Donnerstag, 19. April 2018, 9.20 Uhr: Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) verschickt eine Pressemitteilung. Inhalt: Die „Mundgesundheit von Bewohnern in Pflegeheimen“ mit einer Aufzählung, was man alles zur Verbesserung der Situation unternommen hat, und dass weiter Handlungsbedarf bestünde. Das scheint doch etwas mager für eine Pressemitteilung.
Viel komplexer setzte sich die DZW bereits im Januar im Schwerpunktthema „Seniorenzahnmedizin“ mit der Problematik auseinander. So schrieben Dr. Nadine Strafela-Bastendorf und Dr. Klaus-Dieter Bastendorf, dass es 3,1 Millionen Pflegebedürftige mit Anspruch auf zahnmedizinische Prävention gibt, die Hälfte der Pflegeheime 2017 keine oder nur wenige Zahnarztbesuche hatte. „Im Augenblick haben wir eine bundesweite Quote von 16,5 Prozent der Abdeckung der stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland durch Aufsuchende Versorgung“, konstatierten die Autoren in der DZW 4/2018 (S. 10). Dass Handlungsbedarf besteht, ist also nichts Neues.
Donnerstag, 11 Uhr: High Noon rückt näher. Die medialen Aktivitäten überschlagen sich. Zeitgleich schießen der Barmer-Zahnreport 2018, eine gemeinsame Pressemitteilung von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und BZÄK sowie Online-Medienberichte aus dem digitalen Boden. Der Barmer-Zahnreport kommt direkt in der ersten Zeile zum Schluss, „die zahnmedizinische Versorgung pflegebedürftiger Senioren hat noch immer Schwächen“. Und weiter: „Der Report zeigt, dass sich der Zugang zu diagnostischen und prophylaktischen Maßnahmen verbessert hat. Das gilt allerdings nicht für den Zugang zu Behandlungsleistungen, der sich nicht veränderte.“ Seit 2013/2014 können Zahnärzte den Besuch von Pflegeheimbewohnern höher abrechnen. Das haben die Krankenkassen 2016 mit 55 Millionen Euro honoriert. Gegenüber 2013 eine Steigerung um fast 100 Prozent.
Besuchen hui, behandeln pfui? Nein, so steht das nicht im Barmer-Report. „Die Reform für eine bessere Zahngesundheit im Pflegeheim hat ein zentrales Anliegen noch nicht erreicht. Nun müssen Analysen ergeben, an welcher Stelle konkrete Maßnahmen in Zukunft zu mehr zahntherapeutischen Leistungen führen können“, sagte Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer. Und weiter „Der Zahnreport beleuchtet, ob und wann der Besuch des Zahnarztes in Pflegeheimen auch tatsächlich zu einer Therapie führte. Dabei kam heraus, dass bei mehr als zwei Dritteln der Besuche am selben Tag keine therapeutische Leistung erfolgte und bei mehr als der Hälfte auch innerhalb der folgenden 90 Tage nicht. Nun könnte man es sich an dieser Stelle einfach machen und den Zahnärzten eine Mitnahmementalität unterstellen. Ich sage ganz ausdrücklich, dass wir das nicht wollen und auch nicht machen.“ Aber ein Geschmäckle bleibt schon.
Wohl wem? Von Patienten und Institutionen
Den gefühlt Angeschossenen war aber offensichtlich erst einmal nicht so sehr nach „Analyse“. Da wurde scharf zurückgeschossen. Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV): „Statt Geld für teure Eigen-PR oder zweifelhaftes Sponsoring zu vergeuden, sollten Kassen ihre Versicherten besser über bestehende Ansprüche in der zahnärztlichen Versorgung informieren.“ Peng! Großkaliber. Warum sich groß mit der Deutung von Fakten beschäftigen? Dazu forderte die Barmer KZBV und BZÄK dann via Twitter auf: „Wer auf eine sachliche Debatte im Sinne der Patienten Wert legt, kann sich ja auch einfach mal die Fakten im Zahnreport ansehen“.
Schalten wir also den Duell-Modus aus und den Verstand ein. Die Barmer selbst suchte nach Gründen, warum mehr Zahnarzt-Patienten-Kontakte im Pflegebereich nicht zu einer höheren Behandlungsquote führten, und befragte dazu Pflegeheimbetreiber und kooperierende Zahnärzte. Platz eins nahm hier das Argument „Verwaltungsaufwand Transport“ ein, gefolgt von „Verweigerung der Behandlung durch Patienten“. Hier sind doch schon Ansatzpunkte, über die sich konstruktiv reden ließe. Gerne ergänzen wir noch Punkte, die sich aus den Expertenberichten unseres Schwerpunkts „Seniorenzahnmedizin“ ableiten lassen.
Fangen wir mit dem „Pflegenotstand“ an. In den meisten Pflegeeinrichtungen ist Personal knapp. Die Tagesabläufe sind exakt getaktet, da stört der Zahnarzt. Zahnärztin Dr. Maria Teichmann: „Die neuen Leistungen wurden von Menschen verfasst, die für meine Begriffe den Blick für das Konstrukt Altenheim verloren haben. Denn nicht jedes Heim ist bereit, da mitzuziehen.“
Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen haben allerdings ab 1. Juli 2018 nach Paragraf 22a SGB V einen gesetzlichen Anspruch auf zahnärztliche Prävention. In der DZW 5/2018 konstatierte Herausgeber Prof. Dr. Rolf Hinz: „Bereits im Februar 2015 wurde in der Stellungnahme des Medizinischen Dienstes zum Paragrafen 22a festgestellt, dass es bei Pflegenden und Unterstützungspersonen einschließlich der Angehörigen Wissens- und Fertigkeitsdefizite im Bereich Mundgesundheit gibt.“ In den vergangenen drei Jahren ist da aber zu wenig passiert. Ein Fakt, der sich nicht durch lautstarke Schuldzuweisungen aus der Welt schaffen lässt. Seniorenzahnmedizin muss im Studium und in der Ausbildung der Pflegekräfte eine bedeutendere Rolle spielen. Kooperationsverträge und der verstärkte Einsatz mobiler Einheiten in Senioren- und Pflegeeinrichtungen wären sicher weitere sinnvolle Maßnahmen, um die Behandlungsquote in der aufsuchenden Betreuung zu erhöhen.