Anzeige

Amalgam in Europa: Kein gleichwertiger Amalgamersatz in Sicht

Dr. Marion Marschall

Vom 1. Juli 2018 an sollen Zahnärzte in Europa bei Schwangeren, Stillenden und Kindern unter 15 Jahren kein Amalgam mehr für die Füllungstherapie einsetzen. Ab 2019 darf nur noch Amalgam in verkapselter Form verwendet werden, auch müssen alle europäischen Zahnarztpraxen, die Amalgam verwenden, bis 2019 beziehungsweise 2021 mit "hocheffizienten Amalgamabscheidern" ausgerüstet werden. Die Verantwortung für das Abfallmanagement von Amalgam liegt dann beim einzelnen Zahnarzt. Die Sammlung der Abfälle darf nur durch zertifizierte Einrichtungen erfolgen.

75 Tonnen Quecksilber für Amalgamfüllungen

Das sind Kernpunkte des Kompromisses zwischen Europaparlament und Europäischer Kommission für die neue EU-Quecksilberverordnung, die in der Folge der Minamata-Konvention zur Reduzierung des weltweiten Quecksilbereinsatzes in Kürze abgestimmt werden soll. Allein für die Verwendung in Amalgamfüllungen werden in Europa jährlich rund 75 Tonnen Quecksilber in Umlauf gebracht, heißt es.

Vom Tisch ist die Forderung der EU-Parlamentarier, Amalgam als Füllungsmaterial ab 2022 gar nicht mehr einzusetzen ("Phase-out"). Dagegen hatten sich die Zahnärzte unter Führung des Council of European Dentists (CED) und der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ausgesprochen. Bis 2020 soll aber ermittelt werden, ob Zahnärzte bis 2030 nicht komplett auf den Füllungswerkstoff verzichten können. Aus Gründen der Versorgungssicherheit soll Amalgam vorerst als Füllmaterial beibehalten werden, so die BZÄK in einer ersten Information zum neuen Kompromiss.

Klassifikation von Nanomaterialien

Die Mitgliedsstaaten sollen nun einen nationalen Aktionsplan für ein Phase-out von Amalgam ausarbeiten. Amalgamabscheider und ein entsprechendes zertifiziertes Abfallmanagement sind derzeit noch nicht in allen EU-Ländern, in denen Amalgam als Füllungsmaterial verwendet wird, Pflicht. Echte Alternativen zum Amalgam in puncto klinischer Bewährung, einfacher Applikation und geringe Kosten sind bislang in der Zahnmedizin nicht vorhanden.

Bei Füllungsmaterialen mit Kunststoffanteilen werden seit einigen Jahren unerwünschte Nebenwirkungen durch Bisphenol-A oder Restmonomere diskutiert. Der Präsident des CED, Dr. Marco Landi, wies in seinem Statement auf der Europäischen Fachpressekonferenz zur nächsten Internationalen Dental-Schau  auf die Pläne der EU zur Klassifikation von Nanomaterialien hin, die in der jetzigen Form fast alle dentalen Materialien zu Hochrisikomaterialien machen könnten.

Der Kompromiss thematisiert auch die mögliche Freisetzung von Quecksilber (unter anderem aus Amalgamfüllungen) bei Feuerbestattungen. Hierzu muss die Europäische Kommission laut Kompromiss einen Bericht erarbeiten, inwieweit hier Regelungsbedarf besteht.

Gegenwärtig befindet sich der Kompromisstext in der finalen Abstimmung auf Ebene des Rates. Es ist geplant, dass das Plenum des Europäischen Parlaments am 15. Dezember 2016, also Donnerstag dieser Woche, über den Kompromiss abstimmen soll. Damit könnte die neue EU-Quecksilberverordnung bereits Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten, so die BZÄK. Sie kündigte für diese Woche weitere Informationen an. Bei Schwangeren, Stillenden und Kindern ab Juli 2018 in der Regel tabu: Füllungen aus Amalgam