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Hygiene-Check vor der Praxisbegehung

Hygiene-Check - spätestens vor einer Praxisbegehung sollte die Praxishygiene durch einen Check auf den Prüfstand gestellt werden.

Hygiene-Check - spätestens vor einer Praxisbegehung sollte die Praxishygiene durch einen Check auf den Prüfstand gestellt werden.

Das Hygienemanagement beinhaltet viel mehr als nur die Wahl des richtigen Einmalhandschuhs und den sachgerechten Einsatz von Desinfektionsmitteln. Praxisinhaber müssen eine ganze Reihe von aktuellen Vorgaben kennen, um einer Praxisbegehung gelassen entgegensehen zu können.

Oft steckt der Teufel im Detail, und in den Zahnarztpraxen werden immer wieder wichtige Punkte übersehen. Wasseraufbereitung, Dokumentation, Hygieneschulungen – es gibt viel zu beachten, um die Vorgaben der Behörden für ein regelkonformes Hygienemanagement zu erfüllen. Die Henry Schein Dental Deutschland GmbH hat einige besonders relevante Fragen zusammengefasst, mit denen mögliche Schwächen im Hygienemanagement aufgedeckt werden können, die wir nachstehend veröffentlichen.
 

Hygiene in der Zahnarztpraxis – der Check vor der Praxisbegehung

1. Ist ein Qualitätsmanagementsystem für die Standardisierung und Nachvollziehbarkeit des Aufbereitungsprozesses vorhanden – mit allen für die Aufbereitung relevanten Daten, zum Beispiel Arbeitsanweisungen, Verfahrensanweisungen, Verantwortlichkeiten, Checklisten, Hygiene-Rahmenplan, Arbeitsanweisungen, Fortbildungsnachweise?

2. Ist die Qualifikation des Personals ausreichend? Alle mit der Aufbereitung von Medizinprodukten Beauftragten müssen über eine geeignete Ausbildung oder Fortbildung sowie einschlägige berufliche Tätigkeit hinsichtlich der jeweiligen Tätigkeit über aktuelle Kenntnisse verfügen (Paragraf 8 Abs. 4 in Verbindung mit Paragraf 5 Nr. 1 MPBetreibV). Die Sachkenntnis zur Aufbereitung umfasst folgende Inhalte (Anlage 6 der KRINKO-BfArM-Empfehlung):

  • Instrumentenkunde (ggf. fachgruppenspezifisch)
  • Kenntnisse in Hygiene/Mikrobiologie (einschließlich
    Übertragungswege)
  • Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten
  • Schwerpunkte der Aufbereitung
  • räumliche und organisatorische Aspekte der Aufbereitung
  • Erstellen von Verfahrens- und Arbeitsanweisungen zur Aufbereitung
  • Rechtskunde (MPG, MPBetreibV, BioStoffV)

3. Sind alle räumlichen Anforderungen erfüllt? Dazu gehören zum Beispiel Grundfläche, Arbeitsflächen, Behandlungszimmer, Aufbereitungsraum, Umkleideraum, Sozialräume, Raumluft, Toiletten, Böden sowie das Überkreuzen von Wegen möglichst zu vermeiden (Paragraf 8 Abs. 4 in Verbindung mit Paragraf 5 Abs. 3 MPBetreibV und TRBA 250).

4.Sind der Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung sowie die erforderlichen Hygienemaßnahmen im Qualitätsmanagementsystem festgelegt? Dazu gehören zum Beispiel flüssigkeitsdichte Schutzkleidung, flüssigkeitsdichte langstulpige Schutzhandschuhe, Augen- und Mund-Nasen-Schutz.

5. Gibt es eine Gefährdungsbeurteilung nach den Paragrafen 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes (zum Beispiel Schutzausrüstung, Umkleide und Pausenraum, Biostoffverordnung)?

6. Sind die Risikobewertung und Einstufung der Medizinprodukte vorhanden? – Einstufung entsprechend der Anwendung unkritisch, semikritisch und kritisch, sowie nach den Anforderungen an die Aufbereitung des Produkts (A, B oder C).

7. Sind die Herstellerangaben zur Aufbereitung vorhanden? Der Medizinproduktehersteller muss dem Betreiber ausreichende Angaben zu Verfügung stellen (Richtlinie 93/42/EWG, DIN EN ISO 17664). Die Aufbereitung ist unter Berücksichtigung der Angaben der Hersteller durchzuführen (Paragraf 8 Abs. 1 MPBetreibV).

8. Ist die Verfahrensvalidierung vorhanden? Geeignete validierte Verfahren im Sinne des Paragrafen 8 Abs. 1 MPBetreibV sind Verfahren, die ein definiertes Ergebnis (insbesondere Sauberkeit, Keimarmut/Sterilität und Funktionalität) reproduzierbar und nachweisbar ständig erbringen.

9. Sind die Intervalle für Wartung und Validierung eingehalten? Zum Betrieb von Reinigungs-Desinfektionsgeräten (RDG) und Sterilisator sind die Intervalle für Wartung, Validierung und Routineprüfungen unter Berücksichtigung der Angaben von Hersteller und Validierer festzulegen.

10. Wird eine Reinigungs- und Funktionskontrolle/-Pflege durchgeführt? Nach Reinigung und Desinfektion muss eine optische Kontrolle der Medizinprodukte auf Sauberkeit, Korrosion, Risse, Verformungen und Bruch erfolgen. Für die visuelle Beurteilung ist regelmäßig eine Lupe, gegebenenfalls auch mit leistungsfähiger Lichtquelle erforderlich. Festgestellte Verunreinigungen sind im unreinen Bereich zu entfernen.

11. Sind eine Sterilgutverpackung und Kennzeichnung vorhanden? Für die Siegelprozesse müssen Validierer Intervalle von Routineprüfungen, Wartungs- und Validierungsarbeiten festgelegt werden (nach Herstellervorgaben). In regelmäßigen Abständen müssen Probesiegelnähte erstellt und begutachtet werden (optische Kontrolle, Peeltest). Bei Siegelgeräten müssen jährlich die Siegelnaht-Zugfestigkeitsprüfungen erfolgen.

12. Erfolgt eine Sterilgutfreigabe? Mit der Sterilgutfreigabe wird der korrekte Ablauf des gesamten Aufbereitungsprozesses bestätigt. Zu berücksichtigen sind:

  • Ergebnis der letzten Routineprüfungen von Geräten des Aufbereitungsprozesses
  • Prozessparameter der Sterilisation und gegebenenfalls
    der maschinellen Reinigung/Desinfektion
  • Umschlag von Indikatoren
  • Ergebnis der Prüfung des Reinigungserfolgs
  • Unversehrtheit der Verpackung
  • Unversehrtheit aller Versiegelungen
  • Trockenheit der Verpackung mit Angabe der maximal
    akzeptierten Nachtrocknungszeit
  • Lesbarkeit und Vollständigkeit der Kennzeichnung

13. Finden regelmäßige Lagerkontrollen statt? Medizinprodukte sind staubgeschützt, sauber, trocken bei Raumtemperatur zu lagern. Verfallene oder überlagerte Medizinprodukte müssen aussortiert werden.

14. Sind die Normen und Prüfungen im Bereich Wasser eingehalten? Dazu gehören zum Beispiel DGSV-Zulassung, MPG-Zulassung und Wartung. Werden an den Einheiten jährlich Wasserproben entnommen und durch ein akkreditiertes Labor untersucht?

15. Sind die Fenster mit Insektenschutz ausgestattet?

16. Befinden sich alle Kühlschränke außerhalb des Aufbereitungsraumes?

Sollten Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit Nein beantworten, besteht umgehender Handlungsbedarf. Kontaktieren Sie am besten einen zertifizierten Hygienespezialisten oder Techniker, der sich mit den Vorgaben auskennt und gemeinsam mit Ihnen an einer Lösung arbeitet.

Zur Unterstützung der Vorbereitung auf eine Praxisbegehung bietet Henry Schein den Praxis-Check an, bei dem ein Spezialist in Ihre Praxis kommt, um gemeinsam vor Ort die wichtigsten Punkte durchzugehen, auf die bei einer Praxisbegehung zu achten sind.


Wer sich über den Stand der Empfehlungen und Vorgaben informieren möchte, findet die aktuellsten Informationen unter anderem auf der Website der Bundeszahnärztekammer.