letzten Tag der bisherigen AU-Bescheinigung folgt. Um bei einer langwierigen Krankheit Krankengeld zu erhalten, müssen Sie die Arbeitsunfähigkeit lückenlos dokumentieren können. Gehen Sie am besten am letzten Tag Ihrer Krankschreibung erneut zum Arzt. So sind Sie auf der sicheren Seite.
Darf ich zu Hause bleiben, wenn mein Kind krank ist? Ja. Früher gehen oder der Arbeit bei Bezahlung fernbleiben dürfen Sie nach Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wenn unverschuldete und unvermeidbare persönliche Gründe Sie dazu zwingen. Dazu gehört auch die notwendige Betreuung eines kranken Kindes. Die elterliche Fürsorgepflicht hat Vorrang vor der Arbeitspflicht, jedoch nur, wenn Sie lediglich eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ abwesend sind. Das sind in der Regel bis zu fünf Tage, wenn das zu betreuende Kind jünger als zwölf Jahre alt ist.
Die Vergütung nach Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Arbeits- oder Tarifvertrag jedoch auch ausschließen.
Für ausfallenden Lohn springt die Krankenkasse mit Kinderkrankengeld ein. Jeder Elternteil kann diese Leistung bis zu zehn Tage im Jahr je Kind, maximal 25 Tage in Anspruch nehmen, wenn Eltern und Kind gesetzlich krankenversichert sind. Alleinerziehenden steht die doppelte Anzahl an Tagen zu. Der Anspruch aus Paragraf 45 des Sozialgesetzbuchs V setzt bestimmte Umstände voraus: Das Kind hat das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet, keine andere Person des Haushalts kann auf das Kind aufpassen und es pflegen, ein Arzt bestätigt, dass die Betreuung des Kindes notwendig ist.
Ich war im Urlaub krank. Bekomme ich die Urlaubstage zurück? Ja, denn am Tag der ärztlichen Krankmeldung endet der Urlaub. Laut Paragraf 9 des Bundesurlaubsgesetzes werden Ihnen die freien Tage gutgeschrieben. Sie dürfen sie aber nicht ohne Absprache an den Urlaub hängen.
Muss ich meine Krankmeldung auch an die Krankenkasse schicken? Ja, sie muss an Arbeitgeber und Kasse gehen. Das ist vorgeschrieben. Kommt sie nicht in einer Woche an, riskieren Sie Ihren Anspruch auf Krankengeld, wenn nach den ersten sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit die Lohnfortzahlung endet. Sofort die Kasse zu informieren, ist gerade bei schweren Krankheiten wichtig, damit gleich nach den sechs Wochen Krankengeld fließt. Möglich ist das oft per E-Mail oder über die Kassen-Homepage. Wer die Krankmeldung per Post schickt, sollte das per Einschreiben tun. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass der Arzt sie schickt. Macht er es aber doch und benutzt er voradressierte Umschläge, die die Krankenkasse ihm zur Verfügung stellt, geht ein Verlust auf dem Postweg zu Lasten der Kasse (Bundessozialgericht, Az. B 3 KR 6/18 R).