6.407 ZFA waren im Juni 2020 bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet (Quelle: Bundesagentur für Arbeit). Das entspricht einer Zunahme um mehr als 50 Prozent gegenüber Januar, berichtet der Informationsdienst Klartext der BZÄK. Die Coronakrise hinterlasse damit auch in dieser Berufsgruppe deutliche Spuren.
Hannelore König, neugewählte Präsidentin des Verbands medizinischer Fachberufe e.V. (VmF), erklärt in nachstehendem Kurzinterview unter anderem, welche Hilfestellung der Verband hier leisten kann.
Die BZÄK hat gerade veröffentlicht, dass im Juni dieses Jahres 50 Prozent mehr ZFA arbeitslos sind als im Januar. Woran liegt das?
Hannelore König: Wir haben im Mai 2020 eine Umfrage gestartet. Unter den Teilnehmer*innen waren 977 ZFA. 1,5 Prozent von ihnen gaben an, dass Ihnen im Zusammenhang mit der Pandemie der Arbeitsplatz gekündigt wurde. Die Umfrage war nicht repräsentativ. Aber selbst 1 Prozent sind bei mehr als 200.000 ZFA bundesweit 2.000 Kündigungen. Aufgrund des Lockdowns und der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung können diese auch nicht in anderen Branchen unterkommen, sondern wurden arbeitslos. Tatsächlich hat sich die Zahl der arbeitslosen ZFA von 4.224 im Januar auf über 6.400 im Juni erhöht.
Diese Entwicklung ist aus unserer Sicht höchst alarmierend. Denn wir wissen, dass die Unzufriedenheit vieler ZFA mit ihren Arbeitsbedingungen sehr groß ist. Im vergangenen Jahr hatten wir bei einer Umfrage ZFA erstmals gefragt, wie oft sie im Laufe der letzten zwölf Monate daran gedacht haben, die Arbeitsstelle oder den Beruf zu wechseln. Das Ergebnis: Mindestens einige Male im Monat haben demnach fast 37 Prozent der Teilnehmer*innen daran gedacht, den oder die Arbeitgeber*in zu wechseln und 36 Prozent, ganz aus dem Beruf auszusteigen.
Kündigung als vorübergehende Lösung der wirtschaftlich schwierigen Situation in Zahnarztpraxen ist aus unserer Sicht der falsche Weg, denn sie gehen damit das Risiko ein, den bestehenden Fachkräftemangel weiter zu verschärfen.
Sie hatten ja schon Anfang April vor diesem Szenario gewarnt. Wie haben Ihre Sozialpartner hierauf reagiert?
König: Wir haben zu diesem Thema keine Reaktion von unseren Sozialpartner*innen erhalten.
Kann der Verband hier eine Hilfestellung geben?
König: ZFA, die eine Kündigung erhalten, und Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe e.V. sind, können ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft die kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Insbesondere sind hier laut Information unserer Rechtsexpertinnen zwei Punkte wichtig:
Einerseits ist es wichtig, die Kündigungen auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Denn wenn die Kündigung gegen Form, Frist oder den Sonderkündigungsschutz verstößt, kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von 12 Wochen mit gleichzeitiger Reduzierung des Arbeitslosengeldanspruches um 1/4 auferlegen. Gegen eine unwirksame Kündigung sollte daher vorgegangen werden. Wir können unsere Mitglieder hier bezüglich der Erhebung einer Kündigungsschutzklage beraten und bei Vorliegen der satzungsgemäßen Voraussetzungen auch vor Gericht vertreten.
Da wir auch die sozialrechtliche Vertretung übernehmen, können wir unsere Mitglieder zudem bei Problemen mit der Agentur für Arbeit unterstützen sowie gegenüber den Behörden vertreten (beispielsweise im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens oder vor dem Sozialgericht).