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Neue Behandlungstrecke ist in den Praxen angekommen

Frau Behandlung Zahnarzt

PAR-Richtlinie: Am Anfang ist alles schwierig, und am Ende wird alles gut …

Vier Monate ist sie nun schon alt, die neue PAR-Richtlinie. Nach einem holprigen Start ist nun die neue Behandlungsstrecke in den Praxen angekommen. Vieles musste in den vergangenen Monaten neu organisiert und neu in die Praxisabläufe integriert werden. Es gab aber auch viel Hilfe bei der Umsetzung, zahlreiche Webinare informierten und gaben Tipps zur Umsetzung.

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Wissenschaftliche Grundlagen

Jetzt, mit der neuen Behandlungsrichtlinie, greift eins ins andere – die Behandlungsempfehlungen der neuen S3-Leitlinie zur Behandlung von Parodontitis Stage I bis III und die Einstufung in die neue Klassifikation, dem Grading und Staging. Die Richtlinie stimmt im Großen und Ganzen mit der EFP-Leitlinie für Parodontaltherapie überein – diese wurde unter Federführung der DG Paro zusammen mit vielen Fachgesellschaften für Deutschland adaptiert – ein großes Projekt, das insgesamt 62 Empfehlungen herausgearbeitet hat. Gemeinsam mit der neuen und wissenschaftlich gut untermauerten Klassifikation soll eine individuellere und gezielte Therapie auf höchstem Evidenzniveau ermöglicht werden.

Das bedeutet eine Verbesserung der Rahmenbedingungen der PAR-Behandlung für die Praxen und für die Patienten – ein Win-Win-Modell! Aber wie sieht es jetzt mit der aktuellen Umsetzung aus?

Der Fall: 40-jährige Patientin

Die 40-jährige Patientin K. M. stellte sich im Juni in unserer Praxis vor. Sie gab an, dass ihr Zahnfleisch blute und ihr Ehemann sie auf Mundgeruch aufmerksam gemacht habe. In der allgemeinen Anamnese gab die Patientin an, dass keine systemische Erkrankung vorliegt und keine Medikamente eingenommen werden. Ihr letzter Zahnarztbesuch lag sieben Jahre zurück. Am 14. Juni 2021 wurde zunächst ein 01-Befund und ein PSI erhoben, sowie ein Röntgenbild angefertigt. Der PSI ergab in allen Sextanten Grad 3 und 4. Im anschließenden Beratungsgespräch wurde die parodontologische Situation besprochen und die notwendigen Therapieschritte erklärt.

Antragstellung

Am 1. Juli 2021 wurde die parodontale Befunderhebung durchgeführt und der Antrag für die PAR-Therapie bei der GKV gestellt – die Genehmigung lag bereits am 2. Juli 2021 vor. Diagnose: generalisierte Parodontitis, reduziertes Parodont, Stadium III, Grad B.
> Abzurechnende Leistung: Position 4 

PAR-Befund Parostatus.de

Abb.1: Ausgangsbefund und Antragstellung vom 1. 7. 2021

ATG – Aufklärendes Therapiegespräch

In der folgenden Sitzung am 2. Juli 2021 wurde das aufklärende Therapiegespräch (ATG) durchgeführt. Dieses umfasst eine Beratung über folgende Aspekte:
Befund und Diagnose:

  • Erörterung der Therapie und deren Bedeutung  für eine gemeinsame Entscheidungsfindung hinsichtlich der nachfolgenden Behandlung einschließlich der UPT
  • gesundheitsbewusstes Verhalten zur Reduktion möglicher Risikofaktoren
  • Wechselwirkung von Parodontitis und anderen Erkrankungen

> Abzurechnende Leistung: ATG

Antiinfektiöse Therapie (AIT) und patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung (MHU)

Im zeitlichen Zusammenhang mit der AIT erfolgte die patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung. Nach der Anfärbung der Plaque ergab sich ein API von 100 Prozent und ein BOP von 48 Prozent. Eine intensive Mundhygieneunterweisung folgte, bei der die Hilfsmittel nicht nur gezeigt, sondern auch von den Patienten angewendet wurden.

Es ist uns wichtig, dass die Patienten von Beginn an mit einbezogen werden und die Zusammenhänge verstehen.  Denn nur ein gut aufgeklärter und überzeugter Patient, der die Befunde und Konsequenzen versteht und akzeptiert, wird dauerhaft mitarbeiten. Wir arbeiten gerne mit visuellen Hilfsmitteln, da wir die Erfahrung gemacht haben, dass die Patienten die Situation dann viel besser verstehen.
> Abzurechnende Leistungen: MHU

Die AIT erfolgte dann in zwei Sitzungen. In der ersten Sitzung am 5. Juli 2021 wurde der 1. und 4. Quadrant bearbeitet, und in der zweiten Sitzung am 6. Juli 2021 der 2. und 3. Quadrant. Es folgten drei Nachbehandlungen in den folgenden drei Wochen. Die bisher erbrachten Leistungen wurden abgerechnet.
> Abzurechnende Leistungen (zuzüglich abzurechnende Anästhesie): 10-mal AITb  und 18-mal AITa, 3-mal 111

Befundevaluation und unterstützende PAR-Therapie

Nach drei Monaten stellte sich die Patientin zur Befundevaluation BEVa und zur ersten UPT wieder in der Praxis vor. Der Erfolg der subgingivalen Instrumentierung zeigte sich deutlich in der Reduktion der Sondierungstiefen. Allerdings zeigte sich immer noch ein hoher BOP-Wert von 34 Prozent und ein hoher API-Wert von 42 Prozent – die Patientin hatte nach ihren Angaben am Anfang nach der AIT sehr gewissenhaft die Mundhygieneempfehlungen umgesetzt, war dann aber im Lauf der Zeit nachlässig geworden – eine erneute Mundhygieneunterweisung war notwendig.

Die folgende UPT umfasste eine Mundhygienekontrolle, eine Mundhygieneunterweisung, die vollständige supragingivale und gingivale Reinigung aller Zähne von anhaftenden Belägen und Biofilmen, subgingivale Instrumentierung an 16 Zähnen.
> Abzurechnende Leistungen: BEVa; UPTa; UPT b; UPTc =  28 Zähne; UPTe = 13,21,23,45,44,32,33,34 = 8 Zähne; UPTf = 17,14,24,27,47,46,36,37 = 8 Zähne   

Fresmann PAR-BEV UPT

Abb.2: BEVa und UPT vom 6. 10. 21

Fazit

Die neue Behandlungsstrecke führt die Patienten konsequent durch das PAR-Konzept. Die Integration der neuen Abläufe ist für jede Praxis machbar – eine gute Dokumentation hilft, die behandlungsbedürftigen Stellen schnell zu erkennen und zu behandeln. Eine digitale Unterstützung ist sinnvoll, um die Herausforderungen zu meistern und die wirtschaftliche Komponente zu optimieren. Alles in allem ist diese neue PAR-Richtlinie der richtige Weg – ein großer Erfolg für die KZBV und ein Gewinn für Praxis und Patient.

Sylvia Fresmann, Dülmen