Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Schon wieder gibt es etwas Neues: das neues Urteil zum Thema Arbeitszeit. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat vor kurzem das Urteil verkündet: Arbeitgeber müssen in Zukunft die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erfassen. Was in manchen Branchen schwierig wird, ist in anderen bereits Usus. Fraglich ist, wie der Gesetzgeber die Zeiterfassung konkret ausgestalten wird. Hier kommt mal wieder eine zusätzliche, besondere Aufgabe auf unsere Arbeitgeber zu.
In unserer Praxis wird die Arbeitszeit seit Jahren mit einem Zeiterfassungsystem per Fingerabdruck dokumentiert. So kann jeder Arbeitnehmer auch selbst kontrollieren, ob die vereinbarte Arbeitszeit erreicht ist, oder ob Fehlzeiten vorhanden sind. Falls Überstunden erreicht sind, dürfen wir sie abgleiten oder – je nach Vereinbarung – auch entlohnen lassen. Unsere Mitarbeiter haben so unterschiedliche Arbeitszeitmodelle, dass jeder Arbeitgeber die Übersicht über geleistete Arbeitsstunden verlieren würde. Deshalb haben wir uns vor Jahren auf ein Arbeitszeiten-Erfassungssystem geeinigt.
Es gibt mittlerweile die unterschiedlichsten Systeme – angefangen mit dem Einlesen der GKV, Chip, Stempeluhren etc. Wie sollen das aber demnächst kleine Praxen mit vielleicht nur drei Kolleginnen durchführen? Und wie soll es bei den Kolleginnen mit Home Office funktionieren? Was, wenn sich Kolleginnen schon mal „Arbeit“ mit nach Hause nehmen (zum Beispiel, um neue Arbeitsanweisungen für das QM zu erstellen)? Wie soll das kontrolliert werden?
Auch ich erledige solche Aufgaben gerne zu Hause, wo ich meine Ruhe habe. Wieder eine neue Herausforderung, denen sich die Arbeitgeber stellen dürfen. Aber nur mit einer ausführlichen Dokumentation wird die Arbeitszeit korrekt nachgewiesen – und es wird bestimmt weniger Diskussionen geben wegen geleisteter „Überstunden", denn diese werden dann korrekt aufgezeichnet.
Ich wünsche Euch eine angenehme Woche
Eure
Sylvia Gabel