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Kurzmeldungen 3. bis 9. September

„Versagen der Selbstverwaltung“

Per Verordnung wird Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Pflegeuntergrenzen für die intensivmedizinischen Abteilungen festlegen. Ende Juli waren die Verhandlungen zwischen den Verbänden der Krankenhäuser und Krankenkassen gescheitert. Eine Regelung zur Personalstärke wurde nicht getroffen. Spahn twitterte am Donnerstag, 23. August 2018: „Das Versagen der Selbstverwaltung erfordert unser Handeln zum Schutz der Patienten und Pflegekräfte. Wir werden die Untergrenzen für pflegeintensive Stationen festlegen.“ Die Personaluntergrenzen gelten dann ab 1. Januar 2019 und betreffen die pflegeintensiven Abteilungen wie Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie. Die Verordnung sieht vor, dass auf Intensivstationen dann eine Pflegekraft tagsüber maximal zwei, nachts drei Patienten betreut – in der Unfallchirurgie sind es tagsüber zehn Patienten und bei Nacht 20. Die jetzt geschaffene Verordnung soll nach Angaben des Ministeriums weder vom Kabinett noch vom Bundestag bestätigt werden müssen.

Tweet Jens Spahn

 

Beirat zur Reform Morbi-RSA

Zur Unterstützung des Bundesversicherungsamts bei der Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs wurde ein Wissenschaftlicher Beirat eingerichtet, dem nun Prof. Dr. Saskia Drösler vorsitzen wird. Mit Schreiben vom 22. August 2018 des Bundesministers für Gesundheit, Jens Spahn, wurden für die nächsten drei Jahre Experten in den Wissenschaftlichen Beirat berufen. Der Beirat wurde verjüngt. Dem achtköpfigen Gremium gehören nun fünf Wissenschaftlerinnen an. Der bisherige Vorsitzende Jürgen Wasem wird dem wichtigen Gremium künftig nicht mehr angehören. Wasem war seit 2009 Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats des Bundesversicherungsamts und spielte eine wichtige Rolle bei der Gestal­tung des Morbi-RSA, über den die gut 230 Milliarden Euro des Gesundheitsfonds an die gesetzlichen Kassen ausgeschüttet werden.

„Großinvestoren stoppen“

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) erteilt den Aussagen zu den Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) im Referentenentwurf zum TSVG eine klare Absage. Für den Bereich der Zahnmedizin hat dies jedoch keinen Effekt. Über den Aufkauf finanzschwacher Krankenhäuser ist es für Finanzinvestoren weiterhin möglich, rein zahnärztliche MVZ zu gründen, zu betreiben und zu MVZ-Ketten auszubauen. Damit wird der Grundsatz ausgehebelt, dass nur Zahnärzte eine Zahnarztpraxis betreiben dürfen. „Wenn kein klares Gründungsverbot für Großinvestoren ausgesprochen wird, werden diese immer Schlupflöcher finden, Praxisketten zu installieren“, so Harald Schrader, Bundesvorsitzender des FVDZ. „Falls diese Entwicklung nicht gestoppt wird, gerät ein seit Jahrzehnten gut austariertes zahnärztliches Versorgungssystem in eine gefährliche Schieflage und bedroht damit auch die flächendeckende, hochqualitative und wohnortnahe Versorgung einer immer älter werdenden Bevölkerung.“

Deutschlands älteste kariesfreie Bürger gesucht

Kariesfrei bis ins hohe Alter? Die Informationsstelle für Kariesprophylaxe (IfK) sucht zusammen mit der Bundeszahnärztekammer die ältesten kariesfreien und mundgesunden Patienten in Deutschland. Unter kariesvorbeugung.de/aktion-kariesfrei können Zahnarztpraxen das Alter sowie die Anzahl ihrer kariesfreien Patienten melden. Teilnahmeschluss ist der 15. November 2018. Als kariesfrei und mundgesund gilt, wer ein vollständiges, naturgesundes Gebiss ohne Karies und schwere parodontale Erkrankungen hat (DMFT 0).