Der Beruf der Zahnmedizinischen Fachangestellten hat eine lange Tradition. Wurden sie anfangs noch „barmherzige Töchter“ (1850) genannt, hat die Berufsbezeichnung viele Stationen durchlaufen.
Und so hat sich das Berufsbild bis heute verändert:
1850: Ungefähr ab dieser Zeit halfen bei der Zahnbehandlung die „barmherzigen Töchter“ aus höheren Familien.
1913: Als erste Berufsbezeichnung bürgerte sich das „Empfangsfräulein des Zahnarztes“ ein.
1940: Der Anlernberuf „Sprechstundenhelferin beim Zahnarzt oder Dentisten“ wurde durch den Reichsarbeitsminister staatlich anerkannt.
1952: In der BRD wurden der Anlernberuf als zweijähriger Lehrberuf „Zahnärztliche Helferin“ und das dazugehörige Berufsbild geschaffen und staatlich anerkannt.
Unter der selben Berufsbezeichnung und zu ähnlichen Bedingungen wurde die Lehre in der DDR durchgeführt.
1954: Ein umfangreicher Berufsbildungsplan trat in Kraft. In den einzelnen Bundesländern der BRD gab es unterschiedliche Lehrzeiten von zwei oder drei Jahren.
1969: Durch Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes wurde die Ausbildung zur „Zahnärztlichen Helferin“ in der BRD in das „duale System“ überführt.
1974: In der DDR wurde aus der Lehre zur „Zahnärztlichen Helferin“ eine dreijährige medizinische Fachschulausbildung, die ab 1977 zu dem Abschluss „Stomatologische Schwester“ führte.
1975: In der DDR trat die Anordnung über die medizinische Fachschulanerkennung in Kraft.
1989: In der Bundesrepublik trat die Ausbildungsverordnung zur Zahnarzthelferin in Kraft. Die Ausbildungszeit wurde bundeseinheitlich auf drei Jahre festgeschrieben.
1991: Zahnarzthelferinnen wurden auch in den neuen Bundesländern nach der Ausbildungsverordnung von 1989 ausgebildet.
2001: Die Ausbildungsordnung von 1989 wurde neu geordnet und trat zum 1. August 2001 in Kraft. Die neue Berufsbezeichnung lautete: „Zahnmedizinische Fachangestellte“.
Quelle: Bundeszahnärztekammer