DZW-Interview: Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege e.V. stellt sich vor.
Wie ist die DAJ strukturell aufgestellt?
Bettina Berg: Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege (DAJ) ist ein gemeinnütziger Verein, der als bundesweit tätige Institution die Erhaltung und Förderung der Zahn- und Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen zum Ziel hat. Auf der Bundesebene haben sich die durch den Gesetzgeber in Paragraf 21 SGB V vorgesehenen Partner der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe, aber auch weitere Institutionen und Organisationen in der DAJ zusammengeschlossen. Die DAJ hat derzeit 40 Mitgliedsorganisationen. Es handelt sich um die Bundesorganisationen der niedergelassenen Zahnärzte, der Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, der gesetzlichen Krankenkassen, der kommunalen Spitzenverbände sowie die Landesarbeitsgemeinschaften für Jugendzahnpflege, darüber hinaus um weitere Fachverbände sowie Firmen und Verbände, die an Gruppenprophylaxe interessiert sind. Der Vereinsvorsitz wird abwechselnd vom GKV-Spitzenverband und der Bundeszahnärztekammer übernommen. Die DAJ unterhält eine Geschäftsstelle mit drei Mitarbeiterinnen in Bonn.
Welche Aufgaben hat die Jugendzahnpflege in Deutschland und was macht die DAJ?
Berg: Paragraf 21 SGB V legt fest, dass die Gruppenprophylaxe vorwiegend in Kitas und Schulen durchgeführt und möglichst flächendeckend angeboten werden soll. Die Maßnahmen umfassen vorwiegend folgende Inhalte: die Untersuchung der Mundhöhle und die Erfassung des Zahnstatus, die Zahnschmelzhärtung durch Fluoride, die Ernährungsberatung und das Erlernen der richtigen Mundhygiene. Sie richten sich an Kinder bis zum 12. Lebensjahr. In Einrichtungen, in denen das Kariesrisiko der Kinder überproportional hoch ist, wird die Gruppenprophylaxe bis zum 16. Lebensjahr durchgeführt. Für Kinder mit besonders hohem Kariesrisiko gibt es spezifische Programme.
Die konkrete Umsetzung der Gruppenprophylaxe in Deutschland erfolgt durch die 17 Landesarbeitsgemeinschaften und derzeit 378 regionalen Arbeitskreise für Jugendzahnpflege vor Ort. Die DAJ als Dachverband kümmert sich beispielsweise um die Zusammenfassung und die Auswertung der nicht versichertenbezogenen Dokumentation und die Erfolgskontrolle einschließlich daraus abzuleitender Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Gruppenprophylaxe, entsprechende Unterstützung der Landesarbeitsgemeinschaften für Jugendzahnpflege bei qualitätsfördernden Maßnahmen, die Vermittlung von Erfahrungsaustausch und die Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse im Rahmen von bundesweiten Fortbildungsangeboten.
Wie ist die Gruppenprophylaxe organisiert?
Berg: Zu den bundesweit einheitlichen Organisationsprinzipien gehört, dass die Maßnahmen der Gruppenprophylaxe, die durch Akteurinnen unterschiedlicher Aus- und Weiterbildung in den Einrichtungen durchgeführt werden, unter zahnärztlicher Verantwortung erfolgen – sei dieser nun ein niedergelassener oder im ÖGD tätiger Zahnarzt. Ein weiteres wesentliches Prinzip ist es, dass die Maßnahmen der Gruppenprophylaxe nach außen hin als gemeinsame und neutrale Maßnahmen erkennbar sind. Die Gruppenprophylaxe leistet einen gesundheitsfördernden, primär- und sekundärpräventiven Beitrag zur Zahn-und Mundgesundheit der Kinder in deutschen Betreuungs- und Bildungseinrichtungen. Für das Schuljahr 2015/2016 ist dokumentiert, dass bundesweit insgesamt 4,95 Millionen Kinder und Jugendliche durch Prophylaxe-Impulse an altersgemäße Mundhygiene und zahngesunde Ernährung herangeführt wurden. In Kindergärten und in Grundschulen beträgt der Betreuungsgrad derzeit rund 80 Prozent. Damit ist die Gruppenprophylaxe das reichweitenstärkste Präventionsprogramm für Kinder in Deutschland.
Mehr Informationen unter www.daj.de