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Auf dem Prüfstand

Prüfung der KZBV: Zur Frage, ob der Bundesrechnungshof für eine Prüfung zuständig ist, gibt es unterschiedliche Auffassungen.

Prüfung der KZBV: Zur Frage, ob der Bundesrechnungshof für eine Prüfung zuständig ist, gibt es unterschiedliche Auffassungen.

Und wieder grüßt der Bundesrechnungshof (BRH). In seinen Ergänzungen zum Jahresbericht 2017 hatte er zuletzt die hohen Ausgaben im Bereich der Kieferorthopädie moniert und eine Prüfung angeregt. Nun trifft es die KZBV und mit ihr die KZVen.

Kleine Anfrage: Wen darf der Bundesrechnungshof kontrollieren?

Der BRH hat sich in einem Bericht gegenüber dem Haushaltsausschuss des Bundestags beklagt, dass das Bundesgesundheitsministerium eine Prüfung der KZBV durch den BRH nicht zuließe, wie der „Tagesspiegel“ berichtet. Nun hat Die Linke-Bundestagsfraktion dies zum Anlass genommen, eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zu stellen: „Verhinderung von Prüfungen des Bundesrechnungshofes durch das Bundesministerium für Gesundheit“.

Was da erst einmal noch recht allgemein daherkommt, ist ein recht unverhohlener Angriff auf die KZBV und das aufsichtsrechtlich zuständige BMG. Zur Vorgeschichte, wie sie die Kleine Anfrage erzählt: Der BRH versucht seit Jahren, bei der KZBV Kontrollen durchzuführen, was diese dem BRH seit ebenso vielen Jahren verweigert. Daraufhin hat der BRH das BMG als Rechtsaufsicht der KZBV ersucht, diese Kontrollen zu ermöglichen. Das BMG lehnte dies postwendend ab und begründete seine Ablehnung mit dem Hinweis, die KZBV sei mitgliederfinanziert, erhalte keine Bundesmittel, ergo sei der BRH auch nicht für die KZBV prüfberechtigt.

Das wiederum sieht der BRH ganz anders. Grundsätzlich sei es Aufgabe des BRH zu prüfen, „ob Bundesmittel ordnungsgemäß und wirtschaftlich verwendet werden“. Jährlich fließen 14,5 Milliarden Euro aus Steuermitteln als Bundeszuschuss in den Gesundheitsfonds, genau wie die Beiträge der GKV-Versicherten, die ihrer Arbeitgeber und Gelder aus den Rentenversicherungen. Der Gesundheitsfonds dient der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Damit „ist auch die Mittelverwendung der GKV regelmäßiger Prüfungsgegenstand des BRH“.

Jetzt wird es etwas kompliziert, aber so ist es gerne einmal, wenn man sich des Pudels Kern nähert: Die KZVen finanzieren sich über die an die Zahnärzte ausgezahlten Honorare, die von den Krankenkassen stammen, die sie wiederum aus dem Gesundheitsfonds zugewiesen bekommen. Darin seien Steuermittel enthalten und somit Teil des Prüfauftrags des BRH, argumentiert der BRH. Die KZBV finanziert sich über die Mitgliedsbeiträge der einzelnen KZVen, darin enthalten seien somit auch Steuergelder, also auch ein Fall für den BRH – nach eigener Einschätzung. Das sieht die KZBV ganz.

Dann verzettelt sich die kleine Anfrage etwas im Meer der Zahlen, die der BRH „auch ohne Kooperationsbereitschaft der KZBV und des BMG gesammelt“ hat. Einige lassen dann jedoch aufhorchen: „Zweimal im Jahr eine Vertreterversammlung mit 60 Mitgliedern (36 Hauptamtliche Vorstandsmitglieder der KZVen und 24 ehrenamtliche Vertreter der KZVen) für jeweils 100.000 Euro, also rund 1.700 Euro pro Person“ – nur ein Beispiel. Ein Blick in den Haushalt 2019 der KZBV weist unter dem Punkt „Reise- und Tagungskosten“ eine Summe von 1.636.170 Euro aus. Das sind 8,7 Prozent des Gesamthaushalts der KZBV von insgesamt 18.811.923 Euro. Klingt für Außenstehende schon ein wenig erklärungsbedürftig.

Ob der BRH nun zuständig ist oder nicht, bedarf noch einer rechtlichen Bewertung. Einige der in der Kleinen Anfrage angebrachten Zahlen werfen schon die Frage auf, ob es hier einen Unterschied zwischen gleich und gleicher gibt. Das sollte vermieden werden.

Letztlich zielt die Kleine Anfrage darauf ab, das BMG unter Druck zu setzen, mit dem Ziel, gesetzgeberisch im SGB V tätig zu werden und dort klar festzuschreiben, dass der BRH Haushalts- und Wirtschaftsführung bei den KVen, den KZVen, der KBV und der KZBV prüfen kann. Das stößt bei den Standespolitikern auf wenig Gegenliebe.