Bei den Zahnärzten dürfte kaum Motivation bestehen, 3G in der Praxis durchsetzen zu wollen, diese Frage stellt sich den anerkannten „Hygieneweltmeistern“ nicht.
Ab dem 16. März 2022 gilt die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ für Beschäftige im Gesundheitswesen und in der Pflege. Wer muss jetzt wie in der Praxis aktiv werden?
Rechtsanwalt Christian Solmecke zu den wichtigsten Fragen rund um das Coronavirus zu den Bereichen „Was darf der Staat“, „Arbeitsrecht“, „Reisen“ und „Events“
RWI-Präsident Christoph M. Schmidt hält die Strategie der Bundesregierung zur Eindämmung des Coronavirus für richtig, ein Konjunkturprogramm jedoch sei derzeit nicht sinnvoll.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat mit dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) eine bundesmantelvertragliche Vereinbarung im Sinne eines „Pandemiezuschlages“ abgeschlossen.
Seit dem 24. November gelten neue Regeln am Arbeitsplatz zur Eindämmung des Coronavirus. Die 3G-Pflicht geht mit umfassenden Kontroll- und Dokumentationspflichten des Arbeitgebers einher.
Mit Beschluss vom 25. Juli 2022 hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück den Eilantrag eines nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften Zahnarztes aus dem Landkreis Grafschaft Bentheim abgelehnt.
Asthma-Patienten sind verunsichert: Sollten sie auf ein auf Kortison basierendes Medikament durch eines ersetzen, das das Immunsystem weniger angreift? Lungen-Experten sagen nein.