
Doch die Behandlung ist meist sehr zeitaufwändig und die Anschaffung von OP-Mikroskop und spezieller Instrumente ist kostspielig. Deshalb ist es besonders wichtig, die Behandlung unter betriebswirtschaftlichen Aspekten zu planen und die Abrechnung der Leistungen genau zu kalkulieren.
Eine Wurzelkanalbehandlung auf höchstem medizinischem Stand lässt sich nach Kassenkriterien nicht erbringen, sie übersteigt die Anforderungen an eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung bei weitem. Dennoch hat der Kassenpatient Anspruch auf Sachleistungen innerhalb der Richtlinien und eine Zahnarztpraxis mit Kassenzulassung muss diese Leistungen auch anbieten.
Wie wird man nun beidem gerecht? Der Schlüssel hierfür ist die besonders intensive Aufklärung des Patienten. Erkennt der Patient den Mehrwert einer modernen Wurzelkanalbehandlung losgelöst von den Zwängen des Bema, ist er eher bereit, private Kosten zu tragen. Zumal die Kostenerstattung nach Paragraph 13 SGB V Kassenpatienten die Möglichkeit eröffnet, sich privat behandeln zu lassen und den Kostenanteil, der bei der Behandlung nach Bema entstanden wäre, erstattet zu bekommen.
Wurzelkanalbehandlung - das Konzept
Meist werden die Patienten, die eine endodontische Behandlung benötigen als Schmerzpatienten in der Praxis vorstellig. Schnelle Schmerzlinderung ist hier das vorrangige Ziel, der eigentliche Einstieg in die Behandlung erfolgt erst in der nächsten Sitzung. In der Praxis hat sich folgendes Ablaufschema bewährt:
Die Schmerzbehandlung wird beim Kassenpatienten noch als Sachleistung nach Bema berechnet und danach erfolgt, nach entsprechender Aufklärung, die private Weiterbehandlung auf Grundlage der GOZ.
1. Sitzung Patient kommt mit Schmerzen an Zahn 36
Gebiet | Anz | Bema |
GOZ/GOÄ | LEISTUNG |
---|---|---|---|---|
1x |
Ä1 | Beratung und symptombezogene Untersuchung | ||
36 | 1x | 8 | Vitalitätsprüfung negativ | |
36 | 1x | Ä925a | Röntgenaufnahme | |
36 | 1x | 31 | Trepanation eines pulpatoten Zahnes |
2. Sitzung Präendodontischer Aufbau des Zahnes, maschinelle Aufbereitung der Wurzelkanäle, unter Verwendung OP-Mikroskop werden 4 Kanäle gefunden
Gebiet | Anz | Bema | GOZ/GOÄ | Leistung |
---|---|---|---|---|
36 | 1x | 0090 | Intraorale Infiltrationsanästhesie | |
47-37 | 2x | 2040 | Anlegen von Spanngummi, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich | |
36 | 1x | 2030 | Besondere Maßnahmen beim Präparieren | |
36 | 1x | Paragraph 6 Absatz 1 GOZ |
Präendodontischer Aufbau analog | |
36 | 4x | 2410 | Aufbereitung eines Wurzelkanals auch retrograd, je Kanal, gegebenenfalls in mehreren Sitzungen zuzügl. Kosten für Einmal-Nickel-Titanfeilen |
|
36 | 1x | 0110 | Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops | |
36 | 1x | 0120 | Zuschlag für die Anwendung eines Lasers | |
36 | 8x | 2400 | Elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals | |
36 | 4x | 2420 | Zusätzliche Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden, je Kanal | |
36 | 1x | Ä5000 | Strahlendiagnostik, Zähne, je Projektion, Messaufnahme | |
36 | 1x | 2430 | Medikamentöse Einlage | |
36 | 1x | 2020 | Temporärer speicheldichter Verschluss einer Kavität | |
36 | 1x | 2197 | Adhäsive Befestigung des temporären Verschlusses |
3. Sitzung Wechsel der medikamentösen Einlage, Dekontamination des Wurzelkanalsystems mittels Laser
Gebiet | Anz | Bema | GOZ/GOÄ | Leistung |
---|---|---|---|---|
36 | 1x | 0090 | Intraorale Infiltrationsanästhesie | |
47-37 | 2x | 2040 | Anlegen von Spanngummi, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich | |
36 | 4x | Paragraph 6 Absatz 1 GOZ |
Dekontamination eines Wurzelkanals mittels Laser als selbstständige Leistung | |
36 | Verwendung OP-Mikroskop → keine Berechnung, da keine zuschlagsfähige Leistung vorhanden |
|||
36 | 4x | 2420 | Zusätzliche Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden, je Kanal | |
36 | 1x |
2430 | Medikamentöse Einlage | |
36 | 1x | 2020 | Temporärer speicheldichter Verschluss einer Kavität | |
36 | 1x | 2197 | Adhäsive Befestigung des temporären Verschlusses |
4. Sitzung Perforationsverschluss mittels MTA, Wurzelfüllung mit OP-Mikroskop
Gebiet | Anz | Bema | GOZ/GOÄ | Leistung |
---|---|---|---|---|
36 | 1x | 0090 | Intraorale Infiltrationsanästhesie | |
47-37 |
2x | 2040 | Anlegen von Spanngummi, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich | |
36 | 8x | 2400 | Elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals | |
36 | 4x | 2420 | Zusätzliche Anwendung elektrophysikalisch- chemischer Methoden, je Kanal | |
36 | 1x | Paragraph 6 Absatz 1 GOZ |
Verschluss innerhalb des Parodontiums gelegener Perforationen des Wurzelkanalsystems mittels MTA als selbstständige Leistung |
|
36 | 4x | 2440 | Füllung eines Wurzelkanals | |
36 | 1x | 0110 | Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops | |
36 | 1x | 2197 | Adhäsive Befestigung des temporären Verschlusses | |
36 | 1x | 2020 | Temporärer speicheldichter Verschluss einer Kavität | |
36 | 1x | Ä5000 | Strahlendiagnostik, Zähne, je Projektion, Kontrolle WF |
5. Sitzung adhäsiv befestigter Glasfaserstift und dentinadhäsive Kompositfüllung (keine Überkronung geplant), Röntgenkontrolle des Stiftes
Gebiet | Anz | Bema | GOZ/GOÄ | Leistung |
---|---|---|---|---|
36 | 1x | 0090 | Intraorale Infiltrationsanästhesie | |
47-37 | 2x | 2040 | Anlegen von Spanngummi, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich | |
36 | 1x | 2030 | Besondere Maßnahmen beim Präparieren | |
36 | 1x | 2197 | Adhäsive Befestigung des Stiftes | |
36 | 1x | Paragraph 6 Absatz 1 GOZ |
Aufbau mit Glasfaserstift o.Ä. ohne Aufnahme einer Krone analog | |
36 | 1x | 2030 | Besondere Maßnahmen beim Füllen | |
36 | 1x | 2120 | Präparieren einer Kavität und Restauration mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik (Konditionieren), mehr als dreiflächig |
|
36 | 1x | Ä5000 | Strahlendiagnostik, Zähne, je Projektion, Kontrolle Stift |
Jetzt unseren Abrechnungs-Newsletter abonnieren
Einmal im Quartal Infos zu gesetzlichen Änderungen, Neuerungen der Gebührenordnungen und hilfreiche Tipps und Abrechnungsbeispiele.
Unsere Empfehlung
Die Schwierigkeit des Behandlungsfalles und der benötigte Zeitaufwand für die Behandlung sollte individuell, je Patient kalkuliert werden. Bei endodontischen Behandlungen wird der Gebührenrahmen der GOZ nicht immer ausreichen um ein betriebswirtschaftlich angemessenes Honorar zu erreichen. Bei Überschreiten des 3,5fachen Satzes der
Gebührennummer ist eine gesonderte Vergütungsvereinbarungen nach Paragraph 2 Absatz 1 und 2 GOZ notwendig, ein Heil- und Kostenplan mit den entsprechend ausgewiesenen Steigerungssätzen ist in diesem Fall nicht ausreichend. Bei Kassenpatienten ist für die Erbringung von Privatleistungen zusätzlich eine Vereinbarung nach Paragraph 8 Absatz 7 BMV-Z notwendig.
Die Autorin
ZMV+ Birgit Enßlin
Birgit Enßlin ist Mitglied des Abrechnungsreferates, ihr obliegt die Leitung des Abrechnungsteams bei ZMV+. Sie ist Fachreferentin der Apollonia Akademie und Fachautorin. Mit ihrem Wissen steht sie für die Abrechnungsqualität im Unternehmen ZMV+.
Kontakt: www.zmvplus.de
e-mail: verwaltung@zmvplus.de
Telefon: 08034 90978 10