Anlässlich der aktuellen Mediendiskussion über den Nutzen kieferorthopädischer Behandlungen bezieht der Vorsitzende des Vorstandes der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer, Stellung.
Das Bundesministerium für Gesundheit weitet den wirtschaftlichen Schutzschirm auch auf Zahnärzte aus und legt einen Referentenentwurf „SARS-CoV-2 Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung“ vor.
Die bereits in Kraft getretene europäische Medical Device Regulation wird nach einer Übergangsfrist im Mai 2020 verpflichtend. Die AWMF kritisiert den jetzt vorliegenden Entwurf für das Medizinprodukte-Anpassungsgesetz-EU.
Die hohen Ausgaben im Bereich der Kieferorthopädie gehören auf den Prüfstand, fordert der Bundesrechnungshof. Die Kritik der Bonner Behörde kann der BDK nur zum Teil nachvollziehen.