„Unterweisungen sind bei Bedarf oder mindestens in jährlichen Abständen zu wiederholen und auch zu dokumentieren“
Der Hygieneleitfaden des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnheilkunde (DAHZ) und der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) wurde unter Beteiligung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) Anfang 2020 aktualisiert. Der gemeinsame Hygieneplan von BZÄK und DAHZ basiert auf ihm.
„Der DAHZ und die BZÄK legen hiermit einen Rahmenhygieneplan vor, der auf Basis der potenziellen Infektionsgefahr in der Zahnarztpraxis (Gefährdungsbeurteilung) konzipiert wurde. Dieser Rahmenhygieneplan muss auf die individuellen Praxisgegebenheiten übertragen und in einen praxisspezifischen Hygieneplan umgesetzt werden“, so die BZÄK.
Dabei müsse das jeweilige Behandlungsspektrum der Praxis berücksichtigt werden, das zum Beispiel in einer kieferorthopädischen Praxis anders aussehen könne als in einer chirurgisch ausgerichteten Praxis. Individuelle Eintragungen im Rahmenhygieneplan können direkt am Computer vorgenommen werden. Ein Ausdruck kann auf solche Seiten beschränkt werden, die für die betreffende Praxis relevant sind. Dies wird zum Beispiel durch eine Trennung von maschinellen und manuellen Aufbereitungsverfahren für Medizinprodukte erleichtert. Die nicht in der Praxis eingesetzten Aufbereitungsverfahren sind zu streichen.
„Gegebenenfalls muss dieser Hygieneplan durch weitere Arbeitsanweisungen ergänzt werden. Der Hygieneplan ist bei Bedarf zu aktualisieren. Der Praxisinhaber muss den Beschäftigten bei ihrer Einstellung, bei Veränderungen in ihrem Aufgabenbereich und auch bei Einführung neuer Arbeitsverfahren anhand des Hygieneplans geeignete Anweisungen und Erläuterungen erteilen. Unterweisungen sind bei Bedarf oder mindestens in jährlichen Abständen zu wiederholen und auch zu dokumentieren“, heißt es weiter.
Handhygiene und -pflege
Damit die Handpflege bei aller Hygiene aber nicht zu kurz kommt, stellt die Berufsgenossenschaft ihren Hautschutz- und Händehygieneplan zum Download bereit. Hier können die in der Praxis genutzten Produkte eingetragen werden.