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„Besteht eine ärztlich festgestellte Zahnbetterkrankung?“ fragt die AXA in ihrem Antrag auf Zahnzusatzversicherung. „Besteht eine Erkrankung oder Verletzung des Zahnhalteapparats (zum Beispiel Parodontitis, Gingivitis, Zahnfleischbluten)?“ will die Bayerische wissen. Und bei der Württembergischen lautet die Frage: „Besteht oder bestand in den letzten zwei Jahren eine ärztlich festgestellte Zahnbetterkrankung (zum Beispiel Parodontitis)?“