Anzeige

Premium Article

Premium Article
0

Advertorial

Advertorial
0

BZÄK: „Gesundes-Herz-Gesetz" nur interdisziplinär erfolgreich

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bezieht Stellung zum geplanten „Gesundes-Herz-Gesetz“ und bezeichnet dieses als einen wichtigen und guten Schritt. Erfolgreich kann er werden, wenn ein konsequenter Präventionsansatz greift, so bewertet die BZÄK den vorliegenden Referentenentwurf.

Denn biologisch hängen viele Volkskrankheiten miteinander zusammen. Gerade Parodontitis steht in Wechselwirkungen mit anderen Erkrankungen, eben auch kardiovaskulären. Menschen, die an schwerer Parodontitis leiden, haben ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie zum Beispiel Schlaganfall.

Dr. Romy Ermler und Prof. Dr. Christoph Benz

Dr. Romy Ermler und Prof. Dr. Christoph Benz, Vize und Präsident der BZÄK

Parodontitis befeuert Herzerkrankungen

„Bei schwerer, unbehandelter Parodontitis zeigen sich Veränderungen der Arterien, die das Risiko für koronare Herzerkrankungen und Herzinfarkt erhöhen. Das Bluthochdruckrisiko ist bei einer (mittel)schweren Parodontitis um 22 Prozent erhöht, bei einer schweren Parodontitis sogar um 49 Prozent. Das Risiko, an einer Erkrankung der Herzkranzgefäße zu sterben, ist beispielsweise für Diabetiker mit schwerer Parodontitis um den Faktor 2,3 erhöht – im Vergleich zu Diabetespatienten ohne oder mit nur schwach ausgeprägter Parodontitis. Je früher eine Parodontitis behandelt wird, desto besser“, so Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer. „Eine Vernetzung unterschiedlicher Fachrichtungen ist gerade im Sinne der Prävention hilfreich.“

Prävention nicht durch Silodenken ausbremsen  

Studienergebnisse legen nahe, dass Patienten mit Zahnfleischerkrankungen über ihr kardiovaskuläres Risiko aufgeklärt werden sollten, um Bluthochdruck durch gesunde Ernährung und körperliche Aktivität zu verringern. Da an Parodontitis rund 35 Millionen Menschen in Deutschland leiden, macht es Sinn, auch an die Zahnmedizin im „Gesundes-Herz-Gesetz“ zu denken. Aufgrund der Wechselwirkungen zwischen den Erkrankungen ist eine stärker interdisziplinär ausgerichtete Betrachtung angezeigt. Die Bundeszahnärztekammer plädiert dafür, Aufklärung und Prävention nicht durch Silodenken auszubremsen.

Für den interdisziplinären Austausch sensibilisieren

„Nicht nur biologisch, auch bei den Risikofaktoren beider Erkrankungen gibt es Parallelen. Das gilt zum Beispiel für ungesunden Lebensstil, Stress, Zuckerkonsum, Adipositas, Rauchen. Im Falle einer Parodontitis muss die Diagnose mit den zuständigen mitbehandelnden Ärzten (wie den Fachrichtungen Kardiologie oder der Inneren Medizin) geteilt werden. Umgekehrt muss die Zahnarztpraxis über Herz-Kreislauf-Erkrankungen der Patienten informiert werden. Die Sensibilisierung zum übergreifenden Austausch zwischen der Fachärzteschaft gibt die Möglichkeit, die jeweilige Behandlungsstrecke anzupassen beziehungsweise in die Wege zu leiten. So wird sowohl zur Prävention als auch zur Früherkennung beigetragen“, so Dr. Romy Ermler, BZÄK-Vizepräsidentin.