Dass Praxisbetreiber frühzeitig an das Berufslebensende denken sollen, hat sich herumgesprochen. Doch wie sind die Schritte in den relevanten Bereichen? Ein Denkanstoß für die Abgabeplanung.
Wer zukünftig aus einer bestehenden Praxis ausscheidet, sollte sich frühzeitig über die gegen Mitgesellschafter zustehenden Ansprüche informieren, rät RAin Anna Stenger.
Bei Gesellschaftsverträgen, Arbeitsverträgen und auch bei Praxisabgabeverträgen stellt sich immer wieder die Frage, ob und in welchem Umfang ein Wettbewerbsverbot vereinbart werden soll.