Die gute Nachricht zuerst. Corona spielte 2023 keine wirkliche Rolle mehr. Zwar läuft die jahresendzeitliche Infektionswelle an, doch hat sie ihren Tsunamischrecken weitgehend eingebüßt – auch wenn eine Maskenpflicht im Gesundheitsbereich durchaus noch im Bereich des Vorstellbaren erscheint.
Jahresrückblick: Die standespolitischen Themen
Top-Thema des Jahres 2023 bleibt ein Ei, das Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach schon Ende 2022 ausgebrütet hat: das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. Wie massiv sich dieses Gesetz auf die präventionsorientierte Parodontitistherapie und damit auch auf die Honorierung von Zahnärztinnen und Zahnärzten auswirkt, zeigt bereits eine Meldung aus Bayern, wo auf die dortigen Vertragszahnärzte nun Rückforderungen in zweistelliger Millionenhöhe zukommen. Und nicht nur dort. Statt Prävention zu fördern – als gesundheitspolitische Handlungsmaxime im Koalitionsvertrag festgeschrieben –, wird sie aus Kostengründen abgewickelt. PAR-Therapie budgetiert, Folgeerkrankungen billigend in Kauf genommen und den mündigen Bürgerinnen als „keine Leistungskürzungen“ verkauft. Die Proteste der Zahnärzte, Ärzte, und Apothekerinnen dagegen sind zwar vernehmbar, bleiben aber politisch ungehört. Minister Lauterbach ist derweil schon drei Jahreszeiten weiter.
Gesetzesfeuerwerk: Gründe zum Feiern?
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens stand schon bei Vorgänger Jens Spahn ganz oben auf der Agenda und was der forsche CDU-Minister eilig vorantrieb, setzt der SPD-Nachfolger jetzt ungebremst um. Freunde hat mensch als Gesundheitsminister nicht und wird sich auch keine schaffen. Mit dem Digitalgesetz und dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz setzt Lauterbach noch in diesem Jahr zwei Vorhaben um, die spürbar seien werden. Das E-Rezept wird ab 1. Januar 2024 der verpflichtende Standard. Das wird knirschen und ruckeln, aber es kommt. Und ein Jahr später kommt die elektronische Patientenakte. Auch hier keine Zeitkompromisse. Es wird zur ePA keine Modellprojekte geben, kein Feedback, was noch berücksichtigt werden könnte. Die ePA wird zumindest in der Anfangsphase wohl auch weniger Spaß bereiten. Aber auch sie wird kommen. Lauterbach schafft Fakten – mit oder ohne Freunde, mit oder ohne Selbstverwaltung.
Investoren-MVZ sind auch 2023 noch ein großes, wie umstrittenes Thema. In ärztlichen Fachbereichen zum Teil kaum mehr wegzudenken, ist im zahnärztlichen Bereich durchaus politisch noch ein Regelwerk denkbar. Dementsprechend groß ist die politische (Lobby-) Arbeit auf Seiten der Investoren und der Standespolitik. Gute Zeiten für Gutachtenschreiber. Auch hier kennt Minister Lauterbach markige Worte und kündigte den „Heuschrecken“ eine letzte gute Weihnacht an. Nur halt schon 2022. Jetzt sitzen um den Weihnachtsbaum 2023 noch die selben fachfremden Gäste und packen keksseelig Geschenke aus. Immerhin kündigt das Bundesgesundheitsministerium in Person von Michael Weller, Leiter der Abteilung Krankenversicherung im BMG, gegenüber der „Ärztezeitung“ an, bereits 2024 mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungs-Gesetz eine „restriktivere Regelungspraxis“ für investorengetragene MVZ einführen zu wollen. Wie diese ausgestaltet sein wird, davon ist keine Rede. Ampelpartner FDP hatte sich ja bereits festgelegt, Investoren keine Türen zu schließen und maximal ein Transparenztäfelchen an der Praxispforte zuzulassen. Was „restriktiver“ am Ende des Tages sein wird, bleibt spannend.
Was werden die Themen 2024 sein? Wir haben dazu BZÄK, KZBV und DGZMK befragt. Die Antworten entdecken Sie bei uns im kommenden Jahr. Kommen Sie gut hinein – *2024*.