Bei seiner aktuellen Sitzung kam der GKV-Schätzerkreis – bestehend aus Experten des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesversicherungsamtes und des GKV-Spitzenverbands – zu keiner einvernehmlichen Prognose der Höhe der Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2019 und 2020. Die abweichenden Einschätzungen erklären sich aus einer unterschiedlichen Bewertung von Ausgabenentwicklungen im laufenden und im nächsten Jahr. Bei der Schätzung der Einnahmen sowie der Zahl der Versicherten und Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2019 und 2020 konnte hingegen Einvernehmen erzielt werden.
Schätzergebnis 2019
Die Einnahmen des Gesundheitsfonds werden auf 231,9 Milliarden Euro geschätzt. Dabei wurde der Bundeszuschuss in Höhe von 14,5 Milliarden Euro abzüglich des Anteils für die landwirtschaftliche Krankenkasse berücksichtigt. Die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds betragen entsprechend der rechtlichen Vorgaben unverändert 231,1 Milliarden Euro.
Hinsichtlich der erwarteten Ausgaben im Jahr 2019 konnte kein Einvernehmen erzielt werden. Das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesversicherungsamt gehen von Ausgaben in Höhe von 245,7 Milliarden Euro aus. Der GKV-Spitzenverband erwartet hingegen Ausgaben in Höhe von 246,0 Milliarden Euro.
Schätzergebnis 2020
Für das Jahr 2020 erwartet der Schätzerkreis Einnahmen des Gesundheitsfonds in Höhe von 240,3 Milliarden Euro inklusive des Bundeszuschusses von 14,5 Milliarden Euro abzüglich des Anteils für die landwirtschaftliche Krankenkasse. Hierbei ist eine Zuführung aus der Liquiditätsreserve in Höhe von 225 Millionen Euro berücksichtigt.
Hinsichtlich der erwarteten Ausgaben im Jahr 2020 konnte kein Einvernehmen erzielt werden. Die voraussichtlichen Ausgaben betragen nach Schätzung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesversicherungsamtes 256,8 Milliarden Euro.
Der GKV-Spitzenverband erwartet Ausgaben in Höhe von 258,6 Milliarden Euro.
Rechnerisch ergibt sich aus den Schätzergebnissen des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesversicherungsamtes für das Jahr 2020 eine Erhöhung des durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte auf 1,1 Prozent. Dagegen resultiert aus der Schätzung des GKV-Spitzenverbandes rechnerisch eine Erhöhung des durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitragssatzes um 0,3 Prozentpunkte auf 1,2 Prozent. Veränderungen bei den Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen werden bei der Schätzung des durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitragssatzes nicht berücksichtigt.
Das Bundesministerium für Gesundheit legt nach Auswertung der Ergebnisse des Schätzerkreises den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2020 fest und gibt ihn bis zum 1. November 2019 im Bundesanzeiger bekannt.
Der GKV-Spitzenverband sieht darin eine „schwierige Finanzsituation für 2020“ und gibt dazu folgendes Statement ab:
Nach der aktuellen Einschätzung des Schätzerkreises der gesetzlichen Krankenversicherung ist zu erwarten, dass der rechnerische durchschnittliche Zusatzbeitrag vom Bundesgesundheitsministerium für das kommende Jahr auf 1,1 Prozent festgelegt wird. Eine entsprechende Schätzung wurde nun mit den Stimmen der Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums und des Bundesversicherungsamts vom Schätzerkreis beschlossen. Anders bewerten hingegen die Experten der gesetzlichen Krankenversicherung die Situation im kommenden Jahr. Sie gehen davon aus, dass der rechnerische durchschnittliche Zusatzbeitrag auf 1,2 Prozent steigen sollte. Zu berücksichtigen ist aber, dass wesentliche Teile des erhöhten Finanzierungsbedarfs aus den Finanzreserven der Krankenkassen aufgefangen werden.
Zu dem Schätzerkreisergebnis erklärt Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands: „Das kommende Jahr wird die gesetzliche Krankenversicherung insgesamt auf der Ausgabenseite vor Herausforderungen stellen, soweit teilen wir die Sicht der Experten aus dem Bundesversicherungsamt und aus dem Bundesgesundheitsministerium. Während die Experten aus dem Bundesgesundheitsministerium mit einer um rund 1,8 Milliarden Euro niedrigeren Ausgabenprognose deutlich Spielraum für Zusatzbeitragssatzsenkungen bei einzelnen Krankenkassen durch den verpflichtenden Abbau von Finanzreserven sehen, lassen sich für uns die hohen Mehrausgaben durch Reformgesetze nicht negieren. Statt sich angesichts der Anzeichen einer eintrübenden Konjunktur und der demografischen Entwicklung zurückzuhalten, hat der Gesetzgeber eine ausgabenträchtige Reform nach der anderen aufgelegt. Viele werden ab dem kommenden Jahr schrittweise ihre Finanzwirkung entfalten. Allein durch das Terminservicegesetz und das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz kommen auf die GKV im nächsten Jahr rund fünf Milliarden Euro an Mehrausgaben zu. Durch das MDK-Reformgesetz erwartet der GKV-Spitzenverband 2020 Mehrausgaben von mindestens einer Milliarden Euro. Würden die Reserven der GKV nicht für teure Reformen ausgegeben, könnten damit Zusatzbeitragsanhebungen für Beitragszahler in den kommenden Jahren vermieden werden“, so Pfeiffer.