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TI or not TI, that is the question

Manch ein Silberrücken wendet sich gegen die Telematikinfrastruktur.

Manch ein Silberrücken wendet sich gegen die Telematikinfrastruktur.

„Endspurt“ ist das TI-Wort der Stunde. Die gesetzliche Bestellfrist der TI-Module für Zahnarzt-, Arzt- und Psychotherapeutenpraxen endet am 31. März 2019. Bis zum 30. Juni 2019 müssen die Praxen dann an das Gesundheitsnetz angeschlossen sein und ein erstes Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchgeführt haben. Das klingt sportlich.

Die Industrie legt sich mächtig ins Zeug, um nur ja keinen Zweifel aufkommen zu lassen, dass sie dieses Mal auf jeden Fall abliefern kann. Uwe Eibich, Vorstand Telematik & eHealth-Plattformen bei CompuGroup Medical (CGM), zeigte sich gegenüber dem „Ärztenachrichtendienst“ optimistisch: „Wir haben die Kapazitäten für bis zu 10.000 Installationen im Monat.“ Mark Düsener, Leiter der Gesundheitssparte der Deutschen Telekom, zeigt sich gegenüber der dzw überzeugt, in der verbliebenen Frist installieren zu können: „Wir verfügen über die notwendigen Kapazitäten.“ Mit der Auskunft konkreter Anschluss- und Vertragszahlen sind alle Anbieter allerdings ziemlich zurückhaltend. Ende 2018 waren es bei der CGM rund 42.000, die Telekom spricht von einer fünfstelligen Zahl, um das Konsortium um Arvato, Secunet und eHealthExperts verlautet eine Vertragszahl im mittleren fünfstelligen Bereich und von Abschlüssen rund um den Rise-Konnektor liegen der dzw gar keine Zahlen vor.

Die Finanzierung jedenfalls ist derzeit gesichert. Alle Anbieter haben die Erstattungspauschale von in der Regel 2.882 Euro genau im Blick und liegen meist knapp darunter. Zudem geben Telekom und CGM mittlerweile eine „Installationsgarantie“ zum 30. Juni bei TI-Bestellungen bis zum 31. März. Das zeugt von Selbstsicherheit in der Industrie. Und so spricht Düsener bei aller Zufriedenheit über den eigenen Markteintritt von einer festgestellten „gewissen Zurückhaltung“ im Bestellverhalten. Die Grundskepsis etlicher Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten kann also dieses Mal nicht mit mangelndem Markt oder einer nicht-liefernden Industrie schöngeredet werden. KBV und KZBV sind passend dazu auch erstaunlich kleinlaut. Das übliche Mimimimi, schuld seien die anderen, wird nur sehr leise vorgetragen.

KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel fordert nur eine „Sanktionsfreiheit“ für Niedergelassene, die fristgerecht bis 31. März die Technik bestellt haben. Die ansonsten omnipräsente KZBV ist nur mit einem Statement bei „zm-online“ sichtbar. Hier liest sich der Einwurf von Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der KZBV, wie ein Text aus dem vergangenen Jahr: „Es ist für uns nicht akzeptabel, wenn Praxisinhaber, die sich rechtzeitig um die Anbindung an die Telematikinfrastruktur bemüht haben, schließlich doch sanktioniert werden, nur weil die Industrie mit ihren Installationsterminen hinterherhinkt“ und dass man mit Honorarabschlägen für ein Versäumnis, das man selbst „nicht zu verantworten habe“, sanktioniert werden könne, sei nicht hinnehmbar.

Nur zur Erinnerung, seit Ende 2018 sind alle TI-Pakete am Markt, die eine Zulassung beantragt haben. Sie sind preislich alle ziemlich nah beieinander. Alle Praxisverwaltungssysteme sind kompatibel. Die Industrie kann liefern. Die Praxen hatten nun Zeit, sich für einen Anbieter zu entscheiden. Der Vorsitzende der Freien Ärzteschaft spricht die TI-Grundproblematik offen aus: „Viele Kolleginnen und Kollegen lassen sich nicht anschließen und nehmen den angekündigten Honorarabzug von 1 Prozent in Kauf.“ Sie sind offensichtlich nicht überzeugt. So richtig ermuntert hat sie auch keiner. Was nun, Standespolitik? Was nun, Herr Spahn?