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Zahnersatz: Patienten auch dank Härtefallregelungen gut versorgt

Die für den Bericht auch über Arzt- und Zahnarztbesuche Befragten hatten unter anderem angegeben, wegen der erwarteten Kosten schon einmal auf einen Zahnarztbesuch verzichtet zu haben. So hatte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Prof. Dr. Karl Lauterbach gefordert, den Umfang der von den Krankenkassen zu ersetzenden Zahnersatz-Leistungen zu überprüfen und zu erweitern. Dies solle im Ergebnis zu einer Entlastung der Versicherten führen.

Breuer: Politisch gewollte Entwicklung

Der Präsident des VDZI, Zahntechnikermeister Uwe Breuer, erklärte dazu: „Die von Herrn Lauterbach beklagte Kostenbelastung der Versicherten ist maßgeblich eine direkte Folge der Entscheidungen des Gesetzgebers. Dazu gehören die Neugestaltung des Zuschusssystems und die Neufestlegung des Leistungsanspruches mit größerer Wahlfreiheit des Versicherten bei veränderten Abrechnungsmodalitäten ab 2005.

Systembedingte höhere Eigenbeteiligung

Das hat in der Tat zu drastischen Milliardeneinsparungen der Krankenkassen und zu einer höheren Belastung der Versicherten geführt. Der Finanzierungsanteil der gesetzlichen Krankenversicherungen an den Zahnersatzkosten ist seit dem Jahr 2000 von 46,2 Prozent auf nur noch rund ein Drittel gesunken. Im Gegenzug ist der private Kostenanteil der Versicherten von 34,2 Prozent im Jahr 2000 auf 40 Prozent gestiegen. Ein weiterer wesentlicher Anteil an der Finanzierung von Zahnersatz erfolgt heute zudem durch die privaten (Zusatz-)Versicherungen, der sich im Zeitablauf auf mehr als 20 Prozent nahezu verdoppelt hat.“

Zahntechniker in den G-BA

Die höhere Eigenbeteiligung sei also systembedingt, so Breuer: „Die Politik kann dies leicht ändern, indem sie die Zuschusshöhe für die Regelversorgungen im Gesetz neu festlegt. Zur regelhaften Überprüfung des Leistungsanspruchs ist bereits heute der Gemeinsame Bundesausschuss gesetzlich beauftragt. Eine neue Expertenkommission, wie Herr Lauterbach sie vorschlägt, impliziert die Auffassung, dass dieser trotz seines wissenschaftlichen Instrumentariums seinen gesetzlichen Auftrag nicht oder nicht ausreichend erfüllt. Dort wäre daher mit einer Problemanalyse anzusetzen und läge dann der eigentliche Handlungsbedarf der Politik.“ Breuer erneuerte in diesem Zusammenhang die Forderung nach Beteiligung des Zahntechniker-Handwerks: „Der Sache förderlich wäre es dabei, wenn der Gesetzgeber den Zahntechnikern in diesen Gremien endlich hinreichende Mitberatungs- und Gestaltungsmöglichkeiten einräumen würde.“

Ausgabenentwicklung bei ZE moderat

Die Entwicklung der Gesamtausgaben für Zahnersatz selbst sei dagegen außerordentlich moderat. „Hieraus ergibt sich nach Ansicht des VDZI kein grundlegender Handlungsbedarf“, so der VDZI. Die statistischen Ergebnisse der Gesundheitsberichterstattung des Bundes zeigten vielmehr, dass die politisch gewollte höhere Eigenbeteiligung durch Kostenverlagerung auf die Versicherten keineswegs mit einer problematischen Kostenentwicklung in der Zahnersatzversorgung einhergeht.

Im Gegenteil: Seit dem Jahr 2000 seien die Gesundheitsausgaben insgesamt um fast 60 Prozent gestiegen, die Gesamtausgaben für Zahnersatz hingegen nur um 33,5 Prozent, die sich aus allgemeiner Inflationsrate und Einsatz höherwertiger Versorgungsformen erklären. Auch angesichts der gleichzeitigen Entwicklung der verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte, die um 31,5 Prozent gestiegen sind, erscheint dieser Anstieg vergleichsweise moderat, so der VDZI.

Hierbei sei allenfalls bemerkenswert, „dass die Ausgabenentwicklung der Material- und Laborkosten trotz modernster zahntechnischer Versorgungslösungen mit höchsten funktionellen und ästhetischen Qualitäten seit dem Jahr 2000 mit 25,7 Prozent gerade der allgemeinen Inflationsentwicklung (24,4 Prozent) entspricht. Die zahnärztlichen Honorare sind dabei mit knapp 43 Prozent deutlich stärker gestiegen“, so Breuer.

KZBV: DMS V belegt hohen Versorgungsgrad der Patienten mit Zahnersatz

Der KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Eßer erklärte, niemand müsse in Deutschland aus wirtschaftlichen Gründen auf Zahnersatz verzichten. Die Ergebnisse der Fünften Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS V) hätten unlängst den eindeutigen Beleg für den hohen Versorgungsgrad der Patienten mit Zahnersatz erbracht.

Medizinisch Notwendiges im Leistungskatalog enthalten

Eßer verwies auf die Wahlfreiheit der Patienten zwischen einer fachlich hochwertigen Regelversorgung zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung und Versorgungsformen, die zusätzliche Ansprüche der Patienten erfüllen, aber von der Leistungspflicht der GKV ausgenommen sind. „Alle medizinisch notwendigen Leistungen finden sich dabei im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. In den übrigen europäischen Ländern ist die Zuzahlungshöhe in der Regel deutlich höher, Zahnersatz wird hier oftmals nicht vom jeweiligen Gesundheitssystem übernommen“, so Eßer.

Präventive Maßnahmen statt prothetische Versorgung stärken

Das Festzuschussmodell für Zahnersatz enthalte auch eine Härtefallregelung für Menschen mit geringem Einkommen, erläuterte er weiter. „Sie erhalten den doppelten Festzuschuss, mindestens aber die Kosten für die Regelversorgung. Auf diese Weise erhält auch diese Patientengruppe eine solide zuzahlungsfreie Versorgung. Rund 66 Prozent aller Behandlungsfälle mit Zahnersatz werden anhand der Härtefallregelung und des Bonussystems abgewickelt. Die Zahlen der DMS V zeigen zudem, dass zukünftige Herausforderungen in der zahnmedizinischen Versorgung nicht im Bereich der prothetischen Versorgung, sondern in einer Stärkung präventiver Maßnahmen liegen.“

Uwe Breuer