Anzeige

Jetzt gibt's mehr Geld vom Staat

Das BMBF investiert zusätzlich 350 Millionen Euro in die Attraktivität des Aufstiegs-BAföG.

Das BMBF investiert zusätzlich 350 Millionen Euro in die Attraktivität des Aufstiegs-BAföG.

Am 1. August 2020 ist die 4. Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) in Kraft getreten. Hierzu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek: „Gerade in diesen Tagen und Wochen ist es wichtig, dass wir unseren Blick weit nach vorn richten und uns auch in Sachen Fachkräfte für die Zeit nach der Pandemie wappnen. Denn unser Land braucht Spitzenpersonal, wenn wir im globalen Wettbewerb bestehen wollen. Jungen Menschen bieten wir damit attraktive Karriereperspektiven. Die Aufstiegsfortbildung ist ein Schlüssel zum Erfolg und für mich ebenso wichtig wie die akademische Bildung. Mit dem Inkrafttreten der Novelle senden wir zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres auch ein wichtiges Signal an die neuen Auszubildenden, die wir nach ihrem Abschluss bei ihrem beruflichen Aufstieg mit dem AFBG unterstützen wollen: Die berufliche Bildung ist ein zukunftsweisender Karriereweg.“
Darum investiere das Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in dieser Legislaturperiode „zusätzlich 350 Millionen Euro in die Attraktivität des Aufstiegs-BAföG“, so Karliczek weiter. Dieses Geld sei gut investiert – auch in Chancengerechtigkeit. Eine Vielzahl der Neuerungen richte sich bewusst an Eltern, die im Familienalltag entlasten werden sollen, wenn sie sich um ihre berufliche Fortbildung kümmern.

Die Förderung selbst setzt sich zusammen aus finanziellen Beiträgen, die unabhängig vom Einkommen zu den Kosten der Fortbildung gewährt werden, und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich aus einem finanziellen Beitrag zum Lebensunterhalt, der abhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt wird. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen. „Seit Bestehen des AFBG konnten für rund drei Millionen Menschen berufliche Aufstiege zu Führungskräften, Mittelständlern oder Ausbildern ermöglicht werden“, so das BMBF.

Seit dem 1. August gibt es nun mehr Geld, flexiblere Rückzahlungsbedingungen und Verbesserungen für Familien. Zudem wird die stufenweise Förderung bis auf Master-Niveau eingeführt.

Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:

  • Gefördert werden berufliche Aufsteiger über alle drei Fortbildungsstufen, das heißt, der Geprüfte Berufsspezialist ebenso wie der Bachelor Professional und der Master Professional.
     
  • Die Unterhaltsförderung in Höhe von 892 Euro wird erstmals als Vollzuschuss gewährt, diese muss nicht - wie bisher - zurückgezahlt werden.
     
  • Verheiratete mit zwei Kindern erhalten abhängig vom Einkommen eine Unterhaltsförderung von bis zu 1.597 Euro pro Monat, Alleinerziehende mit einem Kind bis zu 1.127 Euro pro Monat. Der monatliche Zuschuss für die Kinderbetreuung erhöht sich für Alleinerziehende von 130 Euro auf 150 Euro pro Kind.
     
  • Lehrgangsgebühren werden unabhängig von Einkommen und Vermögen bis zu einer Höhe von 15.000 Euro zur Hälfte als Zuschuss übernommen. Für den Rest der Kosten gibt es zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei erfolgreicher Abschlussprüfung muss das KfW-Darlehen jetzt nur noch zur Hälfte zurückgezahlt werden.
     
  • Wer sich am Ende einer Aufstiegsfortbildung selbstständig macht, muss das KfW-Darlehen gar nicht mehr zurückzahlen und kann so schuldenfrei die eigene Existenzgründung starten.
     
  • Erweitert wurden zudem die Stundungs- und Darlehenserlassmöglichkeiten für Geringverdienende.
     

Weitere Informationen gibt hier und Montags bis Freitags von 8 Uhr bis 20 Uhr bei der kostenfreien Hotline (08 00) 6 22 36 34.