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GKV-FinStG: Die Kosten des Sparens

Das war kein guter Tag für Patientinnen und Patienten und die präventionsorientierte Oralmedizin. Der Bundestag hat in der zweiten und dritten Lesung das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz beschlossen. In die klassischen Nachrichten schafft es dann lediglich die Botschaft, dass der Beitragssatz „nur“ um 0,3 Prozent steigen wird.

GKV-Finanzstabilisierungsgesetz: Auch präventionsorientierte Versorgung budgetiert

Danke Karl, könnte einem da durch den Kopf gehen. Aber leider – nein. Kein danke Karl. Was hier klammheimlich durch den Bundestag ging, ist eine kurzfristige und kurzsichtige Kosteneinsparung auf Kosten der GKV-Versicherten und mittelfristig auf Kosten der GKV-Finanzen insgesamt, also auch wieder auf Kosten der GKV-Versicherten. Die nun Gesetz gewordene Budgetierung der neuen PAR-Richtlinie ist ein Affront gegen den gesunden Menschenverstand.

Alles auf Kosten der kommenden Generation

Am 1. Juli 2021 ist die neue PAR-Richtlinie in Kraft getreten, nach jahrelangem Ringen im G-BA hat die KZBV die präventionsorientierte Versorgung auf ein neues Niveau gehoben. Das kostet erstmal Geld, spart dann aber noch mehr Geld. Denn wer gesund, gesünder bleibt, führt ein schöneres Leben und belastet ganz nebenbei nicht die Budgets der Krankenkassen und auch nicht den eigenen Versichertenbeitrag. Was hat der Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Mehrheit nun eigentlich beschlossen? Die GKV hat ein Defizit von 17 Milliarden Euro. „Diese Lasten müssen auf verschiedene Schultern verteilt werden und können nicht allein den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern auferlegt werden“, heißt es blumig im Gesetzentwurf. Das bedeutet, auch die zahnärztlichen Leistungen werden budgetiert. Ausgenommen war erst lediglich die Individualprophylaxe für Kinder und Jugendliche. Nach der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses sind nun auch Versicherte mit Pflegegrad nach Paragraf 15 SGB XI ausgenommen.

Ein Bild, das links eine mintgrüne Farbfläche mit einen einem nach links zeigenden Pfeild mit dem Schriftzug Backward und rechts eine gelbe Fläche mit einem nach rechts weisenden Pfeil mit dem Schriftzug Forward zeigt

Ein Schritt vor und zwei zurück: Bei Prävention sparen erzeugt mittelfristig höhere Kosten im Gesundheitswesen.

Die Auswirkung der Budgetierung der neuen PAR-Richtlinie auf das Gros der GKV-Versicherten will das BMG bis zum 30. September 2023 evaluieren. Wie immer das gehen soll. Klingt aber erst einmal gut. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion von B90/Die Grünen, Maria Klein-Schmeink, glaubt somit, ein Nachsteuerungsinstrument im Gesetz etabliert zu haben. Aber wie man einen komplexen Zusammenhang von oraler Gesundheit und Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Jahresfrist evaluieren will, wird auch sie nicht erklären können.  Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wird nicht erklären können, wie sein mantraartig wiederholtes, es werde keine Leistungskürzungen geben, mit den de facto Leistungskürzungen zusammenpassen soll. Lauterbach will „Effizienzreserven“ bergen. Aber wie effizient ist es, wenn ich eine präventionsorientierte Versorgung faktisch deckele und die Folgekosten auf die kommenden Jahre, die kommende Generation verschiebe?

Stephan Pilsinger von der CDU/CSU-Fraktion bezeichnet das Gesetz nicht zu unrecht als „Gesundheitssystemdestabilisierungsgesetz“. Er benennt dann auch einmal die Leistungskürzungen und die Folgen, die das Gesetz mit sich bringt, ganz konkret: „Ihre Kürzungen bei der zahnmedizinischen Prävention und insbesondere bei der hoch wirksamen Parodontitis-Behandlung wird die Zahngesundheit der Menschen in Deutschland dauerhaft gefährden … das Schlimmste aber ist, Herr Gesundheitsminister, dass Ihre Einsparungen am Ende die Gesundheit der Menschen verschlechtern werden und damit langfristig mehr Kosten auslösen werden, als sie jetzt mit dem Gesetz einsparen.“ Das war dann auch der einzige Einsatz für die Zahnmedizin. Der Rest war Schweigen. Schade.