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Zuschuss zur Ausbildungsvergütung

Die Corona-Krise erschwert es vielen Ausbildungsbetrieben, weiterhin junge Menschen als Fachkräfte von morgen auszubilden. Daher können Arbeitgeber die Ausbildungsprämie oder andere Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beantragen. Falls Ihr in einer Praxis arbeitet, die ausbildet oder es sich vielleicht aufgrund von Corona noch überlegt, macht ihn auf das Förderprogramm aufmersam.

Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von der Corona-Krise betroffen sind. Als KMU gelten Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten. Dabei wird die Zahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29. Februar 2020 zugrunde gelegt.

Ziele des Förderprogramms:
- Ausbildungsplätze erhalten (Ausbildungsprämie)
- zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen (Ausbildungsprämie plus)
- Kurzarbeit für Auszubildende vermeiden (Zuschuss zur Ausbildungsvergütung)
- Übernahme bei Insolvenzen fördern (Übernahmeprämie)

Zusätzliche Anstrengung als Ausbildungsbetrieb wird bezuschusst

„Wenn Ihr Unternehmen aufgrund der Corona-Krise Kurzarbeit anzeigt, aber einen Arbeitsausfall bei den Auszubildenden vermeidet, können Sie den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung erhalten“, heißt es in einer Information der Bundesagentur für Arbeit. Durch die Förderung werde die zusätzliche Anstrengung als Ausbildungsbetrieb bezuschusst, da diese ihren Auszubildenden trotz Corona-Krise einen erfolgreichen Berufsabschluss ermöglichen.

Arbeitgeber, die trotz Kurzarbeit die Ausbildung regulär fortsetzen, erhalten einen Zuschuss in Höhe von 75 Prozent der Ausbildungsvergütung. Die Förderung wird für jeden Monat gezahlt, in dem der Betrieb einen Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent angezeigt hat.

Voraussetzungen: Die Förderung können kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) erhalten, die ihre Auszubildenden nicht in Kurzarbeit schicken und auch bei deren Ausbilderinnen und Ausbildern außerhalb von Zeiten des Berufsschulunterrichts davon absehen. Der Arbeitsausfall muss im Betrieb oder in einer Betriebsabteilung bei mindestens 50 Prozent liegen. Wenn das Unternehmen Kurzarbeit anzeigt, muss gleichzeitig eine Anzeige bei der örtlichen Agentur für Arbeit erfolgen, dass die Ausbildung fortgesetzt wird. Hat das Unternehmen bereits Kurzarbeit angezeigt, muss es dies unverzüglich nachholen.

„Wichtig: Sie müssen der Agentur anzeigen, dass die Ausbildung fortgesetzt wird, bevor Sie den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung beantragen“, so die Bundesagentur.

Weitere Informationen bei der Bundesagentur für Arbeit