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Private Liquidation sinkt zeitweise um 50 Prozent

Die Privatliquidation hat bei Zahnarztpraxen einen höheren Stellenwert als bei anderen Arztgruppen - ein Nacholeffekt ist unrealistisch.

Die Privatliquidation hat bei Zahnarztpraxen einen höheren Stellenwert als bei anderen Arztgruppen - ein Nacholeffekt ist unrealistisch.

Die Einnahmen der Zahnarztpraxen bei privat liquidierten Leistungen sind 2020 stark eingebrochen, teilt die BZÄK mit. Rund die Hälfte aller Praxiseinnahmen wird durch private Liquidationen (PKV-Vollversicherte und GKV-Versicherte) abgedeckt. Denn die gesetzliche Versorgung sieht verschiedene Zuzahlungen der GKV-Patienten für eine freie Therapiewahl vor.
Im April und Mai fanden bei der privaten Liquidation drastische Einbrüche von zum Teil mehr als 50 Prozent zum Vorjahresniveau statt. Im Gegensatz zur GKV entspricht hier ein Leistungsrückgang einem Honorarrückgang in gleicher Höhe. (Detaillierte Zahlen der Honorarrückgänge im demnächst erscheinenden Statistischen Jahrbuch 19/20 der BZÄK.)

Höherer Stellenwert der Privatliquidation bei Zahnarztpraxen

Im Unterschied zu anderen Ärztegruppen tragen auch die GKV-Patienten zu rund 50 Prozent ihrer Leistungen beim Zahnarzt privat, so beispielsweise häufig die PZR oder etwa beim Zahnersatz.
Im ersten Halbjahr 2020, so in einer Gesprächsrunde mit dem geschäftsführenden Vorstand der BZÄK, sei die Liquidation der PKV-Vollversicherten um 23 Prozent zurückgegangen und die Zuzahlungen der GKV-Versicherten um 13 Prozent. „Damit kann man feststellen, dass die Umsatzeinbrüche bei den Zahnärzten höher gewesen ist als bei allen anderen Facharztbereichen“, so BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel und stellte vor diesem Hintergrund die Frage nach der Sinnhaftigkeit, gerade die Zahnärzte als einzige Arztgruppe von dem Rettungsschirm auszuschließen.

Nachholeffekte unrealistisch

Die Sorge besteht nun, dass durch

  • eine Leistungszurückhaltung der Versicherten aufgrund des zunehmenden Infektionsgeschehens im Herbst und Winter ein erneut starker Rückgang stattfindet und zudem
  • das Prämiensystem der Privaten Vollversicherung sowie der über 16. Millionen Zusatzversicherungen, welches eine Nichtinanspruchnahme zahnärztlicher Leistungen während eines gesamten Kalenderjahres honoriert, einen Anreiz bietet, Behandlungen grundsätzlich im laufenden Jahr nicht mehr zu beginnen.

Beides ist der Gesundheit der Patienten nicht dienlich und würde die Praxen erheblich belasten. Nachholeffekte sind unter diesen Bedingungen keinesfalls möglich. Die Politik ist daher aufgerufen, gerade die Umsatzsituation der Zahnarztpraxen während der nächsten Monate kontinuierlich zu beobachten. Darüber hinaus müssen Überlegungen angestellt werden, wie die wirtschaftliche Situation der Zahnarztpraxen bei starkem Leistungsrückgang gestützt werden kann, da gerade hier aufgrund des hohen Anteils privater Liquidation Maßnahmen zur Sicherstellung der GKV-Finanzierung nicht ausreichen.
Zahnarztpraxen spüren Umsatzminderungen besonders, da die Zahnmedizin sehr ausstattungs- und personalintensiv ist.
Die Neugründung einer Einzelpraxis kostet durchschnittlich 598.000 Euro, hinzu kommen hohe monatliche Kosten. Ein niedergelassener Zahnarzt beschäftigt im Durchschnitt mehr als 6 Mitarbeiter.