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Studie: Optimierung der Ergonomie in der Zahnmedizin
Nicht ergonomische Behandlung

Bei der Behandlung steht das Patientenwohl an erster Stelle. Die eigene fehlerhafte Körperhaltung kann jedoch schlimme Folgen haben.

Obwohl ein Großteil der Zahnärzte über Nacken- und Rückenschmerzen klagen, wird eine muskuloskelettale Erkrankung im zahnmedizinischen Bereich aktuell nicht als Berufskrankheit anerkannt. Doch wie ist es überhaupt um die Gesundheit derjenigen bestellt, die als Zahnärzte, zahnmedizinische Fachangestellte oder Studenten und Auszubildende in dem Bereich arbeiten?
Dieser Frage will eine aktuelle Studie auf den Grund gehen, die das Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Goethe-Universität Frankfurt am Main mithilfe der Poliklinik für Kieferorthopädie (Universitätsmedizin) der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz und dem Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (Carolinum) der Goethe-Universität Frankfurt aktuell deutschlandweit durchführt. Das Projekt wird von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege gefördert, über die ein Großteil der ZFAs versichert sind.   
Zum Hintergrund: Umfrageergebnisse unter Zahnärzten in Deutschland aus dem Jahr 2001 ergaben, dass rund 86,7 Prozent über Nacken- oder Rückenschmerzen klagen. 68,6 Prozent leiden an muskuloskelettalen Beschwerden (Meyer et al. 2001). Darüber hinaus sind der Umfrage zufolge Muskelskeletterkrankungen die häufigste Ursache für eine krankheitsbedingte Frühpensionierung. „Da diese Zahlen bereits vor geraumer Zeit erhoben wurden, soll durch die Online-Studie nun aktuelles Zahlenmaterial gesammelt werden, um bundesweit repräsentative Ergebnisse sicherzustellen“, erklärt Studienleiterin PD Dr. Dr. Daniela Ohlendorf.
Die Resultate sollen Basis für weitere Analysen sein, deren Ziel es ist, die Ergonomie in der Zahnarztpraxis zu optimieren. So soll zukünftig das Risiko für muskuloskelettale Erkrankungen nachhaltig sinken. Ebenfalls sollen berufsbedingte Arbeitsausfälle oder Frühberentungen reduziert werden. Dies könnte die Modifikation der bis dato gängigen Anordnung der Behandlungseinheiten durch eine verbesserte ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzsettings nach sich ziehen.
Übrigens: Voraussetzung für die Anerkennung der Rücken-Berufskrankheit sind das Heben und Tragen von schweren Lasten sowie Rumpfbeugehaltungen über 90 Grad hinaus. Keine der derzeitigen Voraussetzungen wird bei der täglichen zahnärztlichen Arbeit erfüllt; somit bleibt die Rücken-Berufskrankheit eine häufige Erkrankung, allerdings ohne eine entsprechende berufsgenossenschaftliche Anerkennung.
Die neuen wissenschaftlichen Ergebnisse aus der Studie könnten zu einem Paradigmenwechsel im Arbeits- und Gesundheitsschutz führen. Daher muss die kürzlich angelaufene Studie auch in einem größeren Kontext gesehen werden: Zum einen können daraus präventive Maßnahmen für das zahnmedizinische Personal abgeleitet werden, zum anderen können wesentliche Punkte wie Ursachen für krankmachende Belastungen auf andere Berufsgruppen und Arbeitsplätze übertragen werden.


Nachtrag: Die Studie ist jetzt bis zum 31. März 2019 verlängert.


BETEILIGUNG ERWÜNSCHT: Bis Ende Januar 2019 sind alle interessierten Zahnärzte und ZFAs bundesweit aufgerufen, an der zwischen 10 und 20 Minuten dauernden Online-Studie teilzunehmen: www.soscisurvey.de/sopez