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Patientenakte XY
Digitale-Versorgung-Gesetz: Elektronische Patientenakte verlegt

Digitale-Versorgung-Gesetz: Elektronische Patientenakte verlegt

Das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ mit dem Kurztitel „Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG“ wurde jetzt vom Bundeskabinett durchgewunken und dürfte mit Koalitionsmehrheit dann auch den Gesetzgebungsprozess erfolgreich durchlaufen.

„Fresh“, wird sich unser hipper Gesundheitsminister denken. Selbst höchst umstrittene Passagen wie die Zulassungsprozesse für digitale Gesundheitsanwendungen als Kassenleistung durch das Spahn-unterstellte Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte unter Umgehung des G-BA sind bislang im Gesetzentwurf verblieben. No risk, no fun. „Wir haben das Evidenzniveau bewusst niedrig angesetzt“, so der Bundesgesundheitsminister. Schließlich heißt das Gesetz ja irgendwas mit Innovation und die ist bekanntermaßen schwer im deutschen Gesundheitswesen durchzusetzen, außer man ist Jens Spahn.

Die Welt könnte so schön sein für den smarten Spahn, wären ihm und seinem Haus nicht dieser klitzekleine Lapsus unterlaufen: die elektronische Patientenakte (ePA). Statt Patienten-individueller Entscheidung, wer, wann, was einsehen darf, sollten die sensiblen Gesundheitsdaten erst einmal als offenes Buch geführt werden. Sprich: Jeder, der Einsicht in die eAkte erhielte, könnte alles sehen. „Wir können nicht sofort ein perfektes System haben“, meinte dazu Gottfried Ludewig, Abteilungsleiter Digitalisierung und Innovation, schmallippig. Perfekt nicht, aber auch nicht dysfunktional, oder?

Du hast die Haare schön, dachte sich beim DVG-Entwurf zur ePA wohl das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz und legte sein Veto ein. Tino Sorge, CDU-MdB, Spahns Schattenmann der Gesundheitspolitik, übte Kritik am BMJV: „Im Bundesjustizministerium sollte schleunigst die Erkenntnis reifen, dass Gesundheitsdaten für die Versorgung und den medizinischen Fortschritt von erheblichem Wert sind. Diese Daten unter Verschluss zu halten, würde Innovationen ausbremsen und den Patienten eine zeitgemäße Versorgung vorenthalten.“ Spahn selbst sagte im ARD-Morgenmagazin: „Datenschutz und Datensicherheit ist mir sehr, sehr, sehr wichtig.“ Drei „sehr“ entsprechen fünf Ausrufezeichen.

Des Königs neue Kleider? Datenschutz und Datensicherheit sprechen, aber wenig bis nichts ist davon zu sehen? Man nennt es wohl Handlungsbedarf. Das BMG will nun zeitnah die Details für die ePA und den Datenschutz im Gesundheitswesen in ein neues Gesetz gießen. Die Kosten-Nutzen-Kalkulation wird mal auf die Patienten ausgelagert. Die Lorbeeren wollen die selbsternannten „Macher“ einstecken. Spahn will punkten – um jeden Preis?

Im ARD-MoMa betonte er: „Die Souveränität, die Entscheidung, welche Daten überhaupt gespeichert werden in der ePA und wer sie sehen darf, die Entscheidung bleibt und muss bleiben – beim Patienten.“ Das hört sich besser an, als es ist. Der Patient kann sich entscheiden, ob er sich für alle entblößt oder nichts von seinen Daten preisgibt. Patienten-Souveränität sieht anders aus. Das ist prototypisch für die Gesundheitspolitik von Jens Spahn insgesamt – sie ist top-down. Der Zuchtmeister pflegt eben einen autoritären Politikstil. Basta.